Unterhalt zahlung im Ausland?

5 Antworten

Für den Unterhalt des Kindes (und ggf. auch der Kindsmutter) gilt das Recht des Staates, in dem Kind und Mutter sich aufhalten.

Inwieweit nach Schweizer Recht die höheren oder geringeren Lebenshaltungskosten des unterhaltspflichtigen Mannes angerechnet würden, wenn er in einem anderen Land als Mutter und Kind lebt, entzieht sich meiner Kenntnis. (Nach Deutschem Recht würde das berücksichtigt werden können.....)

julianfly 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 08:54

Aber das kann sich ja keiner leisten. In der Schweiz gilt ein Existens Minimum von 2500€ man darf dir als nichts weiteres weg nehmen wenn du unter diese Summe im Monat fällst. Würde das dan wenigstens gelten? Oder sagt sich der staat " gut zahlen darfst du wie ein schweizer, aber leben nur mit dem existensminimum eines Deutschen"

Das wäre doch total unfair.

DFgen  19.01.2017, 09:04
@julianfly

Das Schweitzer Recht kenne ich nicht und kann deshalb nicht sagen, wie das geregelt wird. 

Fakt ist, dass Kind (und ggf. auch Mutter) einen Anspruch auf Unterhalt nach Schweizer Recht haben, wenn sie in der Schweiz leben.

Würden die Beiden in Deutschland leben (gemeldet sein...), hätten sie Anspruch auf Unterhalt nach dem deutschen Unterhaltsrecht (unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft ....) - und danach würde ggf. berücksichtigt, ob der unterhaltspflichtige Mann im Ausland höhere oder geringe Lebenshaltungskosten hat als er sie in Deutschland hätte....

Ich beleuchte das mal von einer ganz anderen Seite. Und zwar jene eines Bekannten von mir.

Seine Ex hat ihm das Kind völlig entfremdet. Er darf keinen Kontakt mehr haben, bereits seit der Kleine 3 Jahre alt war. Jetzt wird er 13! Aber Unterhalt, das hätte er zahlen sollen. Sie hat ihn pfänden lassen, bis er selber nicht mehr ein noch aus wußte.

Was hat er gemacht? Er hat in D alles aufgegeben. Hat verkauft, was er hatte und ist nach AT ausgewandert. Keine Social Medias, nichts. Man kann ihn elektronisch quasi nicht finden. Ich weiß von seiner Ex, das sie seit Jahren tobt, weil sie ihn nicht findet und ihn somit auch nicht mehr ruinieren kann.

Was will ich damit sagen: wenn man sowieso keinen Kontakt zum Kind bekommt, weil JA´s dieses Anti-Vater-Verhalten der Frauen auch noch decken, würde ich auch keinen Unterhalt bezahlen. Da man ja nicht von irgendwelchen Gerichtsvollziehern verfolgt werden kann, da keine zustellfähige Adresse besteht, zahlt er mtl. in einen Förder-Fond seiner österr. Hausbank etwas für seinen Sohn ein, das er dann mal bekommt, wenn er 18 ist. Aber an die Ex, da versteh ich ihn voll, gibt es keinen Pfennig.

Und nein: es gibt keinen EU-Haftbefehl wegen Unterhaltsverstoß. Das ist ein Ammenmärchen! Natürlich sollte man es so machen wie er und auch vermeiden, nach Merkelland zurückzugehen. Das macht er auch seit über 10 Jahren. Und es geht ihm gut hier! Er konnte wieder leben! Weitab von staatlicher Verfolgung der Mütter-Maschinerie der dt. Jugendämter.

erstmal gilt du hast in deutschland einen selbstbehalt von 1080 euro. dann muss man gucken wie viel der kv darüber verdient und wie die schweizer lebensumstände sind.da könnte also ein höherer satz gefordert werden. so wie du in ärmeren ländern auch weniger zaheln würdest, wenn es dort niedrigeren lebensstandart gibt.

Also: Damit ist das Kind Schweizer Staatsbürger, richtig? In dissem Fall steht dem Kind auch der in der Schweiz übliche Unterhalt zu.   Wird es in Deutschland geboren sieht die Geschichte anders aus.

julianfly 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 08:54

Aber das kann sich ja keiner leisten. In der Schweiz gilt ein Existens Minimum von 2500€ man darf dir also nichts weiteres weg nehmen wenn du unter diese Summe im Monat fällst. Würde das dan wenigstens gelten? Oder sagt sich der staat " gut zahlen darfst du wie ein schweizer, aber leben nur mit dem existensminimum eines Deutschen"

Das wäre doch total unfair.

Manioro  19.01.2017, 08:57
@julianfly

Da bin ich leider überfragt. Letztendlich sollte sich jemand der in dieser Situation steckt lieber vernünftig beraten lassen.  Dann bekommt er auch plausible Antworten.

Aus meinem eigenen Rechtempfinden heraus gehe ich davon aus, dass du natürlich einen Selbstbehalt hast.

Das Kind lebt in der Schweiz, da muß dann für das Kind auch der Schweizer Satz gezahlt werden.

Aber in D kannst Du nur bis zu Deinem Mindesbehalt von 1080€ gepfändet werden.