Umgangsrecht mit enkel?
Hallo,
Und zwar haben wir Probleme mit meinen Schwiegereltern sie wollen ein umgangsrecht für meine Tochter einklagen weil sie sie ihrer Meinung zu wenig sehen jetzt drohen Sie wenn wir nicht einmal die Woche runter kommen und sie die kleine nicht alleine haben dürfen gehen sie vor Gericht dürfen sie verlangen meine Tochter alleine Zu sehen ? meine Schwiegermutter redet andauernd in meine Erziehung rein hat mich schon beleidigt und angeschrien meine Frage wäre haben sie Chancen damit durchzukommen ?
Bitte nur antworten wenn man sich wirklich auskennt im Internet habe ich auch alles Gelsen ein Anwalt ist mir gerade noch zu teuer vielleicht kann mir jemand weiter helfen
10 Antworten
Das Umgangsrecht ist einklagbar. Ich habe das erfolgreich gemacht. Ich sehe mein Enkelkind auch allein.
Um Dir den ganzen Gerichtsstress zu ersparen, rate ich Dir, Dich mit der Schwiegermutter zu einigen. Sie ist schließlich auch die Oma Eures Kindes.
Und: Omas dürfen Enkel auch verwöhnen.
Wir haben uns geeinigt. Vor Gericht wurde nur das Umgangsrecht festgestellt.
Geh ein bisschen in Dich. Deine Schwiegermutter hat doch schon ein Kind erzogen - Deinen Mann. Sie wird Deinem Kind nichts Böses wollen.
Also wie schon gesagt ich verbiete den Kontakt nicht :) mir ist nur einmal die Woche zu viel wenn ich selbst meine Sachen zu tun habe und mir war eben das wichtig mit dem alleine ich möchte mein Kind nicht alleine zu jemanden geben das müssen andere nicht verstehen aber sie können sie auch so sehen
Ja, sie haben ein Umgangsrecht:
§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
"Wenn es dem Wohl des Kindes dient." Und das muss erst mal geprüft werden.
Da muss nichts großartig geprüft werden. Das der Umgang der Großeltern dem Kindeswohl dient ist die Regel, nicht die Ausnahme...
Ja ich habe Gelsen das wenn sie die Erziehung der Mutter nicht respektieren und keine sehr starke Bindung vorhanden ist das es sehr schwierig ist mit sowas durchzukommen
Mag sein, aber ich persönlich weiß, das die andere Oma meines Enkels, sich auch darauf berufen hat und vom Gericht eine Abfuhr erhalten hat.
Wie gesagt, das müssen sie erst mal durchziehen. Sie Drohen, damit ihr klein beigebt.
Ich weiß nicht den traue ich mittlerweile alles zu
Wenn die Großeltern die Eltern vor dem Kind maßregeln oder anschreien, dann ist das definitiv gegen das Wohl des Kindes.
Dem Wohl des Kindes dient es aber hauptsächlich, wenn das Kind eine gute Beziehung zu den Großeltern hat und es ihm schaden würde, diese Bezugspersonen nicht mehr zu sehen.
Das sind eher so Fälle, wenn die Großeltern nach einer Trennung der Eltern plötzlich kaum noch Kontakt zum Enkel haben, obwohl da eine gute Bindung besteht.
Eine gute Beziehung finde ich nicht das sie haben also normal wie man bei Oma und Opa eben hat sie hat eine bessere Beziehung zu meinem Vater obwohl er 2 Stunden weg wohnt
Es gibt hier im Forum einen Thread, der älter ist "Hat man als Großeltern ein Umgangsrecht mit seinen Enkeln" (bei mir wird das gerade als Empfehlung angezeigt). Guck da mal nach. Da hat eine Userin ein sehr gutes Posting über die Rechtslage geschrieben, mit diversen Gerichtsurteilen, gerade was die Frage des Kindeswohl angeht.
Wie alt ist dein Kind eigentlich?
Sie ist jetzt 1 Jahr
Ich habs schon weiter unten gefragt: worum geht es bei dem Streit denn? Was machen die Großeltern denn anders?
auch großeltern haben ein umgangsrecht. wenn sie dies einklagen will, dann soll sie das tun. sie holt und bringt das kind und von dir kann sie nichts weiter verlangen, als das kind fertig zur übergabe zu haben.
sie hat alles zu unterlassen, was dem kind schadet oder dich schlecht macht vor dem kind. sprich wenn sie ihr wohlverhaltenspflicht nicht nachkommt, dann ist schlecht mit umgang. sie kann diesen umgang natürlich allein einfordern und wird diesen auch bekommen. in der regel sind dies einige stunden im monat. ihr müsst weder das kind irgendwo hin bringen, noch dabei sein.
Großeltern haben kein Umgangsrecht mit Enkeln. (auch wenn das versehentlich so im Gesetzestext steht)
Aber Enkel haben ein Recht auf Umgang mit ihren Großeltern.
