Unfall im Januar - gegnerische Versicherung behält sich die Restzahlung bisher vor
Hallo zusammen,
es geht um folgenden Sachverhalt, ich hatte im Januar dieses Jahres einen unverschuldeten Verkehrsunfall, mir wurde die Vorfahrt genommen. Nun, da ich schon zum Zeitpunkt es Unfalles ein ungutes Gefühl hatte, habe ich die Polizei dazugerufen. Ich war auf einer vorfahrtsberechtigten Strasse unterwegs und mir wurde durch eine andere Verkehrsteilnehmerin, die von rechts kam, die Vorfahrt genommen. Trotz einer Vollbremsung konnte ich den Zusammenstoss nicht verhindern. Der Schaden an meinem Fahrzeug belief sich auf ca. 6.000€ und wurde schon im Januar in der Vertragswerkstatt repariert. Nun, die gegnerische Versicherung hat ersteinmal einen Teilbetrag an die Werkstatt überwiesen, welche jetzt seit Januar noch auf die Restforderung wartet. Der Verursacher bestreitet wohl stets die Schuld an dem Unfall, obwohl die Aktenlage soweit klar ist und dementsprechend wartet die gegnerische Versicherung mit der Begleichung der Restforderung bis die Staatsanwaltschaft die Akte schließt.
Nun erhielt ich soeben nochmals einen Anruf aus der Werkstatt, mit dem Hinweis, doch einen Anwalt diesbezüglich einzuschalten, damit das endlich zum Abschluss gebracht wird. (In einem vernünftigen, sachlichen Wortlaut.)
Da stellt sich mir nun die Frage, ob und wie weit ich da überhaupt in der Pflicht bin? Ich hatte vor Monaten, ebenfalls im Januar mit meiner Versicherung gesprochen, dort wurde mir mitgeteilt, auch wenn sich erst später eine Teilschuld herausstellen würde, würde meine Versicherung dieses selbstverständlich übernehmen. (Fahrzeug ist Vollkasko versichert.) Wie gesagt, es stellt sich mir die Frage, ob ich irgendwie dazu verpflichtet bin, einen Anwalt einzuschalten, damit die Werkstatt ihr Geld schneller bekommt.
Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich geschildert.
7 Antworten
Du könntest der Versicherung des Verursachers ein Schreiben schicken, dass du ungern einen Anwalt einschalten möchtest aber wenn sich das nicht vermeiden lässt, bliebe dir keine andere Wahl. Die Versicherung müsste in dem Fall auch deine Kosten für den Anwalt tragen, da er eigentlich nicht notwendig gewesen wäre.
Hallo louis0815
Eigentlich ist ja bereits alles gesagt worden. Im Interesse deiner Tochter und Dir selbst gegenüber, telefoniere einem Anwalt (kannst ja einen von deiner Versicherung empfohlenen zuziehen) schicke die notwendigen Unterlagen und bitte ihn der Gegenpartei ein Schreiben zukommen zu lassen, mit e. Kopie an Dich. Gleichfalls verfährst Du mit der Rechnungsstellung seitens des Garagenbetriebes. Diese zu Anwalt, Kopie für dich behalten.
Benachrichtige die Garage, über die Vorgehensweise - so sehen sie, dass Du das Notwendige unternimmst die Sache zu beschleunigen.
Grundsätzlich gehe ich mit Daniel Ocean einig. Angesichts der Reha und so, - schlag zuerst zu und halte die anderen in Trapp.
Robbinson
übrigens kommen Anwälte gegebenenfalls auch zum Klienten.
Hallo. Also mit deiner Zeit, dass kann ich nicht nachvollziehen. Wenn du dein Auto reparieren lassen hast,und es wieder abholen musstes, alles der Versicherung erzählen musstest, Polizei hat ja auch alles aufgenommen, da hattest du ja auch Zeit dafür. Das passt also nicht. Es kann nicht sein, dass du keine Zeit hast einmal zum Anwalt zu gehen. Deine Tochter kannst du ja mit nehmen, aber wo ist deine Frau? Frage sonst nochmal bei deiner Versicherung nach, ob du einen Anwalt brauchst. Ob du Schuld hast oder nicht spielt hier keine Rolle. Die Werkstatt will ihr Geld. Und wenn die Gegenseite das nicht bezahlt, aus welchem Grund auch immer, musst du einen Anwalt nehmen, um das zu erledigen. Und wenn du Teilschuld hast, will die Gegenseite natürlich nicht für alles aufommen, weil die Frau dann einen Grund hat nur die Hälfte zu bezahlen. Da hilft wirklich nur ein Anwalt. Paul
hast du eine Abtretungserklärung bei der Werkstatt unterschrieben? Wenn ja, kann sich die Werkstatt nunmehr direkt an die Versicherung wenden - du bisz außen vor, weil du die Forderung der Höhe nach (Höhe der Reparaturkosten) an die Werkstatt abgetreten hast.
Dem Anschein nach ist erst einmal von einem Alleinverschulden des Unfallgegners auszugehen, da wie du sagst eine Vorfahrtsverletzung im Raum steht. Wurde dir seitens der Polizei irgendwas zu Last gelegt? Vielleicht Verstoß Rechtsfahrgebot o.ä.
Gibt halt mehrere Möglichkeiten:
- abwarten
- Versicherung bitten unter Rückforderungsvorbehalt Rest zu zahlen
- ggf. vorab Kaskovers. in Anspruch nehmen
Der Wunsch Deiner Werkstatt ist nachvollziehbar - sie haben Ihre Leistung längst erbracht und warten doch nun schon recht lange auf die Bezahlung. Es ist sehr entgegenkommend von denen, nicht eine Vorab-Zahlung von Dir zu verlangen - berechtigt wär's. Daher solltest Du alles unternehmen, was einen raschen Abschluß der Sache bfördern kann. Das heißt: Alle Unterlagen zusammenstellen, Termin beim Anwalt (Kosten muß die gegnerische Versicherung tragen), den Rest erledigt der Anwalt für Dich. Der zeitliche Aufwand dafür beträgt vielleicht eine Stunde, die solltest Du Dir dafür organisieren.
Das kann ich als Argument nachvollziehen. Aber ich könnte die Forderung Seitens der Werkstatt dann doch einfach an meine Versicherung weiterreichen, oder etwa nicht.
Ich habe wirklich keine Zeit, nicht einmal diese Stunde. Kurzer täglicher Ablauf:
(schwerbehinderte) Tochter muss morgens um 8 spätestens 8:30 im Kindergarten sein
ich muss spätestens um 10 im Büro sein, dazwischen liegt eine Entfernung von 20km, welche mit dem Motorrad überbrückt wird
- Feierabend ist dann um 19Uhr
Den Arbeitgeber möchte ich ungern auf die notwendige Fehlzeit ansprechen, da schon genug wegen den 6 Wochen "rumgezickt" wird.
Also wenn du doch absolut nicht Schuld bist an dem Unfall, warum hast du dann Schiß einen Anwalt einzuschalten ? Hast Du keine Eie ..in der Hose ?
Mach denen doch mal Feuer unterm Ar...
Jawohl so ist's recht, deutsche Manieren am Tisch und auf der Chaussee, Kompliment!
Das sagte mir der Werkstattmitarbeiter ebenfalls, dass die gegnerische Versicherung dann ebenfalls für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen muss.
Es ist nur das Problem, dass ich in der nächsten Woche mit meiner Tochter zu einer 6wöchigen Rehabilitationsbehandlung fahre. Da ich bis dahin auch beruflich eingespannt bin, habe ich im Grunde garnicht die Zeit, einen Anwalt zu konsultieren.