Unfall mit Auto meines Vaters?
Hey ihr Lieben, Ich hatte vor wenigen einen Unfall mit dem Auto von meinem Vater. Er hat es mir nur geliehen für ein paar Tage. Nun bin ich rückwärts aus unserer Garage raus und die Scheiben Hinten waren noch etwas beschlagen. Ich hab dummerweise nicht so genau darauf geachtet was hinter mir ist (normal nie etwas ist ja unsere Privat Garage) und bin leicht gegen das Auto meines Onkels gefahren....beide Autos haben nun mehrere Kratzer und ich habe extrem Angst es den beiden zu sagen. Zwar ist das Auto von meinem Vater Vollkasko versichert, aber zahlt die Versicherung wenn ich nicht auf dieses Auto angemeldet und versichert bin?
Vielen Dank schon mal
6 Antworten
Der Schaden am Wagen deines Onkels wird über die KFZ-Haftpflicht reguliert. Versichert ist immer das Fahrzeug.
Entweder reguliert dein Vater das selbst oder er wird im Januar nächsten Jahres hoch gestuft.
Ob sich das bei der Vollkasko lohnt, kann nur dein Vater selbst entscheiden. Da ist meistens eine Selbstbeteiligung vereinbart und der Vertrag würde ebenfalls hochgestuft.
Das kommt drauf an was bei den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist. Bei meiner Versicherung darf jeder fahren.
Was ich viel schlimmer finde ist das du hier eine strafbare Unfallflucht begangen hast, da die beiden ja scheinbar noch nichts von ihrem "Glück" wissen. Sowas kann dich den Führerschein kosten und im Extremfall einen Wohnraum von 8qm für die nächste Zeit (bis zu 3 Jahren).
Ob Onkel oder nicht ist der Polizei herzlich egal. Wenn dich jemand beobachtet hat und die Daten weitergibt wird ermittelt. Da das eine Straftat ist wird dich nicht dein Onkel anklagen sondern das wird der Staatsanwalt tun. Und da können sowohl Onkel als auch Vater 100 mal sagen, dass das alles nicht so schlimm ist.
Ja die Versicherung zahlt auch wenn du nicht auf das Fahrzeug angemeldet bist. (In 99% der Fälle wird gar nicht gefragt wer gefahren ist und sonst sagst du eben dein Vater)
In 100% der Fälle wird bei der Schadenmeldung nach dem Fahrer gefragt...
@DLKAd,
im Schadensformular,. dass der Versicherungsnehmer ausfüllen muss - findet man die Frage wer das Auto gefahren hat.
Würde man wie du es empfiehlst den Vater eintragen, handelt es sich um vorsätzlichen Versicherungsbetrug und ist strafbar.
Außerdem wäre dann der Versicherer von einer Erstattung bezüglich Vollkasko befreit.
Gruß Apolon
PS: dein Hinweis bedeutet - Anstiftung zum Versicherungsbetrug und ist auch strafbar.
Ihr habt das noch nie gehabt oder?
Dann würde zur Unfallflucht auch noch Versicherungsbetrug dazu kommen. Super Idee.
Fraglich, denn die Versicherung müsste ohnehin regulieren, ganz gleich wer das Auto fährt, es würde also am Vermögensschaden fehlen um den Straftatbestand zu begründen.
Ob hinten heraus aufgrund des Fahrerkreises und der zu erwartenden höheren Versicherungsprämie ein Vermögensschaden anzunehmen wäre ist offen.
Falsche Schadensmeldung ist eine Obliegenheitsverletzung, die auch zum Regress und Kündigung des Vertrages führen kann.
Der Fahrer (samt Führerscheindatum) ist anzugeben.
Die Versicherung bezahlt natürlich.
Dein Vater wird aber eventuell eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge in kauf nehmen und eventuelle Rabatte nachzahlen müssen.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Viel Erfolg!
.. aber das gibt es doch, selten zwar, aber ärgerlich ist das schon, wenn denn zusätzlich auch die Spiegel ihren Geist aufgeben.
Zum Glück wurden ja keine Mutter nebst Kinderwagen übergebröselt.
Viel Glück, meine würde bezahlen.
Ja da gebe ich dir auch vollkommen recht, aber es ist ja immernoch mein Onkel und ich werde es ihm auch so bald wie möglich mitteilen, wollte mich hier nur informieren wegen der Versicherung...