Umsatzsteuer 7 oder 19 % bei CDs mit Live-Lesungen, Hörspiel oder Hörbuch? Evers, Sträter etc
Hallo, wieviel Prozent Umsatzsteuer müssen bei einer CD ausgewiesen werden, auf der der Mitschnitt einer Live-Lesung zu hören ist? Z.B. von Horst Evers, Torsten Sträter. 7 oder 19 %? Handelt es sich hierbei um ein Hörspiel (19 %) oder ein Hörbuch (7%)? Finde die Unterscheidung ziemlich kompliziert...
2 Antworten
Herausragende Frage! Laut dem Anhang 2 zum Umsatzsteuergesetz habe ich keine Warenbezeichnung gefunden. Also weder für Hörspiele, noch für eBooks.
Im Bereich Urheberrecht gibt es allerdings noch eine andere Befreiungsvorschrift. Auf die wird ebenfalls im § 12 UStG hingewiesen. Allerdings keine einfache Vorschrift. Obwohl ich kein vollkommener Laie bin, aber mich in die Thematik jetzt nicht nur aus Jux und Tollerei reinknien will, man könnte das wie folgt interpretieren: Wenn jemand ein "Wortwerk" (den Begriff habe ich mir gerade ausgedacht, weil mir kein definierter Begriff eingefallen ist) verfasst, dann ist er Urheber. Wenn dieser jemand jetzt die Nutzung ermöglicht, also das Hören, dann ist es 7%-ig.
Wenn allerdings ein Dramaturg aus einem bestehenden Werk ein Hörspiel macht, dann liegt das Urheberrecht nicht bei ihm. Er hat sich lediglich für die Verwertung ein Nutzungsrecht geben lassen oder musste es kaufen (für demnach 7%). Dann ist das keine Verwertung mehr des ursprünglichen Urheberrechtes. Deshalb auch die 19%.
Die Unterscheidung ist also nicht nach Hörbuch oder Hörspiel zu treffen. Wenn Du ein Theaterstück schreibst, ein Drama und dieses als "Hörspiel" veröffentlichst, dann müsste das nach meiner nicht geprüften Lesart 7%-ig sein.
Und so könnte ich mir das Vorstellen, wenn man den Räuber Hotzenplotz nimmt. Es gibt die Bücher. Unstrittige 7%-er. Und der Verlag hat sich das Recht einräumen lassen daraus ein Hörspiel zu machen, dann ist ja mit dem Werk als solches so viel passiert, dass das wieder eine eigene Leistung ist. Und weil die Leistung "nur abgeleitet" ist, eben 19%.
Ob die Lesungen Live waren oder im Studio wäre demnach auch ohne Einfluss.
Wenn die Frage nur aus reinem Interesse war, dann denke ich, man kann mit der Antwort leben. Wenn es allerdings um Deine Buchhaltung handelt, weil Du gewerblich damit umgehst, dann kann mein "Meinungsreport" eine steuerliche oder sogar anwaltliche Beratung nicht mal im Ansatz ersetzen.
Also ich wuerde sagen ein Hoerspiels ist etwas das mehrere Sprecher und eventuell Geraeuscheffekte hat, waehrend ein Hoerbuch nur einen Sprecher hat.
Vielleicht kann man auch sagen, Hoerspiel ist eher wie ein Theaterstueck , mit einem Erzaehler der Szenen beschreibt und Sprechern die verschiedene Rollen darstellen.
Das ist aber meine Sichtweise. Das Steuerrecht hat ja manchmal so eigene Definitionen :)