Nun kommt es darauf an, wie alt ist das Kind? Wie ist die Situation? Bedeutet "runter kommen" von Schleswig Holstein nach Bayern fahren oder im Haus 1 Etage runter gehen? Wie sieht der Terminkalender aus? Wenn das Kind schon jedes 2te WE beim Vater ist, wird es gewiss nicht die anderen WE zu den Großeltern kommen.
Wenn du und deine Schwiegereltern ein Problem miteinander habt, dann wäre es doch wirklich das beste, das Kind würde die Großeltern alleine besuchen.
Wenn es um normale Unstimmigkeiten in Erziehungsfragen geht (Mama sagt "Kein Naschen vor dem Essen" und Oma steckt dem Kind schnell schoki zu) ist man als Mutter zwar schnell genervt und fühlt sich hintergangen (kennen wir Mütter wohl alle) aber wie meine Mutter sagte "ich hab dich gut erzogen, du wirst dein Kind genauso gut erziehen, aber ich bin jetzt Oma, ich muss nicht mehr erziehen, ich darf verwöhnen" und damit hat sie gar nicht Unrecht. Kinder sind nicht dumm, die können Ausnahmen und verwöhnt werden erkennen und es tut ihnen gut. Und nur weil Oma andere Regeln hat als Mama wird ein Gericht Oma und Enkel nicht trennen.
Also überleg, was für dein Kind wirklich zählt und ob es das wirklich wert ist, alles via Gericht zu klären.
Und irgendwann bist du Oma, was soll dein Kind lernen, wieviel Kontakt ein Enkel zur Oma haben soll??
Mein Kind ist 1 Jahr alt sie merkt ganz sicher nicht den Unterschied zwischen Oma und Mama ich betone nochmal ich haben mich bemüht den Kontakt aufrecht zu erhalten habe mit ihr geredet das es so nicht geht sie hat Kontakt zu ihnen nur nicht eben einmal in der Woche was sie verlangen wir sind selbst eine Familie wir wohnen in einer eigenen Wohnung oben drüber was sie uns aufgezwungen haben damit sie uns weiter kontrollieren können ich bin gegen das Gericht das möchte ich nicht aber sie bestehen schon fast darauf ich werde nicht jede Woche runter gehen und das verlangen sie
Wenn sie euch "gezwungen" haben in ihrem Haus zu leben, dann zieh doch aus.
Natürlich merken Kinder mit 1 Jahr einen Unterschied zwischen verschiedenen Personen
Ganz ehrlich, ich vermute, daß Kind ist den ganzen Tag zu Hause und du auch.. Was ist schlimm daran, wenn das Kind wenigstens 1x die Woche etwas Zeit bei den Großeltern ist? Andere Kinder in der Wohnsituation sind täglich bei den Großeltern.
Du musst nicht mitgehen, dann hast du keinen Stress mit denen. Freu dich, dass du zwischendurch mal Zeit für dich hast. Oder ihr auch mal Paarzeit haben könnt, weil das Kind unten bei Oma und Opa ist. Die meisten Eltern würden Luftsprünge machen. (wie gesagt, versetzt dich in deren Lage. Wohnen im gleichen Haus mit der geliebten Enkelin und dürfen sie nie bei sich haben. Möchtest du das später so haben?)
Ich werde später auch ganz sicher die Meinung meiner Tochter respektieren ich bin nicht in der Wohnung ich bin viel mit meiner Tochter unterwegs sie sind selbst schuld das sie sie so selten sehen
Ja sie merken den Unterschied zwischen verschiebend Personen verstehen aber nicht warum sie das da dürfen und da nicht das sollte konsequen durchgeführt werden egal wo man ist
Das sagst du jetzt.
Wenn deine Tochter später Sachen macht, die du nicht gut findest wirst du auch nicht schweigend zuschauen...
Aber wie gesagt, niemand verlangt, dass du dich da mit hinsetzt
Glaubst du, Kitas machen immer alles so wie die Eltern?
Kinder sind nicht dumm. Die kapieren schnell "zu Hause sitz ich da am Tisch, bei Oma an dem Platz. Zu Hause gibt's Tee, bei Oma Apfelschorle."
na wenn du oben drüber wohnst, kann oma doch hochkommen und sich das kind selbst holen zum spielen.
vielleicht wohnt ihr einfach zu nah beieinander und solltet ein gutes stück abstand zwischen euch bringen.
ein Anwalt ist mir gerade noch zu teuer
Es gibt gratis Erstberatungen beim Gericht und du hast, je nach Einkommen, jederzeit die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
http://www.kanzlei-poppe.eu/publikationen_details_405_13_303_118.html
Haben sie sich darauf geeinigt das sie das Kind alleine sehen oder wurde das gerichtlich festgelegt?