Unsere Terrasse hat eine Garagenseite vom Nachbarn die verwittert und heruntergekommenen ist. Darf ich die streichen?
7 Antworten
Frag dein Nachbar!
Eigentlich ist er dafür zuständig!
Mein Nachbar hatte mich gefragt oder er meine Wand die zu ihm in den Garten geht so gestalten kann wie er möchte!
Da der Sohn da oft Fußball spiel!
Wenn er es bezahlt warum nicht!
Der Terrassenboden wurde von einer Baufirma begradigt und dabei auch hineinragende Betonteile (von der Garage die bis zu 30 cm auf unser Grundstück ragten)weggemacht,da kamen sofort Beschwerden, ich wollte wissen ob ich die hässliche 30 Jahre alte Garagenseite dulden muss so oder ob ich darauf bestehen kann das sie gerichtet wird, schaut nicht toll aus
Wo steht diese Außenwand der Garage?
Auf euerm Grundstück, sicher nicht. Dann wär sie vermutlich schon weg.
Auf dem Nachbargrundstück? Dann muß der Nachbar zustimmen.
Genau auf der Grenze? Dann kannst Du einen Anstrich vornehmen, wenn Du die Bausubstanz damit nicht schädigst. Falls Euer "Neuanstrich" dazu führt, daß sich ein vorhandener Anstrich oder Putz ablösen, seid Ihr haftbar. Bei manchen filmbildenden "Gummifarben" ist damit nämlich zu rechnen.
Ich nehme an, wenn du uns fragst, kannst du nicht mit deinem Nachbarn sprechen. Das wäre das Beste. Wenn sie genau auf eurer Grenze steht, darfst du die selbstverständlich streichen. Viel Erfolg!
Du kannst deinen Nachbarn auch auf dein Grundstück lassen, dass er sein Eigentum selbst instand hält.
Das ist ziemlich wurscht. Es ist sein Eigentum, darum hat er sich zu kümmern.
vielleicht hat er aber keine lust dazu^^