Unternehmerprüfung bestanden = Berechtigt Geschäftsführer zu sein?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus unterschiedlichsten Gründen werden in Spanien und England die jeweiligen GmbH´s gegründet. Dort gibt es augenscheinlich ebenso wenig einen Unternehmerführerschein wie in Deutschland.

Frankreich kann ich Dir nicht sagen.

Geschäftsführer ist derjenige, der eine GmbH oder UG nach außen hin vertritt. Das kann jeder, der voll geschäftsfähig ist und gegen den keine Gewerbeuntersagung ausgesprochen ist. In anderen Gesellschaftsformen ist das der Direktor (bei einer Limited), Vorstand (AG) oder geschäftsführender Gesellschafter (KG).

Ob du deinen Unternehmerführerschein gemacht hast oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Mich wundert nur, dass du DAS nicht bei diesem Kurs nicht gelernt hast...

ManiiiiK 
Beitragsersteller
 19.07.2013, 12:49

Frage falsch verstanden.... -.-

Es ging mir um die Gesetzeslage in den genannten Ländern und nicht darum mir zu erklären (was ich eigentlich schon weiß) wie man (GmbH-) Geschäftsführer wird.

jeder kann Unternehmer und Geschäftsführer sein/werden. Man braucht dazu nicht mal einen Schulabschluss. Dein Schein ist in Deutschland nichts wert, weil es ihn so gar nicht gibt.

ManiiiiK 
Beitragsersteller
 19.07.2013, 12:44

Ok dann schließe ich damit das Kapitel wohl ab ;) Danke für die Info.

So eine kurze und genaue Antwort hab ich mir erhofft. :D

Geschäftsführer ist nur ein x beliebiger Titel und ohne Erfahrungen sowie Ausbildungen wirst du keine Chance bekommen.

Eine eigene Firma kannst du jederzeit gründen und dich selbst als Geschäftsführer bestellen lassen.

Es ist tatsächlich interessant, dass die Unternehmerprüfung nicht für eigenständige Denkmuster und Strukturen anregt.

Angemerkt sei vollständigigkeit halber, dass es Unternehmen gibt die genau nach Unerfahrenheit aussschau halten, da die Haftungsrisiken als Geschäftsführer nicht umbeschreibt sind und irgendein Idiot muss dann mit dem Schiff untergehen.

Langfristig betrachtet hast du hervorragende Erfolgsaussichten.

Du kannst auch ohne Ausbildung Geschäftsführer sein. Du musst nur einen Inhaber finden, der dich zum Geschäftsführer macht.

Eine Zugangsberechtigung (ohne die du bestimmte Stellen nicht antreten darfst) erwirbst du im Rahmen der (i.d.R. Hochschul-)Ausbildung nur in wenigen Ausnahmen: Ärzte, Juristen etc.

ManiiiiK 
Beitragsersteller
 15.07.2013, 14:42

ich weiß aber ich will es ja selber sein sonst hätt ich die prüfung ja ned abschließen wollen :)

die frage ist eher ob ich auch in DE FRA ESP usw. auch gleich mit berechtigt bin der "Chef" zu sein eines eigenen oder eines übernommenen Unternehmens :)

Laut AUT Gesetzeslage heißt es

"Unter Befähigungsnachweis ist der Nachweis zu verstehen, dass der Gewerbetreibende alle fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um ein reglementiertes Gewerbe oder Teilgewerbe selbständig ausüben zu können."

Ist das allerdings auch europaweit so ?

chaam  15.07.2013, 14:52
@ManiiiiK

Unternehmer (vorallem ein erfolgreicher) wird man nicht durch irgendwelche Wochenendschulungen...........

entweder man hat es...........................oder man hat es eben nicht.

DocShamac  15.07.2013, 16:16
@ManiiiiK

In dem Auszug geht es um die "Erlangung einer Gewerbeberechtigung", u.a. bei reglementierten Gewerben. D.h. es gibt Gewerbe, für die man einen Befähigungsnachweis erbringen muss, sonst kann das Gewerbe nicht angemeldet werden.

Das gilt zumindest für Deutschland entsprechend. (siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbefreiheit#Erlaubnispflichtige_Gewerbe)

Wenn ein Betrieb allerdings solch einen Befähigungsnachweis vorweisen kann, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man als bestellter Geschäftsführer einen solchen Nachweis mitbringen muss. D.h. wenn ein großer Malerbetrieb einen hauptgeschäftlichen Geschäftsführer braucht, dann kommt dafür im Grunde jeder in Frage, sofern der Inhaber diese Person einzustellen bereit ist (natürlich unter der Voraussetzung, dass im Betrieb ein Malermeister beschäftigt ist, der damit den Befähigungsnachweis erbringt).

Also zusammengefasst: du kannst Geschäftsführer von jedem Betrieb werden, egal wie deine Ausbildung aussieht - sofern der Betrieb sonstige Voraussetzungen wie z.B. den gewerberechtlichen Befähigungsnachweis nicht an dich knüpft und somit gar nicht existieren darf.

ManiiiiK 
Beitragsersteller
 19.07.2013, 12:47
@DocShamac

Perfekt! Gut formuliert. Und toll erklärt.

Nun habe ich auf Anfrage des Ministeriums hier sowie in FRA, die Antwort erhalten dass mein "Schein" zwar anerkannt wird, ich allerdings aufgrund eines bestimmten mir nicht bekannten Gesetzes das Unternehmen nicht so einfach starten kann/soll/darf.

Dir trotz allem herzlichsten Dank für deine hilfreiche Antwort. (Y) :)