Kann mann in die Gewerbe Bau und Personaldienstleister eintragen?

2 Antworten

Was soll der Baudienstleister machen? Auf der Baustelle die ordentliche Lieferungen quittieren? Vermutlich kein Problem. Ebenso vermute ich, dass eine solche Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt an die zuständige Handwerkskammer gemeldet würde und die würden nicht so freudig überrascht sein, wenn da auf einmal Dinge angeboten werden sollen, die entweder der Meisterrolle oder dem Register zugerechnet werden.

Beim Personaldienstleister stellt sich auch die Frage nach der Arbeitnehmerüberlassung. Da sollte man schon ganz genau sich in den Abgrenzungen informieren.

Auf alle Fälle sollten Worte vermieden werden, die eine besondere Erlaubnis erfordern könnten. Grundsätzlich kann man natürlich unterschiedlichste Gewerbe anmelden. Die Erfahrung lehrt nur: Wer mit halber Kraft startet verdoppelt nicht seine Chance auf Aufträge.

Das funktioniert bereits im Marketing nicht. Auch wenn man meint die selbe Zielgruppe zu bedienen. Als Selbst-Test: Es gibt immer wieder die Anzeigen mit den ganz vielen Punkten der Angebotspalette. Blätter einfach so ein Anzeigenblatt durch. Beobachte mal was Du Dir von diesen Anzeigen merken konntest.

Vermutlich nichts. Damit ist man schon am Kunden vorbei gerauscht. Dazu kommt, dass man beim Lesen die Leistungen nicht als "oder" begreift. Also ich kann mir den Hof fegen lassen oder die Hecke schneiden lassen. Man fragt sich: Soll jemand meinen Hof fegen? Bei "ja" wird weiter gelesen. Soll jemand meine Hecke pflegen? Nö, dass mach ich lieber selber. Und schwubs ist das mit dem Hof auch schon vergessen...

Will man zwei oder mehr Leistungen anbieten, dann müssen diese zusammen gehören. Also Teil eines Begriffs sein. Hausmeisterservice wäre für das gewählte Beispiel so ein Ding. Brauche ich einen Hausmeisterservice? Ja, der kann sich mal um meinen Hof kümmern.

Allerdings darf in dem Begriff auch nicht die Vermutung stecken, dass man Dinge bietet, die man nicht machen darf. Das kann auch schon ärger bedeuten. Also werben ist heute so schwer geworden, was allein die rechtlichen Risiken beinhaltet, dass man sich schon bald nicht mehr trauen braucht.

bauboy 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 13:50

Also erstmal bedanke ich mich für die Antworten. Hauptsächlich möchte ich eine Baudienstleistung führen. Von boden legen bis Maler und trockenbau arbeiten. Garten und Landschafsbau. Sowie auch Pflaster arbeiten. Dazu möchte ich vier bis sechs Mitarbeiter als Zeitkraft bei der Produktion wie zum Beispiel bei Fujitsu als Helfer tätigen.

Dirk-D. Hansmann  18.11.2014, 18:00
@bauboy

Also - Sämtliche Warnungen haben ins Schwarze getroffen. Dann mache Dich mal schlau, wie man die Genehmigung erhält für die Arbeitnehmerüberlassung. Abdeckung Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht usw. Nachweis Bank, dass ein bestimmter Betrag vorhanden ist usw. usw. usf.

Pflasterarbeiten bestimmt mit Anschluss an öffentliche Wege? Meistervorbehalt. Dein Geschäftsidee wird sich ausdünnen.

Ich habe Dir bereits geschrieben: Zwei Geschäftsideen schafft man nicht zu verfolgen. Du glaubst es nicht? Dein Problem.

Was ich viel schlimmer finde: Wenn man schon auf dem Bau arbeitet und will sich selbständig machen, dann sollte man wissen was die Handwerkskammer wem erlaubt.

Dann noch die Schnapsidee mit der Arbeitnehmerüberlassung ist natürlich richtig geil. Vermutlich sind Dir die Risiken auch nicht wirklich bekannt. Wenn da ein Mitarbeiter krank wird usw. Was ist mit Mindestlöhnen, Branchenzuschlägen und und und...

Die Tätigkeit in der Gewerbeanzeige soll so aussagekröftig sein, dass jeder weiß, was du machst. Das ist bei deinen Begriffen nicht der Fall. Offensichtlich willst du nicht konkret werden. Gerade bei Baugewerken ist die Gefahr der illegalen Handwerksausübung groß ! Unser Gewerbeamt würde solch ungenauen Tätigkeiten nicht bestätigen.