Unfallversicherung ohne zustimmung von Sorgeberechtigten abgeschlossen?
Hallo und zwar bin ich seit mein Kind paar Monate alt ist von dem Kindsvater getrennt und habe auch keinen Kontakt zu ihm oder seinen Eltern . Habe versucht immer wieder den Kontakt wenigstens zu seinen Eltern aufrecht zu erhalten aber leider war einfach auch zu wenig Interesse von "Oma und Opa" . Haben mich und den kleinen immer wieder versetzt und sich teilweiße Monate lang nicht gemeldet und dann nur ne sms geschrieben auf die dann wieder keine Antwort mehr kam... Nun ist es so das seit knapp zwei Jahren komplette funkstille ist und habe mitbekommen das eine Unfallversicherung auf den kleinen abgeschlossen wurde , Finde es unverschämt es ohne mein Einverständnis zu machen und Frage mich natürlich jetzt auch an wenn das Geld geht wenn meinem kleinen wirklich mal was passieren sollte und ob ich überhaupt selbst dann noch eine solche Versicherung für ihn abschließen kann??? Dürfen die Großeltern sowas überhaupt ? Der Kindsvater hat kein Sorgerecht.
8 Antworten
Ich kann als Versicherungsnehmer grundsätzlich jede Person, auf die ich Bock habe, als versicherte Person oder Begünstigten einsetzen.
Dazu braucht er Dein Einverständnis nicht, das ist sein Vertrag, nicht Deiner.
Das Geld geht an denjenigen, der in dem Vertrag begünstigt wurde. Das kann das Kind sein oder der Vater oder der Nachbar.
Du kannst selbstverständlich selbst eine Unfallversicherung für das Kind abschließen.
Das ist ja ein extra Bonbon und nicht wie bei der Haftpflicht, dass da nur eine Versicherung genommen werden kann.
Warum sollen Großeltern nicht eine Kinderunfallversicherung abschließen dürfen?
Wenn das Kind einen Unfall erleidet, bekommt es selbst, bzw. du als Sorgeberechtigter das Geld aus einer Invaliditätsleistung oder Krakenhaustagegeld
Nur beim Todesfall ist die Höchstsumme begrenzt.
Eine Invaliditätsleistung geht an die betroffene Person.
Es sei denn, z.B. eine Firma hat dafür eine vorherige Zusage erteilt, und die Versicherung dient nur zur Rückdeckung.
Eine Invaliditätsleistung geht an die betroffene Person
Nochmal: das stimmt nicht, wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Schau einfach mal in Punkt 12.1 der AUB des GDV.
Und gerade bei einer betrieblichen Unfallversicherung ist das Thema sogar noch brisanter. Hier müsste der Direktanspruch des AN ebenfalls ausdrücklich vereinbart sein. Damit wären die Beiträge zur Versicherung aber als geldwerter Vorteil zu versteuern. Üblich ist daher den Direktanspruch nicht zu vereinbaren (das ist die Standard Variante bei der nichts zusätzliches angekreuzt oder ausgefüllt werden muss). Dann geht die Versicherungsleistung an den AG. Wenn dieser die Summe dann an den AN weitergibt ist diese zu versteuern. Die Beiträge sind dann hingegen steuerfrei.
Eine solche Versicherung führt doch ins Leere, da keinerlei ärztliche Berichte / Unterlagen ohne Deine Zustimmung an irgendeine Versicherung gehen würden. Ansonsten stünden Entschädigungsleistungen dem Geschädigten zu bzw. müßte von dessen Sorgeberechtigten im Interesse des Kindes eingesetzt bzw. verwaltet werden.
Entschädigungsleistungen stehen in der Unfallversicherung grundsätzlich dem Versicherungsnehmer und nicht der versicherten Person zu und können von diesem auch nach Gutdünken verwendet werden.
Eine Invalidität oder ähnliches nachzuweisen wird sicherlich problematisch, wenn der Zugriff zu ärztlichen Befunden nicht möglich ist, das stimmt.
Du selbst könntest trotzdem eine Unfallversicherung abschließen - aber trotzdem beachten:
https://www.unfallversicherung.mobi/darf-man-mehrere-unfallversicherungen-haben-67/
Ich vermute das der Kindsvater mit unterschrieben hat obwohl er gar kein Sorgerecht hat. Er hat mir auch die Papiere von der Versicherung, die jetzt knapp ein Jahr alt sind geschickt , aber ohne den Teil wo irgendwas unterschrieben ist... Habe dann auch festgestellt das die Summe, wenn meinem Kind wirklich was passieren sollte auf das Konto seiner Mutter geht, also wird der kleine im schlimmsten Fall mit sicherheit nichts von der Versicherung haben. Weiß jetzt garnicht wie ich vorgehen soll?!
Aber nur wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde, was ich mal bezweifle. Ansonsten geht das Geld grundsätzlich an den Versicherungsnehmer.