Ummelden - Bußgeld auch wenn man obdachlos war?
Ein junger Mann ist Dezember 2014 aus der Wohnung, wo er gemeldet war, ausgezogen und hatte bis heute keine Wohnung! Ein ganzes Jahr lang war er also nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet, weil er keine Wohnung hatte. Jetzt hat er zwar auch keine eigene Wohnung, aber er schläft ab Januar 2016 in einem Zimmer, das ich ihm zur Verfügung stelle. Wenn er sich jetzt beim Einwohnermeldeamt ummeldet und meine Adresse angibt, muss er trotzdem Bußgeld bezahlen für das ganze Jahr? Er konnte sich ja kaum ummelden, wenn er keine Adresse hatte in der Zeit.
2 Antworten
Das Bussgeld fällt nur einmal an ,ca 25 Euro, da er aber bisher keine Adresse hatte ,also in Amtsdeutsch nicht sässhaft ,konnte er sich nicht melden ,also gibt es keines.
Die Frage ist, ob er sich aus der alten Wohnung abgemeldet hat. Auch zur Abmeldung ist er verpflichtet. Siehe: https://www.ummelden.de/ummeldeservice - die Bußgeldhöhen sind gleich einer versäumten Wohnsitz-Anmeldung, aber bekanntlich Auslegungssache. Wenn er sich nicht abgemeldet haben sollte, ist er bis dato dort gemeldet.