umgeklappter Parkbügel beschädigt Auto
Hallo, meinem Mann ist folgendes passiert. Er wollte auf einen privaten Parplatz wenden (hat das dort auch schon oft gemacht). Alle Parkplätze hatten Nummernschilder und ein einziger Parplatz hatte einen Parkbügel (erst vor 2 Tagen dort angebracht), der nach unten geklappt war. Ausgerechnet diesen Parkbügel hat er nicht gesehen und mit der Innenseite des Rades überfahren. Dabei ging der Parkbügel unter dem Auto auf und beschädigte es. Gleichzeitig löste sich der Parkbügel komplett. Der Bügel war schlecht als solch einer zu erkennen und wenn kein Auto dort parkt, sollte er doch eigentlich hochgeklappt sein, damit man ihn besser sieht, oder?Besteht trotzdem auf Schadensersatz, da der Bügel möglicherweise nicht fachgerecht angebracht wurde durch den Vermieter (laut Äüßerung des Mieters)?
6 Antworten
Da dein Mann dort gewendet hat und auch den Schaden verursacht hat,Muss er den Bügel,bzw.die Reparatur bezahlen. Ich hoffe nur,er ist nicht weggefahren,denn dann währe das Unfallflucht und kostet den Führerschein.
Natürlich ist er nicht weggefahren, sondern hat die Polizei gerufen, eine Strafe für Ordnungswidrigkeit bezahlt und wir haben eine Unfallanzeige. Mittlerweile weiß ich auch, dass den Schaden an dem Parkbügel die Autohaftpflicht oder auch die Privathaftpflicht bezahlt.
Dein Mann hat einen Unfall verursacht und dabei Dritte geschädigt. Seine Kraftfahrthaftpflichtversicherung wird die berechtigten Schadenersatzansprüche des Geschädigten befriedigen. Den Schaden am eigenen Fahrzeug kann die Vollkaskoversicherung regulieren.
Wenn man beim Befahren einer Verkehrsfläche ein Hindernis übersieht, kann man nicht dem Hindernis die Schuld am Unfall geben, so nach dem Motto "upps, die Oma hat doch noch nie dort gestanden...".
Im Zweifelsfall habt ihr etwas beschädigt (der komplett gelöste Parkbügel) und dürft dafür aufkommen. Den eigenen Schaden mal hübsch selber begleichen, wenn man schon so bequem ist und sich keine andere Wendemöglichkeit suchen will.
Wenn Du über eine rote Ampel fährst, die erst seit zwei Tagen dort steht, gibst Du dann auch der Ampel die Schuld?
Der Zweck der Fahrt ist völlig irrelevant.
Egal wie auch die umstände. wenn du einen privatparkplatz befährst, befindest du dich auf privatbesitz. verursacht du schaden dabei, zahlst du...
könnte man versuchen, hat's aber wenig chancen auf erfolg, hängt halt von der summe des schadens ab
es ist keine Bequemlichkeit, wenn man einen Spieler seiner Fußballmannschaft vor der Haustür absetzt, der Parkplatz befindet sich vor einem Wohngebiet und der Parkbügel war eben vor 2 Tagen noch nicht da, aber trotzdem danke für die hilfreiche Antwort