Unfall beim linksabbiegen, wer hat Schuld
Hallo! Vorgestern Abend als ich linksabbiegen wollte, ist leider ein Unfall passiert. Unfallverursacher ist umstritten. Ich hatte grün, wollte abbiegen, aber da standen 3 Autos im Gegenverkehr und sind nicht losgefahren, bin davon ausgegangen, dass sie rot haben. Plötzlich kam aus dem 4. Spur ein Auto mit einer Geschwindigkeit bis zu 70 km/h. Mein Auto hat Totalschaden und vom Gegner nur die Tür kaputt. Ich habe eine Zeugin, die aussagen kann, dass sie die 3 Autos stehen gesehen hat und dass das 3. Auto aus dem 4. Spur vorbeigefahren ist. Ob Ampel rot oder grün war, das hat sie nicht gesehen. Bitte um ehrliche Information, da ich erstmal auf meine eigene Kosten den Sachverständiger zahlen muss. Wenn später festgestellt wird, dass der Gegner Schuld hatte, bekomme ich alles bezahlt.
7 Antworten
Genau, das wird später festgestellt werden, in welchem Verhältnis die Gesamtschuld geteilt wird - ohne Gerichtsverfahren wird das nichts werden. Kümmere Dich zunächst um einen guten Anwalt.
Ja, ich habe heute einen Termin beim Anwalt, mal sehen was daraus wird.
Hallo, keine Chance, dass Gegenverkehr eine Teilschuld hat. Wenn die Signalanlage bei Ihnen "Grün" zeigt, hat auch der Gegenverkehr "Grün". Also haben Sie den Vorrang des Gegenverkehrs zu beachten, auch wenn der verzögert losfährt. Anders verhält es sich, wenn Ihre Fahrtrichtung durch einen grünen Pfeil in der Signalanlage freigegeben wird. Dann hat Ihr Gegenverkehr "Rot". Die einzigen, die sich eventuell um eine Teilschuld streiten, sind die Kfz-Versicherungen. Hier könnte die Versicherung des angeblich zu schnell gefahrenen Gegenverkehrs wegen "unklarer Verkehrslage" teils zur Rechenschaft gezogen werden.
du hast Schuld, zumindest was das Gesetz sagt:
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.
und
(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.
Wenn er auch grün hatte, bist du Schuld.
Da hast du wohl wenig Chancen. Als Linksabbieger musst du davon ausgehen, dass die anderen grün haben, es sei denn, du hast einen Linksabbiegepfeil, der dir ausdrücklich Vorfahrt gewährt.