Unerlaubter Waffenbesitz Minderjährig?
Nehmn wir an eine Minderjährige Person über 14 führt ein Federunterstütztes Einhandmesser mit sich und die Polizei findet es bei einer allgemeinen Kontrolle. Was könnte der Person schlimmstenfalls passieren?
Bitte nur Kompetente Antworten.
3 Antworten
Frage:
Besitzt das Messer eine feststellbare Klinge? Dann gilt folgendes:
"In Übereinstimmung mit dem aktuellen Waffenrecht dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge nicht geführt werden. Das Messer wird geführt, wenn über den fraglichen Gegenstand die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausgeübt wird. Dabei spielt die Länge der Klinge keine Rolle. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro und Einziehung des Gegenstands geahndet."
Da die Person über 14 Jahre alt ist und somit strafmündig (unter 18 heißt nicht, dass man nicht strafbar ist), greift hier:
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§ 51 Waffengesetz
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte Schusswaffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes handelt.
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Kommando zurück, habe hier zu einem anderen Thema/anderer Frage geantwortet, §51 gilt nicht, da es sich hier nicht um Schusswaffen sondern Messern handelt.
Ein federunterstütztes Messer ist kein Springmesser und somit keine Waffe. Es unterliegt nicht dem Mindestalter von 18 Jahren.
Somit ist der Besitz völlig legal.
Das Führen von einhändig feststellbaren Messern ist eine OWI nach §42a WaffG.
Eine OWI nach 42a wird bei Erwachsenen mit Geldbusse von ca! 100 - 300€ bestraft, wie die Strafe bei Jugendlichen ausfällt weiß ich nicht.
"In Übereinstimmung mit dem aktuellen Waffenrecht dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge nicht geführt werden. Das Messer wird geführt, wenn über den fraglichen Gegenstand die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausgeübt wird. Dabei spielt die Länge der Klinge keine Rolle. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro und Einziehung des Gegenstands geahndet."