Kann ich dem Kindsvater meines Kindes verbieten es mitzunehmen?
Ich würde das nicht fragen, wenn es mir sehr wichtig wäre. Mein Ex und ich leben getrennt und ich habe das alleinige Sorgerecht. Aber mein Ex hat ja ein Umgangsrecht und das besagt das er mein einjähriges Kind mitnehmen darf. Mein Ex hat aber in der ss nicht dafür gesorgt das genügend zu essen da ist, wäre beinahe verhungert. Hatte eine Riskioss auch das war ihm egal. Er hat es geschüttelt, ihm ist es von der Couch gefallen, er schreit es an, interessiert sich nicht wirklich für sie, wenn er da ist sondern spielt lieber mit dem Handy. Seine Eltern machen dann Druck und dann will er unser Kind alleine mitnehmen. Er fährt zu schnell, vergisst sie anzuschnallen, wäre ihm beinahe ertrunken in der Badewanne, weil er meinte aufräumen wäre jetzt wichtiger. Er verliert sehr schnell die Geduld und er hat mir schon des Öfteren gedroht sobald er sie alleine hat wandert er nach Italien aus. Seine Eltern haben da ein Wohnmobil, dass ich echt Angst habe er tut es wirklich. Er hat mich und unser Kind auch auf die Straße gesetzt. Er hat auch da wo ich jetzt wohne die Decke eingeschlagen, weil es nicht so lief wie er es will. Muss ich ihm mein Kind mitgeben? Ich habe richtig Angst um mein Kind das er ihr wieder was antut oder mit ihr abhaut. Er kann sie jederzeit sehen, aber nicht mitnehmen, darf ich das verbieten? Bitte helft mir! Sorry, dass der Text so lange wurde.
8 Antworten
Jemandem, der ein Kleinkind schüttelt und anschreit, darf keines in die Finger bekommen!
Wenn er das Kind nicht anschnallt, darfst Du es ihm nicht mitgeben.
Hast Du damals Strafanzeige erstattet?
Geh zum Jugendamt und zum Anwalt und lass Dich beraten.
Wenn das alles so war, wie du es beschreibst, dann hast Du tatsächlich einen Grund um ihm den Umgang zu verweigern.
sie hat nichts in der hand: keine anzeigen, urteile, beschlüsse oder sonstiges. somit darf sie umgang nicht verweigern.
das wird ihr negativ ausgelegt und kann sie das sorgerecht kosten.
Er darf das Kind nicht ohne deine Erlaubnis irgend wohin bringen, wenn er auf das Kind nicht sorgfältig achtet oder es allein lässt warum gibst du es ihn?
Das darfst Du nicht zulassen.
Wenn der sich sogar so aufführt, wenn Du dabei bist, dann bist Du mitschuldig, wenn dem Kind etwas passiert.
Meine Herren, ständig posten hier Mütter, die wegen absolutem Fubbes den Umgang einschränken wollen.
Du hast einen echten wichtigen Grund. Nein, Umgang komplett einstellen und zum Anwalt gehen.
Wenn Du nicht genug Geld hast, kannst Du beim Amtsgericht einen Schein bekommen, der Dir für 15€ eine Erstberatung beim Anwalt ermöglicht.
Du bekommst Prozesskostenhilfe. Handle, bevor er es tut.
sie bekommt verfahrenskostenhilfe wenn sie das was sie sagt beweisen kann. ohne atteste, urteile, anzeigen gegen den vater is es egal was sie sagt - er bekommt seinen umgang.
die art traktat sind das was der richter tgl. hört. ohne beweise zu den räuberpistolen gibts weiter umgang für den vater.
Männer, die sich so aufführen, machen das auch vor Gericht.
Eine solche Gesinnung ist nur schwer zu verstecken.
Bei soviel Schandtaten und mangelnder väterlicher Fürsorge würde ich mich ans Jugendamt wenden um ihm das Umgangsrecht zu entziehen bzw. soweit einzuschränken,dass Besuche nur unter Aufsicht stattfinden dürfen.
