Untätigkeit eines Steuerberaters
Ende August wurde ein Geschäftsvertrag mit einem neuen Steuerberater geschlossen, nachdem das Vertrauen zu dem Vorherigen nicht mehr gegeben war. Steuerrechtliches und auch Lohnabwicklungen eines kleines Betriebes (5 Personen) sollten vorgenommen werden. Das besondere Anliegen, Überprüfung des Jahres 2012 vom vorherigen Steuerberater bereits erfasst und die Erfassung 2013, da eine Steuerschuld i. H. v. 12.000,00 € anfielen und das Ganze erst einmal in Frage gestellt werden musste. Während der kommenden Wochen wurde der Steuerberater & Sachbearbeiter, nachdem alle Unterlagen inclusive des Schreibens vom FA beigebracht wurden, immer wieder darauf hingewiesen, dass das FA eine Stellungnahme benötigt. Das Personal der Sozietät blieb untätig! Bei persönlicher Vorsprache, war plötzlich niemand zu sprechen. Die Folge war das Handeln des FA in Form einer Geschäftskontensperrung. Nun die Frage:Besteht die Möglichkeit, rechtlich gegen diese Sozietät vorzugehen, da der wichtigste aller Termine und der Kontakt zum FA und das unabdingbare Handeln verschleppt bzw. ausblieben? Dadurch entstandene Zusatzkosten und Unannehmlichkeiten sind kaum überwindbar. Besten Dank vorab für Antworten und Hinweise!
3 Antworten
Grundsätzlich ist man selber für seinre steuerlichen Angelegenheiten verantwortlich. Wenn ein Steuerberater untätig ist, Fristen versäumt, so haftet er für finanzielle Schäden, welche durch sein Nichtstun verursacht werden. Dennoch sollte man sich unbedingt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und die Sachlage vortragen.. Unterlässt man das, reagiert das Finanzamt wie in deinem Falle. Geschäftskontensperrung. Das hätte bei rechtzeitiger Information an das Finanzamt vermieden werden können. Die Finanzämter sind auch bereit, Fristen zu verlängern, wenn man eine Fristverlängerung beantragt, bis alles geklärt ist. Wenn eine Steuerschuld vorliegt, dann wird höchstens ein Verspätungszuschlag erhoben, der aber ist im Verhältnis zu allen anderen Unannehmlichkeiten gering die man hat, so das FA nicht informiert wird. Ich würde mich umgehend mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Verbindung setzen. Dem Steuerberater auf dem Wege einer Klage alle Kosten in Rechnung stellen, welche durch seine Versäumnisse entstanden.
Wenn Probleme mit dem Steuerberater auftreten, kann man sich immer an das Finazamt wenden. Bei mir hat der Steuerberater 8 Monate gebraucht, bis er meine Erklärung fertig hatte. Ich musste aber immer wieder nachfragen. Das Finazamt hat mir keine Strafen auferlegt. Ich habe immer wieder Aufschub bekommen.
Es ist nun mal so, dass der Unternehmer sich um seine Sachen kümmern muss, auch wenn ein Steuerberater die Arbeiten übernimmt. Das nimmt Dir leider kainer ab. Es tut mir leid!
das ist doch nicht ernst gemeint? So Fragen klärt man mit einem Fachanwalt für Wirtschaftsrecht, oder macht die Klitsche zu.
Es gibt zwar Fachanwälte für internationales Wirtschaftsrecht, aber das Fachgebiet hat mit der Fragestellung nichts zu tun.