Unterschied zwischen Pflichtversicherung und Versicherungspflicht?

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Schon in der Ausbildung (..und die ist schon verdammt lange her *smile*..) versuchte man uns auf Glaseis zu führen mit unterschiedlichen Ausdrucksweisen und somit sinnigerweise anderen Merkmalen der Begründung dazu..Hier gibt es einfach gesehen keine Unterscheidung, es gibt Versicherungsformen ,die Kraft des Gesetztes abgeschlossen werden MÜSSEN (KfZ Pflichtversicherungsgesetz / Krankenpflichtversicherungsgesetz ,reformiert in 2008 ) Ebenso verhält es sich bei Angestellten ,die Kraft des Gesetztes in die GUV ,aber auch in die DR aufgenommen werden und somit Beiträge entrichten MÜSSEN in diese Pflichtversicherung..also wie man sieht die Grundlage ist die gleiche ..die Ausdrucksweise eben eine andere...HG DerMakler

DerMakler  29.03.2012, 13:18

Danke für den Stern ! HG DerMakler

Versuchen wir mal uns von der sprachlichen Seite zu nähern.

Versicherungspflicht - Das Grundwort ist Pflicht und das Bestimmungswort ist Versicherung. Es handelt sich also um eine Pflicht, etwas oder sich selbst zu versichern.

Pflichtversicherung - Hier ist das Grundwort Versicherung und das Bestimmungswort ist Pflicht. Es handelt sich also um einen Versicherungsvertrag, den zu haben man verpflichtet ist.

Du hast die Pflicht dein Auto zuversichern, Versicherungspflicht.

Wenn du nur das minimalste an Versicherung hast, ist das die Pflichtversicherung. BEispiel Krankenkasse, da könntest du ja auch dich Privat versichern was aber auch teurer ist.

 

Hallo, es gibt rechtlich keinen Unterschied in der Verwendung dieser beiden Begriffe. Auch das Rechtswörterbuch (Creifeld) kennt keinen Unterschied. Man kann die Begriffe danach verwenden, welcher Begriff einem geläufiger ist oder was man gerade ausdrücken will.

Mit der Pflichtversicherung kommt der Versicherungsnehmer seiner Versicherungspflicht nach.