Ummelden - Bußgeld auch wenn man obdachlos war?

2 Antworten

Das Bussgeld fällt nur einmal an ,ca 25 Euro, da er aber bisher keine Adresse hatte ,also in Amtsdeutsch  nicht sässhaft ,konnte er sich nicht melden ,also gibt es keines.

Die Frage ist, ob er sich aus der alten Wohnung abgemeldet hat. Auch zur Abmeldung ist er verpflichtet. Siehe: https://www.ummelden.de/ummeldeservice - die Bußgeldhöhen sind gleich einer versäumten Wohnsitz-Anmeldung, aber bekanntlich Auslegungssache. Wenn er sich nicht abgemeldet haben sollte, ist er bis dato dort gemeldet.