Umtauschrecht bei Selbstbeschädigung
Hey Leute, habe zwei kurze Fragen, und zwar:
-Kann man etwas, dass man innerhalb 2 Wochen gekauft hat zurückgeben, wenn man es selbst (ungewollt) beschädigt hat?
-Kann man etwas, dass man innerhalb 2 Wochen gekauft hat zurückgeben, wenn es jemand anders (ungewollt) beschädigt hat?
MfG
9 Antworten
natürlich kannst Du das Auto, das Du ungewollt und versehentlich gegen eine Wand gesetzt hast dem Händler zurückgeben - was Du dann dafür bekommst ist eine andere Sache. Dies gilt natürlich auch, wenn das ein Anderer gemacht hat.
nein, selbst beschädigte sachen kannst du natürlich nicht zurückgeben, das ist doch völlig klar. wer soll denn wegen deiner oder der unachtsamkeit anderer auf den kosten sitzenbleiben? der verkäufer?
Nein, das fällt nicht unter Garantie- oder Gewährleistungsansprüche, und ein Recht auf Umtausch gibt es sowieso nicht.
Nein,natürlich nicht.
Natürlich nicht....
Natürlich nicht....
Grundsätzlich geht das schon, wenn ein Widerrufsrecht besteht.
Mögliche Schadensersatzansprüche des Verkäufers stehen dagegen auf einem anderen Blatt.