UG einfach Übernehmen?

2 Antworten

Für den Kauf der Anteile der UG wird ein Notar benötigt. Auch für die Änderung im Geschäftszweck und des Sitzes. Dann sind diese Dinge über den Notar an das Handelsregister zu melden. Also auch neuer Geschäftsführer und was noch alles zutreffen mag.

Dann ist die UG aber auch verpflichtet die Steuererklärungen für die alten Jahre abzugeben. Also wenn der alte Geschäftsführer für 2014 oder früher keine abgegeben hat, dann hat das der neue zu erledigen oder in Auftrag zu geben.

Man kann die UG zwar von Haftungen frei stellen lassen, dass funktioniert aber nur im Innenverhältnis. Ob der andere die Haftungen dann aber begleichen kann, da würde ich mich nicht drauf verlassen.

Dazu kommen noch Dinge, die ein unerfahrener Käufer ebenfalls ins Nest gelegt bekommen kann. Beispielsweise ein Darlehensverzicht mit Besserungszusage. Da braucht nur mal ein Darlehen zur Beseitigung einer Überschuldung ausgebucht worden sein. Mit dem entsprechenden Vertrag sieht das dann so aus, dass die UG das Darlehen doch noch bezahlen muss.

So einen Schritt sollte man ohne herausragende eigene Kenntnisse, entsprechende Beratung bzw Anwalt nicht gehen.

Dabei kann die Übernahme sehr wohl Sinn machen. Man braucht allerdings dafür einige Informationen mehr, ob dieses in Deinem Fall richtig wäre. Beispielsweise wird das "Alter" eines Unternehmens mit Solidität in Verbindung gebracht. Nur ein Beispiel. Kann aber auch nach hinten los gehen.

Unter Umständen ist das Kapital der Gesellschaft wieder neu aufzufüllen. Das muss aber auch mit dem Notar besprochen werden. Ist die UG derzeitig mit 100 Euro beim Amtsgericht geführt, da dürfte es kein Problem sein. Allerdings ob eine Kapitalherabsetzung so einfach ist, auch dass wäre mit dem Notar zu klären.

Bei den ganzen Fragezeichen noch Interesse an einer UG als Geschenk? Ich würde mich darauf nicht einlassen, wenn ich aus Deiner Fragestellung Deine wirtschaftlichen Kenntnisse und zur Geschäftsführung einer UG richtig einschätze und sich nicht der Verdacht aufdrängen würde, dass Du meinst ohne Beratung durch die Sache zu kommen.

Kann Dir allerdings auch sagen, dass ich aus der Kenntnis einiger Mantelkäufe (so wird es genannt, wenn man eine GmbH kauft ohne damit einen laufenden Geschäftsbetrieb zu übernehmen) halbwegs sichere Vertragsklauseln kenne, die eine eigene Absicherung gegen Haftungsfallen bieten.

Außerdem halte ich die Geschäftsführung auch einer neu gegründeten UG für stark beratungsbedürftig, was für interne Abläufe die UG zu erfüllen hat. Welches Verhalten eines Geschäftsführers zu einer Haftung führen kann oder sogar eine Straftat darstellen kann. Das könnte man natürlich gleich und zu einem großen Teil in einem Abwasch erledigen, wenn man sich gleich jetzt darum kümmert.

Viel Erfolg.

kannst Du machen, aber bei einer UG lohnt das kaum, weil die Gründungskosten mit Musterprotokoll gering sind.

die Handelsregistergebühr fällt auch an.

Also Du könntest übernehmen, aber Du sparst kein Geld. Wenn es keine sonstigen Gründe über die Übernahme gibt, gründe selbst.

id12000 
Beitragsersteller
 13.04.2015, 18:01

Also die kosten der Gründung sind rund 300€ ist es günstiger zu übernehmen oder eine neue UG zu gründen?

Kann mann die ganzen Formulare Online Downloaden Link?

Danke