Unterhaltstitel wie lange gültig?
Hallo, mein Sohn ist in einer Ausbildung aber schon volljährig. Sein Erzeuger hat einen Unterhaltstitel und hat nie bezahlt. Nun haben wir erfahren, dass der Erzeuger meines Kindes im Ausland wieder eine Arbeit gefunden hat und einiges verdient. Kann mein Sohn jetzt von ihm noch Unterhalt verlangen weil er noch lernt? Danke!
4 Antworten
Mit Volljährigkeit geht der Titel aus das Kind über. Allerdings bist auch Du seit der Volljährigkeit des Sohnes barunterhaltspflichtig. Der Titel müsste aber auch abgeändert werden, weil ab Volljährigkeit das volle Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet wird. Also nicht einfach so vollstrecken, weil der Vater sonst wegen ungerechtfertigter Bereicherung klagen könnte. Der Titel ist 30 Jahre gültig. Wird allerdings nicht alle drei JAhre versucht zu vollstrecken, verfallen die Unterhaltsansprüche aus der Zeit davor.
By the way, Das Wort Erzeuger ist ganz schlimm. Ohne diesen Mann wäre das Kind nicht auf der Welt und nicht so wie es ist. Denk mal drüber nach;-)
Ja im Prinzip hast Du schon Recht mit dem Wort! Aber er nennt seit Jahren einen anderen Mann als seinen Vater und der andere hat das Wort Vater nie verdient , weil er schlimme Sachen gemacht hat! Sorry aber sa fällt mir nur das Wort Erzeuger für ihn ein und das ist noch ein Kosewort für ihn!
Ich glaub eher, dass Du den Unterhaltstitel hat. Wenn ihn der Erzeuger hätte könnte er ja Geld vom Sohn verlangen.
Wenn es ein vollstreckbarer Titel ist, ist er 30 Jahre gültig.
Theoretisch kann Dein Sohn Unterhalt verlangen, auch die ganzen Rückstände mit Zinsen, inwiweit das jedoch im Ausland vollstreckbar ist kann Dir nur die zuständige Botschaft oder Konsulat sagen.
Tipp: Sprich mal mit dem Rechtspfleger beim Amtsgericht, der kann Dir vlt. auch was dazu sagen.
Trotzdem wäre die Lohnpfändung jas dann beim Arbeitgeber in der Schweiz zu machen.
Schlauerweise wird er wahrscheinlich sein Konto für den Lohn auch in der Schweiz haben da ist also dann auch schwer zu pfänden, aber es geht.
Der Unterhaltspflichtige muß bis zum Ende der ersten Ausildung den Unterhalt bezahlen. Wenn er wirklich wieder arbeitet kann ihm sogar passieren, den bisher nicht bezahlten Unterhalt nach zu zahlen!!!Dazu musst Du aber sicher sein und Anschrift vom Unterhaltspflichtige wissen, besser auch noch Name und Anschrift des neuen AG. (für Rechtsanwalt und Jugendamt)
Da ihr Sohn nun volljährig ist, sind sie als Austrägerin ebenfalls unterhaltspflichtig.
Also der ist gemeldet mit Wohnsitz in Deutschland und arbeitet nur in der Schweiz. Danke