Umgang mit leerstehender Wohnung
bei uns im Haus stehen zwei Wohnungen seit längerer Zeit leer. Was muß man tun Wasser,lüften etc.
8 Antworten
zunächst einmal solltest du die Wohnung melden, damit diese zeitnah wieder bezogen werden kann. Schließlich herrscht Wohnungsmangel bei uns in Deutschland - und ein guter Bewohner ist die beste Vorsorge, damit nichts kaputt geht.
Ansonsten: Regelmäßig (also alle 1-2 Wochen) solltest du durch alle Abflüsse Wasser laufen lassen, damit die Siffons nicht trocken laufen und die Gerüche aus der Kanalisation hoch kommen. Regelmäßig lüften solltest du außerdem - damit die Luft nicht muffig wird und sich Feuchtigkeit ansammelt.
Außerdem sollten die Heizungen so eingestellt sein, dass die Raumtemperatur nicht unter 12 Grad fällt.
es herrscht kein wohnungsmangel
nur in guten lagen
in allen anderen lagen, hast du mehr wohnungen als mieter
es kann aber nicht jeder in guter lage wohnen, wenn er es nicht bezahlen kann
und wohnungen in guten lagen stehen nicht leer, weil die mieter schlange stehen
und selber gucken, wo einer auszieht
Wenn es nicht deine Wohnung ist, wird der Vermieter schon wissen, was mit einer leerstehenden Wohnung zu tun ist - bzw. was er damit machen will. Niemand kann ihn zwingen, die Wohnungen zu vermieten, bzw. niemand kann gezwungen werden, in eine sehr teure Wohnung einzuziehen......und niemand kann den Vermieter zwingen, die Miete herabzusetzen, damit sich ein Mieter findet. Es geht dich als Mieter dann schlichtweg nichts an, was da geschieht - oder nicht.
An sich muss im Sommer mit der Wohnung gar nichts gemacht werden - ausser evtl. mal lueften, aber auch das ist Ansichtssache, wenn der Vermieter darauf keinen Wert legt. Die anderen Wohnungen werden dadurch ja nicht in Mitleidenschaft gezogen. Im Winter muss die Heizung mindestens auf Frostschutz stehen.
Als Besitzer/Eigentümer muss man in den Sommermonaten garnichts tun, um Schäden abzuwenden :-)
Wasser abzusperren wäre sinnlos, den Strom abzuschalten, um Dauerverbrauch eines leeren Kühlschranks/Tiefkühlers in einer mitvermieteten EBK oder der Gastherme zu senken, wäre zielführend. Dass keine Essenreste oder Müll herumliegt, der zu Ungezieferbefall führt, nehme ich einfach mal an
Nur bei strengem Frost sollte man die Heizung auf niedriger Stufe laufen lassen, um Frostschäden an den Heizungsrohren und Vereisung und Tropfwasserbildung an Fenstern zu vermeiden.
Dass man vor einer Besichtigung querlüftet, die Fenster putzt, Staub entfernt und Ränder durch stehendes Wassr im WC beseitigt, mag der Verhandlungsbereitschaft dienen.
Wäre es eine fremde Wohnung über oder neben deiner gemieteten, musst dich auch um nichts kümmern, es ei denn, es drängen Gerüche, Geräusche oder Wasser von dort zu dir :-O
G imager761
Bist Du Mieter geht Dich das nichts an.
Bist Du Vermieter solltest Du sie wieder vermieten.
Wegen Wasser braucht man sich jetzt keine Sorgen machen. Mehrmals in der Woche ordentlich durchlüften wäre nicht schlecht.
Darum muss sich der Vermieter kümmern. Lüften und im Winter heizen, wäre eine Maßnahme. Wasserleitung sollte ab und zu gespült werden, kommt drauf an, ob es Stahlleitungen sind.