Unterhalt zahlen trotz das er doppelt so viel verdient wie ich?
Ich bin geschieden und habe 2 kinder, die 7 und 4 Jahre alt sind und bei meinem exmann leben.
er beantragt unterhaltsvorschuss beim JA aber verdient das doppelte von dem was ich verdiene.
muss ich trotzdem unterhalt zahlen?
9 Antworten
Natürlich bist du unterhaltspflichtig, das sind doch auch deine Kinder.
Dein Ex leistet derzeit Betreuungsunterhalt in Form von Zeit, die er investiert in seine Kinder jeden Tag fuer Betreuung, Schule/Kindergartenangelegenheiten, Betreuung organisieren usw. Du hingegen bist Barunterhaltspfllichtig. Sein Einkommen spielt dabei keine Rolle auch beim Unterhaltsvorschuss nicht, das Geld ist ja für die Kinder. Und wenn er zusätzlich noch arbeitet, dann steht ihm doch auch der entsprechende Verdienst zu. Wenn jemand täglich Überstunden macht, bekommt er ja auch mehr Geld. Man ist dann auch viel schneller körperlich kaputt.
Ob du allerdings auch Unterhalt leisten musst, hängt davon ab, ob du mehr als der Selbstbehalt verdienst oder nicht. Der Selbstbehalt ist 1000 Euro. Der bleibt dir auf jeden Fall. Solltest du nur halbtags arbeiten, dann kann man erwarten, dass du dir eine Ganztagsstelle suchst. Kann ja auch nicht sein, dass dein Ex arbeiten geht und Kinder betreut und du im Gegenzug keine Kinder betreust und nur Halbtags arbeiten gehst.
Bei Schreiben vom Jugendamt musst du dein Einkommen nachweisen und die teilen dir dann mit, ob und was du an Unterhalt leisten kannst. Ist dein Einkommen zu gering und du kannst das nachweisen, musst du nichts zurück zahlen.
Ja, selbstverständlilch mußt du Unterhalt zahlen. Bei Deinem Gehalt ist das nicht viel.
Unterhalt wird hier ja für die Kinder gezahlt, nicht für den Vater, der hätte keinen Unterhaltsanspruch.
Dein Ex hat gar keine andere Wahl. Der Unterhalt ist ja nicht für IHN sondern für die Kinder. Auf diesen Unterhalt haben die Kinder einen Anspruch, unabhängig davon wie hoch das Einkommen des Elternteils sind bei dem die Kinder wohnen.
Die Höhe des Unterhalts kannst du entweder mit dem Jugendamt oder vor dem Familiengericht festlegen lassen.
Der Elternteil, bei dem die Kinder leben (der den "Betreuungsunterhalt" leistest), kann vom anderen Elternteil den Barunterhalt für die Kinder einfordern.
Wie viel der betreuende Elternteil selbst verdient, spielt dabei erstmal keine Rolle, denn der Unterhalt ist für die Kinder und nicht für ihn......
Die Höhe des Unterhaltes ist abhängig vom Alter der Kinder und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Könnte letzterer keinen Unterhalt zahlen, könnte der betreuende Elternteil ggf. "Unterhaltsvorschuss" für die Kinder erhalten.
(Diesen bräuchte der eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil nicht zurückzahlen, wenn er nachweislich nicht leistungsfähig ist....)
und wenn ich heirate kassiert er das geld von meinem neuen ehemann auch ein?
Nur leibliche Eltern sind unterhaltspflichtig, nicht deren Ehepartner.
Das Einkommen des Ehepartners wird deshalb nicht für die Berechnung des Unterhaltes der Kinder herangezogen.
Nur, wenn der leibliche Elternteil aufgrund zu geringen eigenen Einkommens keinen Unterhalt für die Kinder leisten kann, müsste er ggf. nachweisen, dass sein Ehepartner selbst auch nicht genug Einkommen erzielt, um ihm selbst ggf. unterhaltspflichtig zu sein (Familienunterhalt bei Eheleuten).
Denn wenn er ihm unterhaltpflichtig wäre, müsste der leibliche Elternteil diesen Unterhalt dann ggf. für seine Kinder einsetzen.
Das ist schwer zu sagen, ohne zu wissen, was du verdienst. Grundsätzlich möglich ist es aber - schließlich zahlst du den Unterhalt nicht für deinen Ex, sondern für die Kinder, die kein eigenes Einkommen haben.