Unterlassungsandrohung durch Anwalt der Nachbarn?
Hallo,
folgende Situation:
Wir (meine Lebenspartnerin und Ich) leben seit 2015 in einem sehr hellhörigen Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien.
Unseren direkten Nachbarn (mit denen wir Wand an Wand wohnen) haben 2017 angefangen regelmäßig gegen die Wand zu schlagen, mal haben sie uns auch Beleidigt oder schreien einfach so sehr laut rum.
Wir führen seither ein Lärmprotokoll.
Den Vermieter haben wir bereits mehrfach deswegen kontaktiert, er hat den beiden auch bereits die Kündigung ausgesprochen, diese sind jedoch nicht ausgezogen und eine Klage wollte der Vermieter nicht, da es auf seine Kosten gehen würde.
Nun haben wir von dem Anwalt unserer Nachbarn ein Schreiben erhalten, mit einer Unterlassung der Ruhestörung. Angeblich würden wir laut Trampeln, die Türen zuschlagen und an den Wänden kratzen.
Die Trittschalldämmung in unserem Haus ist sehr schlecht, wir hören selbst wenn Nachbarn durch die Wohnung laufen. Türen werden bei uns auch nicht zugeschlagen, natürlich kommt es aber mal vor das es einen Durchzug gibt und deshalb Türen lauter zufallen, das ist aber die Ausnahme und findet vorallem nicht Nachts statt (wie vom Anwalt der Nachbarn beschrieben).
An den Wänden kratzen tun wir überhaupt nie, das käme mir nichtmal in den Sinn, das einzige was ich mir erklären könnte ist das unsere Katze mal an der Wand war, der steht bei uns ja nicht 24 Stunden am Tag unter Beobachtung
Ja jetzt ist die Frage, was sollen wir machen? Noch wurden wohl keine rechtlichen Schritte eingeleitet, es wurde erstmal vermerkt das die Nachbarn durch Anwalt xy vertreten werden und wir sollen doch um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden, die Ruhestörung abstellen. Die Nachbarn würden ebenfalls ein Lärmprotokoll führen hieß es zudem in dem Schreiben.
Mit den Nachbarn zu reden ist leider nicht möglich, diese sind psychisch Krank und bereits beim Ordnungsamt in unserer Stadt gut bekannt.
Vielleicht hat jemand ein paar Tipps für uns? Wir beide sind aktuell noch Erwerbsunfähig, ich mache aber ab 1. April eine Widereingliederung und meine Lebenspartnerin wird ebenfalls bald wieder Arbeiten gehen können, allerdings ist es eben aktuell finanziell etwas knapper.
LG
6 Antworten
Da könnt ihr leider gar nichts machen, wenn euer Vermieter nicht in die Puschen kommt und die Räumung durchzieht.
Auf das Anwaltsschreiben müsst ihr nicht reagieren. Das ist vergebliche Liebesmüh' und wird nur in einen Schriftwechsel ausarten, der euch nicht das Geringste bringt.
Genau. Dann könnt ihr euch immer noch einen Anwalt suchen. Meine Vermutung: dazu wird es nicht kommen.
alles klar, danke dir!
War zu erwarten dass die auch mal "zurückschlagen". Aber genauso wie sie dürft ihr euch zu normalen Tageszeiten auch normal in eurer Wohnung bewegen und das darf man auch beim Nachbarn hören. Keiner ist verpflichtet auf Socken zu schleichen in seinen 4 Wänden.
Lasst das Schreiben Schreiben sein und wartet bis sie ausgezogen sind. Wenn sie der Vermieter schon gekündigt hat, dann wird das ja seinen Lauf nehmen.
Die wurden 2019 gekündigt... weiß nicht ob das noch passiert
Ist in Deutschland oft sehr langwierig. Aber wenn es eine ordentliche Kündigung war und der Vermieter das voran treiben möchte, dann sind sie früher oder später weg.
Wird jetzt Zeit für einen eigenen Anwalt...
Warum? Der kostet nur Geld und bringt in dieser Phase rein gar nichts. Auf so ein Anwaltsschreiben der Gegenseite muss - und sollte - man nicht reagieren. Das ist Säbelrasseln, nichts weiter.
Ausziehen
Finanziell aktuell noch nicht möglich, ich schau schon immer nach Wohnungen, aber die sind alle teurer, wir wohnen hier halt echt günstig und aktuell können wir es uns (noch) nicht aussuchen.
Dann musst du mir den Nachbarn leben..,
Ja, ist mir bekannt. Aber das hilft mir jetzt nicht bei meinem Problem :)
Was soll ich dir sagen? Geh rüber und leg den Vogel um?
auch keine echte Lösung
Fakt ist:
du kannst nix machen
dein Vermieter will nichts machen...
einzige Alternative:
geh zum mieterschutzbund ... kostet aber Geld
Wenn ihr nichts macht, dann würde ich weiter so leben wie bisher.
D.h. abwarten ob die Ihre Drohung wahr machen und eine Unterlassungsklage einreichen?