Arbeitsunfähig gleich Schulunfähig?
Wenn ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt hab, darf ich dann trotzdem zur Schule gehen? Ih bin noch in der Ausbildung.
7 Antworten
Nein, denn dann bist du nicht Versichert.
Doch das ist noch so.
Das kommt wohl darauf an weshalb du Arbeitsunfähig geschrieben bist.
Hast du einen z.B. ansteckenden Magen-Darm-Virus solltest du, deinen Mitschülern zuliebe, auch der Schule fern bleiben. ;-P
Oder wenn du aus irgendwelchen Gründen das Bett hüten musst.
Anders wäre es vielleicht wenn du z.B. wegen eines gebrochenen Fußes nicht arbeiten könntest (nicht jeder sitzt nur ständig im Büro ;-P). Mit einem Gipsfuß könntest du aber in der Schule sitzen und den Unterrichtsstoff aufnehmen. Wenn du es also für wichtig erachtest, z.B. weil Prüfungen bevor stehen, kannst du natürlich in die Schule gehen. Zwingen kann dich dazu allerdings auch keiner. ;-)
Krank ist krank. Die Arbeitsünfähigkeitsbescheinigung musst Du bei deinem Ausbildungsbetrieb abgeben. Wenn Du dich da erstmal telefonisch krankmeldest, solltest du gleich fraugen, ob der Betrieb die krankmeldung an die BErufsschule weitergibt (manche machen das) oder ob du das selbst tun sollst. Wenn Du es machen sollst, ruf im Sekretariat an und sag Bescheid. Mach Dir ne Kopie von der Krankschreibung damit du Schule und Betrieb je ein Exemplar geben kannst.
Krank ist hier nicht unbedingt krank! Es kommt darauf an wegen was man krank geschrieben ist. Es gibt Ding, die einen zwar hindern seiner Tätigkeit nach zu gehen, die es aber erlauben in der Schule dem Unterricht zu folgen.
Ein KFZ-Mechaniker kann mit einem gebrochenen Arm nur sehr schlecht seiner Arbeit nach gehen, aber dem Unterricht der Berufsschule kann er sehr gut folgen. Wenn es sich dabei nicht gerade um die Seite handelt, mit der er schreibt (Rechts- oder Linkshänder?) kann er sogar sehr gut mitschreiben. ;-P
wenn du dann aber einen Unfall in der Berufsschule oder auf dem Weg hast, biste angeschmiert weil die Vericherung sagt: Was hatten Sie da zu suchen, Sie sind doch krankgeschrieben !
Ja arbeitsunfähigkeit ist gleich Schulunfähigkeit! Die Schule bekommt eine Kopie vom Krankenschein nach 3 Tagen und dein Ausbildungsbetrieb das Original auch nach 3 Kalendertagen... Gute Besserung.
nein darfst du nicht dein chef muss eine kopie an die schule schicken also SunnyBunny21 hat recht mit dem was sie geschrieben hat
Das stimmt so nicht mehr.