Untermietvertrag mit Sohn?
Hallo, Ich würde gerne meine Wohnung ( die ich selber nicht bewohne ) an meinen Sohn untervermieten ( er ist Lehrling und bekommt Unterstützung vom Amt ) wenn er den Mietvertrag mit der Wohnungsbaugesellschaft selber machen würde, wird die Miete um ca. 80 Euro angehoben. Ist es möglich ( bedingt der Namensgleichheit ) mit Ihm ein Untermietsvertrag abzuschließen der vom Amt akzeptiert wird ? Mfg Robert
PS : Die Wohnungsbaugesellschaft hat nix dagegen :D
4 Antworten
Nein er muss sich ein Vordruck vom Amt besorgen das kannst du dann ausfüllen . Dann bekommt er in der Regel einen Bescheid über die Kostenübernahme. Danach setzt ihr den untermietvertrag auf. Wenn du ihm die ganze Wohnung überlässt solltest du die Daten aus deinem untermietvertrag übernehmen . Ein Haken hat die Sache und zwar bei Gas und Stromzähler du hauptmieterin bist laufen diese Verträge wahrscheinlich auf dich was auch kein Problem, allerdings würde dein Sohn dann die pauschale an dich bezahlen das heißt sollte eine Nachzahlung kommen kann er die nicht beim Arbeitsamt einreichen sonder so bezahlen oder du musst sie bezahlen.
Dann ist doch alles gut... Denk nur daran das dein Sohn sich vorher die Wohnung über ein miet Angebot zusichern lässt. So ist es zumindest beim Arbeitsamt.
also muss ich ihm nur das Mietangebot schreiben ? und danach mit Ihm ein Untermietvertrag schließen ?
Jain. . . . Du kannst einen untermietvertrag mit deinem Sohn schließen auch ohne Zustimmung der Vermieters. Allerdings kenne ich nicht die Regel wie lange du deinen Sohn in der erstausbildung unterstützen musst.
Die Wohnungsbaugesellschaft hat nix dagegen, es geht nur ums Amt, ob die sich Querstellen können.
Sohn untervermieten ( er ist Lehrling und bekommt Unterstützung vom Amt )
...
von welchem Amt?
BAB von der Agentur für Arbeit?
...
da stellt sich aber die Frage, warum Du Deinen Sohn während der erstausbildung nicht selbst unterhälst, wenn Du Dir offenbar zwei Mieten leisten kannst ...
überlass ihm Deine Wohnung doch einfach kostenfrei im Rahmen der Unterhaltspflicht ...