Da ist einfach schon zu viel passiert,dass man ihm das Kind bedenkenlos anvertrauen kann.Du musst etwas unternehmen.
das jugendamt kann beraten, aber kein umgangsrecht entziehen. noch kann das jugendamt das umgangsrecht einschränken. es wird kein grund genannt um irgendwas zu machen. die sache muss vor gericht geklärt werden mit nachweisen: anzeigen wegen kindesmissbrauch, kindesmisshandlung und attesten von ärzten die das bestätigen. ohne diese nachweise steht einem normalen umgang nichts im weg.
Das Jugendamt hat das Wächteramt.
Bei einer echten Kindeswohlgefährdung darf das Jugendamt rechtlich wirksam den Umgang untersagen - mal mindestens bis zur Gerichtsverhandlung.
du kannst deinem ex garnichts verbieten, er hat umgangsrecht. folgender umgang wäre normal:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen sommerurlaub
bis hin zum wechselmodell ist alles möglich. wenn du ihm also meinst was verbieten zu wollen, kann er sich das ganz schnell zu deinen lasten vor gericht holen mit androhung von strafen:
- ordnungsgeld ersatzweise haft und androhung entzug sorgerecht
ob du das alleinige sorgerecht momentan noch hast oder nicht, spielt für ihn keine rolle, dass hat mit umgang nichts zu tun. auch das sorgerecht kann er sich recht zügig einfordern bei dir und wenn du dem nicht nachkommst zu deinen lasten vor gericht einholen.
Bist Du gegen eine Wand gelaufen?
Wir reden hier von einem Mann, der einen Säugling schüttelte und anschrie und nicht anschnallte.
Nein, sie DARF ihm das Kind NICHT mitgeben, hier haben wir eine echte Kindeswohlgefährdung.
Sie würde sich ja selbst damit strafbar machen...
gegen eine wand gelaufen bist du öfter, das ist bekannt. vielleicht wurdest du auch als kind öfter fallen gelassen, kann auch sein.
sie MUSS ihm das kind sogar mitgeben, sonst setzt sie ihr sorgerecht aufs spiel. was irgendwann angeblich mal war, kann sie nicht beweisen und da er dem kind nicht geschadet hat, wird er auch umgang bekommen.
Umgangsverweigerung hat nur sehr sehr selten einen Sorgerechtsentzug verursacht. Da muss schon eine ganze Menge mehr passieren.
auch hier ist deine antwort wieder falsch. umgangsverweigerung setzt relativ zügig -. so der vater es will, das gericht in bewegung. es werden ordnungsgeld und haftandrohungen aufgenommen in beschlüsse. diese werden vollstreckt bei umgangsverstößen und wenn das nicht fruchtet wird das sorgerecht entzogen. das dauert nicht lange.
lol
wenn du alleiniges "Aufenthaltsbestimmungsrecht" hast bestimmst du wo das Kind gerade ist. Alles andere sollteste mit Jugendamt besprechen
Völliger Blödsinn.
Während des Umgangs bestimmt normalerweise der Umgangsberechtigte den Aufenthalt.
Das ABR bestimmt den Wohnort, nicht mehr.
das abr ist nur bestandteil des abr und sagt nur aus wo das kind gemeldet ist. der vater hat umgangsrecht und damit hat das abr nichts zu tun. wo er sich während des umgangs aufhält, wer das kind betreut, was er überhaupt macht während seiner umgangszeit geht die km nix an - das bestimmt er alleinig mit seiner alleinigen alltagssorge.
Mißhandlung geht die Mutter sehr wohl etwas an.
Ich bin immer dabei, nachdem er das alles getan hat, aber er besteht darauf sie alleine haben zu wollen. Und das möchte ich auf keinen Fall, er macht es sogar, wenn ich dabei bin z.b. anschreien