Unterlassungsklage wegen zu lauten Nachbarn einreichen. Wie läuft das ab?

12 Antworten

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Natürlich kannst Du Unterlassungsklage einreichen. Ich würde aber vorher den Vermieter einschalten. Der kann sicher schneller aktiv werden. Du kannst ihm eine Frist setzen, den "Mietmangel" abzustellen. Er kann die Nachbarn abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen. Den Schritt hättest Du längst machen können. Reagiert der Vermieter nicht, wäre die Androhung und Umsetzung von Mietminderung der nächste Schritt. 

Im Internet findest Du viele Hinweise hierzu. Der Mieterverein kann Dir da auch weiter helfen. Eine Mitgliedschaft dort ist preiswerter als ein Anwalt und auch stressfreier. 

ShatteredSoul 
Beitragsersteller
 29.11.2015, 18:09

Danke!
Kündigen kann er ihm aber nicht, weil meinem nachbarn die Wohnung selbst gehört.

DerHans  29.11.2015, 18:16
@ShatteredSoul

Auch in einer Eigentumswohnung hat man keinen Freibrief für Krach.

Dann lass dir von der Polizei bescheinigen, wie oft sie bereits wegen des Lärms gerufen wurde. Dann hast du eine Chance mit einer Unterlassungsklage. Bei einem neuen Vorfall stehst du immer wieder vor dem Problem, das zu belegen.

ShatteredSoul 
Beitragsersteller
 29.11.2015, 18:16

Wird das denn bei denen dokumentiert bzw. wie lange bleibt es gespeichert?

DerHans  29.11.2015, 18:17
@ShatteredSoul

Diese Auskunft bekommst du wahrscheinlich nur über einen Anwalt.

Sprech mit dem Vermieter er wird das weitere klären

Du bist Mieter in der Wohnung?

Dann schreibe deinen Vermieter an, schildere das Problem so detailliert wie möglich, füge Kopien deiner Protokolle bei und fordere ihn auf, innerhalb einer von dir festgelegten Frist (eine Woche dürfte m. E. ausreichen. Aber genaues Datum benennen) für Abhilfe zu sorgen.

Kündige außerdem an, dass du die Miete mindern wirst. In welcher Höhe das allerdings angemessen ist, kann man dir aus der Ferne nicht sagen. Das solltest du mit dem Mieterverein in deinem Wohnort oder einem Fachanwalt besprechen.

Der erste Weg wäre der Vermieter gewesen, der bei wiederholten Fällen eine Art Abmahnung schreiben könnte, dass man sich an die Hausordnung zu halten hat.  Kannst Du eine formgerechte Klageschrift verfassen? Ich denke nein, machen Anwälte. Rechtsschutzversicherung kommt nur infrage, wenn Mietangelegenheiten ausdrücklich eingeschlossen sind.

ShatteredSoul 
Beitragsersteller
 29.11.2015, 18:10

Danke!

Kannst Du mir deinen letzten Satz genauer erklären?