Unterschriftsberechtigt

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Normalerweise hätte der Betriebsratsvorsitzende dafür sorgen müssen,dass während seiner Abwesenheit und der seines Stellvertreters ein anderes Mitglied des Betriebsrats vorübergehend die Vertretung übernimmt.Der BR muss jederzeit beschlussfähig sein.

Du hast hoffentlich mit den übrigen Betriebsratsmitgliedern überprüft,ob die Arbeitszeitverkürzung tatsächlich auf Grund einer gültigen Betriebsvereinbarung möglich ist.

Bello99 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 13:06

Hi danke euch schon mal. Klar habe ich das überprüft. Die Betriebsvereinbaung besteht ja. Die Geschäftsleitung ist nur verpflichtet den Betriebsrat zu informieren, wenn Sie von der BV gebrauch macht. Das ist mein wissen. Selbst wenn der BR nicht zugestimmt hätte, hätte dieses doch auch nichts geändert. Vereinbarung ist Vereinbarung oder nicht? Hab halt nur unterschrieben, da wir BR-Mitglieder ja informiert wurden.

Die Geschäftsleitung braucht ja einen Ansprechpartner. Wenn es nur um die Bestätigung der Information geht, sehe ich kein Problem.

Für die Zukunft könnt ihr im Gremium eine Reihenfolge der Empfänger festlegen. Es kann ja immer wieder vorkommen dass BRV und Stellv.BRV nicht da sind (z.B. Urlaub, krank....). Das könnt ihr dann der GL mitteilen. Dann sind diese Fragen im voraus geklärt und jede Seite weiss was zu tun ist.

Ihr solltet einen Geschäftsverteilungsplan haben, wo die Vertretungsregelung und Unterschriftregelung festgeschrieben ist.

Auch eine Information an die Belegschaft sollte nicht ungeprüft von einem einzelnen weiteregegeben werden. Was sagt das BR-Gremium zur reduzierung der Wochenarbeitszeit? Habt Ihr als BR-Gremium noch eine Sitzung, in der darüber gesprochen werden kann?

In So einem Fall ist es ganz gut wenn man vor die unterschrift das Kürzel I.A. Sezt das heist du hast im auftrag von jemanden der dir weisungs berechtigt ist unterschrieben. Ich glaube nicht das du jetzt ärger bekommst da ja irgend jemand umterschreiben mußte.

lenzing42  30.08.2012, 11:45

Wer hat ihm denn den Auftrag zur Unterschriftsleistung erteilt?

Wäre hier nicht eher das Kürzel "i.V". ,also in Vertretung angebracht gewesen?

Eisenherz32  30.08.2012, 13:35
@lenzing42

So wie ich es verstanden hab ist er ja von seinem chef gefragt worden ob er unterschreibt. Und somit past dann I.A er hat ja im auftrag seines chefs unterschrieben. I.V würde passen wenn der chef zu seiner sekritärin sagt das sie ihn für ein zwei stunden vertreten soll da er weg muß.

lenzing42  31.08.2012, 09:53
@Eisenherz32

Der Chef ist dem Betriebsrat gegenüber aber nicht weisungsberechtigt.

Denke da hast Du keinen Fehler gemacht. Keine Entscheidung getroffen !