Rechnung wegen Busverunreinigung?
Habe von meinem Busunternehmen eine Rechnung über 50 € bekommen wegen Reinigungsgebühren. Mir war schlecht und deswegen hatte ich im Bus erbrochen. Das ganze ereignete sich nachts. Ich hatte keine Möglichkeit dem Busfahrer vorher Bescheid zu geben. Es wurde nur der Boden des Busses verunreinigt, also weder Sitze noch etwas anderes. Ausserdem habe ich dem Busfahrer angeboten es selbst wegzumachen, was er aber ablehnte. Muss ich zahlen und wenn ja, soviel? Wer kennt sich mit der rechtlichen Situation aus? Mir ist so etwas schon mal passiert, da waren es nur 20€..
8 Antworten
Bei diesem Schadensersatzanspruch kannst du nicht darauf bestehen, dass du den Schaden selber kostengünstiger beseitigst. Das Busunternehmen darf die Beseitigung selber in Auftrag geben und dir die Kosten in Rechnung stellen. Je nach Umfang der dafür notwendigen Arbeiten bestimmt sich auch der ersatzfähige Betrag. Ich empfinde 50 Euro dafür nicht als so viel, wenn damit ein gewerbliches Unternehmen beauftragt wird. Dass es in einem anderen Fall mal nur 20 Euro waren ist da rechtlich nicht relevant. Kann ja jetzt ein größerer (Zeit-)Aufwand gewesen sein.
Da wird noch nachgereinigt, sonst müffelt das. Ja, und die Reinigungsgebühren sind normal.
Gebühren hängen vom jeweiligen Unternehmen ab.
Wenn das Busunternehmen darlegt,das ein Schaden von 50.-entstanden ist,dann müßtest Du den Gegenbeweis antreten.Das wirst nicht können.Auch könnten durch den Geruch Fahrgäste von einer Fahrt abgehalten worden sein.Zahl die 50 Tacken und gut ist.Das nächste Mal,wenn es Dir nicht gut ist,fährste keinen Bus und vor allem nicht Taxi.Solltest Du eine Haftpflichtversicherung,ggf.mitversichert bei Deinen Eltern,haben,dann melde den Schaden.Beste Grüße
na ja 50 € sind schon okay, aber Du solltest Dir grundsätzlich schon Deine Gedanken machen, wenn es bereits das 2. Mal war...
Beförderungsbedingungen sind zu prüfen. Wahrscheinlich steht dort drin:
"Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden vom Unternehmer festgesetzte Reinigungskosten erhoben; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt."
Die Kosten stehen also grundsätzlich im Ermessen des Unternehmers.