Umschulung durch BG?
da ich seit meinem Arbeitsunfall meine Hand nicht mehr bewegen kann muss ich jetzt eine Umschulung machen.
Ich habe mich schon für einen Beruf entschieden, der wurde auch genehmigt.
Jetzt ist es so dass die BG sagt ich müsse die Umschlung in einem Berufsförderungswerk (BFW) machen, obwohl ich schon eine Ausbildung in einem Betrieb gefunden habe.
Hat jemand Erfahrung oder weiß jemand ob ich die Ausbildung im Betrieb heimatnahe machen darf oder ob ich ins BFW muss?
5 Antworten
Hoi.
Im Prinzip ist die BG verpflichtet das BFW zu nutzen.
§ 35 SGB VII Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben(1) Die Unfallversicherungsträger erbringen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 33 bis 38a des Neunten Buches sowie in Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 40 und 41 des Neunten Buches, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.
§ 35 SGB IX Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation(1) Leistungen werden durch
Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitationausgeführt, soweit Art oder Schwere der Behinderung oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen. Die Einrichtung muss
- 1. nach Dauer, Inhalt und Gestaltung der Leistungen, Unterrichtsmethode, Ausbildung und Berufserfahrung der Leitung und der Lehrkräfte sowie der Ausgestaltung der Fachdienste eine erfolgreiche Ausführung der Leistung erwarten lassen,
- 2. angemessene Teilnahmebedingungen bieten und behinderungsgerecht sein, insbesondere auch die Beachtung der Erfordernisse des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung gewährleisten,
- 3. den Teilnehmenden und den von ihnen zu wählenden Vertretungen angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten an der Ausführung der Leistungen bieten sowie
- 4. die Leistung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, insbesondere zu angemessenen Vergütungssätzen, ausführen.
- Natürlich kann im speziellen Einzelfall davon abgewichen werden, aber der Ausbildungsbetrieb müsste dann schon die oben geforderten Bedingungen erfüllen. Das wird nicht einfach.
Sonst frage mal nach einem gemeinsamen Besprechungstermin zwischen dir, der BG und dem Betrieb nach, ob man da eine gemeinsame Lösung finden kann.
Ciao Loki
Eigentlich ist das deine wahl aber wen man ehrlich ist ist eine Normale firma besser weil man da die wirklichen Wichtiegen sachen beigebracht bekommt und die Abschlußprüfung dan eher Anerkant wird als von einem Bildungsträger..
2 Wen du durch deine hand ein hanycap hast kann ein Bildungsträger dafür besser sein weil die Firma darauf wenieger rücksicht nehmen kann.
3 Du kanst stadt einer Ausbildung in einem betrieb Auch dort die Umschulung machen. dan bist du in 2 Jahre Fertieg und es hätte zb auch vorteile da für deinen Chef.
.
Wie bei mir,ich muss auch 😐....Aber bei mir ist es die DRV und ich muss täglich zum BFW in Koblenz . Ich hätte gerne die Umschulung in einer Berufsschule gemacht , dort ist die Ausbildung besser ,aber...Keine Chance ,ich muss in dieses Werk . Kann man nur hoffen , daß wenigstens gut ausgebildet wird ,weil...Man liest ja nichts gutes über die BFW Einrichtungen ,was das"LEHREN" angeht ...
Ja und Nein, man weiß es nicht
Bin noch dabei die Abzuarbeiten...als alter Mann genießt man ja
Kommt drauf an.
Habe bei der Fragestellung die Frage gelöscht *ups* müsste gleich erscheinen. Hab sie bearbeitet
Lemmy, du altes Orakel, gehen dir im Jenseits die Jungfrauen aus?