Unterlassungsklage wegen zu lauten Nachbarn einreichen. Wie läuft das ab?
Hallo,
meine Nachbarn streiten sich oft extrem laut und meistens geht das über Stunden bis 4 Uhr morgens! Jede Woche 1-2 mal ist das der Fall. Manchmal wird auch Musik laut aufgedreht mitten in der Nacht oder Türen zu geknallt. Die Polizei hab ich schon oft gerufen und dann ist auch meistens Ruhe, aber auf Dauer ist mir das zu dumm.
Darauf angesprochen hab ich sie schon, aber es fand kaum Kommunikation von deren Seite statt. Auch hab ich ihnen vor kurzem einen Brief geschrieben und nochmal angeboten, darüber zu reden. Auch darauf keine Reaktion. Stattdessen gab es am Freitag und gestern wieder Krach.
Das ganze tue ich mir jetzt schon 3 Jahre an und langsam bin ich mit den Nerven am Ende. Oft kann ich garnicht schlafen und muss dann am nächsten Tag müde zur Arbeit.
Freunde haben mir jetzt empfohlen, eine Unterlassungsklage einzureichen. Meine Wohnung ist aber nur gemietet. Daher die Frage: Wer reicht die Klage ein? Vermieter oder ich selbst? Wie genau ist der Ablauf, also was muss ich tun? Welche Kosten kommen auf mich zu und wird es von meinem Rechtsschutz übernommen?
Danke vorab!
PS: Ich habe auch eine Liste angefertigt von den letzten Monaten, wann die Ruhestörungen stattfanden und ich habe Tonaufnahmen.
12 Antworten
Natürlich kannst Du Unterlassungsklage einreichen. Ich würde aber vorher den Vermieter einschalten. Der kann sicher schneller aktiv werden. Du kannst ihm eine Frist setzen, den "Mietmangel" abzustellen. Er kann die Nachbarn abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen. Den Schritt hättest Du längst machen können. Reagiert der Vermieter nicht, wäre die Androhung und Umsetzung von Mietminderung der nächste Schritt.
Im Internet findest Du viele Hinweise hierzu. Der Mieterverein kann Dir da auch weiter helfen. Eine Mitgliedschaft dort ist preiswerter als ein Anwalt und auch stressfreier.
Auch in einer Eigentumswohnung hat man keinen Freibrief für Krach.
Dann lass dir von der Polizei bescheinigen, wie oft sie bereits wegen des Lärms gerufen wurde. Dann hast du eine Chance mit einer Unterlassungsklage. Bei einem neuen Vorfall stehst du immer wieder vor dem Problem, das zu belegen.
Wird das denn bei denen dokumentiert bzw. wie lange bleibt es gespeichert?
Diese Auskunft bekommst du wahrscheinlich nur über einen Anwalt.
Sprech mit dem Vermieter er wird das weitere klären
Du bist Mieter in der Wohnung?
Dann schreibe deinen Vermieter an, schildere das Problem so detailliert wie möglich, füge Kopien deiner Protokolle bei und fordere ihn auf, innerhalb einer von dir festgelegten Frist (eine Woche dürfte m. E. ausreichen. Aber genaues Datum benennen) für Abhilfe zu sorgen.
Kündige außerdem an, dass du die Miete mindern wirst. In welcher Höhe das allerdings angemessen ist, kann man dir aus der Ferne nicht sagen. Das solltest du mit dem Mieterverein in deinem Wohnort oder einem Fachanwalt besprechen.
Der erste Weg wäre der Vermieter gewesen, der bei wiederholten Fällen eine Art Abmahnung schreiben könnte, dass man sich an die Hausordnung zu halten hat. Kannst Du eine formgerechte Klageschrift verfassen? Ich denke nein, machen Anwälte. Rechtsschutzversicherung kommt nur infrage, wenn Mietangelegenheiten ausdrücklich eingeschlossen sind.
Danke!
Kannst Du mir deinen letzten Satz genauer erklären?
Danke!
Kündigen kann er ihm aber nicht, weil meinem nachbarn die Wohnung selbst gehört.