Unterhaltsvorschuss in Beziehung aber keine Lebensgemeinschaft
Hallo, meine Schwester bekommt Ende Mai ein Kind. Sie ist zwar in einer Beziehung mit dem Vater aber sie wohnen nicht zusammen, jeder von beiden zu Hause bei den Eltern. Jetzt haben die guten Leute vom Amt gesagt, dass er keinen Unterhalt zahlen muss/bzw. es keinen Vorschuss gibt, da sie in einer Beziehung sind. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, da er ja einfach sagen könnte er habe keine pflicht was zu bezahlen und meine schwester komplett alles immer selbst bezahlen muss.
Weiß da jemand ob das wirklich so ist und ob's da auch ausnahmen gibt? Beim arbeitsamt ist das ja alles immer bisschen komplizierter.
1 Antwort
Sie müsste Unterhaltsvorschuss bekommen, so lange sie nicht zusammen wohnen, denn im UVG heisst es, dass man nichts bekommt, wenn man mit dem Vater des Kindes in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Beziehung allein steht dem nicht entgegen. Und wenn sie nicht zusammen leben, dann muss sie das Geld bekommen. Beim Jugendamt zu beantragen. Man baucht eine sammelmeldebescheinigung, da sind alle Personen im Haushalt aufgelistet.