Umschulung..aber von was lebe ich solange?
Bin seit kurzen arbeitslos geworden,wegen Personalabbau. Da mein Hobby eh schon mit der Medien und Digitalen Welt zu tun hat,dachte ich über eine Umschulung nach..
Heißt das dann, dass das Arbeitsamt(wenn Sie mir zustimmen)mir die Umschulung bezahlt/übernimmt und ich auch weiterhin normales Arbeitslosengeld bekommen???
Danke schon mal für eure Antworten!!!!
5 Antworten
Sofern man krankheitsbedingt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann,läuft eine Umschulung in der Regel über den Rententräger,wenn man die Anwarschaftszeit erfüllt hat.
Andernfalls ist die Agentur für Arbeit der Träger.
Nicht nur Arbeitslosengeld ist eine Leistung vom Arbeitsamt. Umschulung und deren Finanzierung ist eine weitere Leistung, die gerne in Anspruch genommen wird. Allerdings muss die Maßnahme genehmigt werden beim zuständigen Arbeitsamt. Umschulung kostet Geld, und damit sind nicht nur die Kosten für die Maßnahme selbst gemeint. Der Lebensunterhalt muss ja auch weiter finanziert werden, eventuell hängt noch eine Familie dran.
Leistung vom Arbeitsamt: Umschulung
Man muss einige Voraussetzungen erfüllen, um die Maßnahme Umschulung vom Arbeitsamt finanziert zu bekommen. Bestehende Arbeitslosigkeit ist eine davon. Der Grund dafür kann in dem Beruf liegen, den man gelernt hat, der aber auf dem aktuellen Arbeitsmarkt in der Form nicht mehr gefragt ist. Es kann aber auch sein, dass die Gründe in der eigenen Person liegen, weshalb der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Das sind dann überwiegend gesundheitliche Gründe.
Der gewählte neue Beruf, zu dem umgeschult werden soll, muss natürlich im Gegensatz zur bisherigen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt gute Aussichten haben, und der Umschüler muss gesundheitlich in der Lage sein, die neue Tätigkeit auch ausführen zu können. Häufig schlägt das Arbeitsamt Maßnahmen oder Umschulungsziele vor, die dem Berater für den zukünftigen Umschüler geeignet erscheinen.
Wird die Maßnahme genehmigt, übernimmt das Arbeitsamt alle Kosten für die Umschulung. Dazu gehören die Gebühren für die Kurse, Fahrtkosten und Lernmaterial. Wichtig ist auch, dass vom Arbeitsamt auch Kosten für den Lebensunterhalt übernimmt. Wie hoch diese Leistung ausfällt, orientiert sich an den persönlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen. Es ist aber nicht niedriger als das bisherige Arbeitslosengeld. Die Familienverhältnisse werden bei der Berechnung der Leistung ebenfalls berücksichtigt. Es gibt sogar einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, falls man keine andere Möglichkeit hat, die Kinder unterzubringen, während man die Kurse zur Umschulung besucht.
Außer dem Arbeitsamt zahlen Umschulungen auch Krankenkassen, Rentenversicherungen oder Berufsgenossenschaften. Hier muss aber der Grund für die Umschulung im gesundheitlichen Bereich liegen. Auch hier gilt die Pflicht zu Antrag und Genehmigung, sonst gibt es keine Zuschüsse.
http://www.blog.de/tb/a/r/arbeit-quereinsteiger/beim-arbeitsamt-umschulung-beantragen/5704687/
Gern geschehen.
Ich habe da leider sehr viel Erfahrungen gesammelt durch mehrere Bandscheibenvorfälle und Operationen und Rehakliniken.
bei einer umschulung bekommt man übergangsgeld bezahlt! je nchdem wer die umschulung zahlt, kommt das geld vom rentenversicherungsträger oder vom arbeitsamt! es beträgt 75% des letzten verdienstes sofern man mind. 3 jahre vor der umschulung berufstätig war und keine kinder hat. mit kind bekommt man etwas mehr!
vilelen lieben dank an alle die mir geantwortet haben..genauer geht es wohl kaum...einfach klasse..danke schön!!!
eine schöne woche euch!!!!
Jein.
Also wenn die der Meinung sind, du solltest dich weiterbilden, bekommst du einen Bildungsgutschein. Meist sind das Kurse von höchstens 1 Jahr, die man damit machen kann. Meist sowas wie Altenhilfe und so, wo man dann fast sicher nen Job kriegt. Wenn du nen Bildungsgutschein bewilligt bekommst und einen Kurs, der damit gefördert werden kann, heraussuchst, kriegst du in der Zeit Geld.
Wenn du eine reguläre Ausbildung als Umschulung machen willst (die meist 3 Jahre dauert), kannst du Hilfe über Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Hier ist der Haken bei der Sache, dass das Arbeitsamt entscheidet, ob es das für "zielführend" hält oder nicht. Dabei gehen die von Arbeitsmarktstatistiken aus. Allerdings sagen die dir erst bei der Ablehnung (oder Bewilligung), ob der Beruf zielführend wäre. Vorher mal so ne Statistik ansehen, da laufe ich auch schon über nen Jahr hinterher- das geht aus mir unverständlichen Gründen immer nicht. Weiterer Haken ist, dass nur betriebliche Ausbildungen gefördert werden, da es da ein Ausbildungsgehalt gibt. Schulische Ausbildungen (wie zB Kindergärtnerin oder so) werden nicht gefördert. Wenn du zu alt für Bafög bist, ist dieser Weg für dich verstellt.
Dann gibts noch den Weg, ein duales Studium oder eine Ausbildung zu machen, die nur halbtags ist. Im ersten Fall bezahlt der Betrieb, für den du gleichzeitig arbeites. Im anderen Fall bekommst du weiter Hartz4, da du dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehst und dich bewerben kannst.
Du bekommst genau so viel wie jeder der täglich bis Mittag schläft. Das Fahrgeld ist zu wenig und sonst wird nichts extra gezahlt. Du bleibst weiterhin arbeitslos obwohl du einen Vollzeit "Job" hast. Hab mir das anders vorgestellt. Mich kostet meine Umschulung zur Mediengestalterin monatlich 60 Euro durch das Benzin. Es werden auch nicht alle Materialien für die Schule übernommen, nur das was unbedingt sein muss.
Ja, wenn das Arbeitsamt das genehmigt, dann bekommst du auch weiterhin Geld. Aber, freu dich nicht so früh, so einfach ist das heute nicht mehr. Einfach hingehen und sagen "ja, ich hab mir das überlegt, ich will diese und jene Umschulung machen..." is nicht mehr.
wow,klasse Antwort..danke Dir vielmals!!!!