Übernahme Inkasso-Kosten durch Jobcenter?
Im letzten Jahr beantragte ich aufgrund einer Trennung von meinem Mann aufstockendes Hartz 4. Dieses wurde mir fälschlicherweise verwehrt (es lag nicht an mir und auch nicht an meinen Unterlagen, sondern an der Sachbearbeiterin, der offensichtlich meine Nase nicht gepasst hat...). Nach 3 Monaten Kampf gegen das JC habe ich die Leistungen für den Zeitraum (Juli bis Oktober) nachgezahlt bekommen.
Da ich aber 4 Monate über kaum Einkommen verfügte, liefen natürlich Zahlungsverpflichtungen auf, die teilweise in Mahnbescheiden endeten.
Die Leistungen wurden mir fälschlicherweise verwehrt und es war demnach nicht bzw nur bedingt meine Schuld, dass ich Versicherungen etc nicht zahlen konnte; gibt es die Möglichkeit, dass das JC mir die ganzen Kosten für das Inkasso erstattet?
Meine damalige SB sagte mir, ich solle ihr eine Aufstellung und die Belege reinreichen, aber ich habe die Befürchtung, dass sie das nur sagte, damit ich beruhigt bin...
Wäre das evtl ein Fall für den Anwalt für Sozialrecht, Verbraucherzentrale etc pp?
Vielen Dank fürs Lesen, bei Fragen zum Text helfe ich gerne...
bienchen112
6 Antworten
Dieses wurde mir fälschlicherweise verwehrt
Hast du dich dagegen zur Wehr gesetzt, sprich Widerspruch, Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I, ggf. Klage auf einstweilige Verfügung vor dem Sozialgericht?
Da ich aber 4 Monate über kaum Einkommen verfügte, liefen natürlich
Zahlungsverpflichtungen auf, die teilweise in Mahnbescheiden endeten.
Mahnungen oder Mahnbescheiden? Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht. Wenn es Mahnbescheide waren, wie hast du reagiert?
Hast du proaktiv den Kontakt mit den Gläubigern gesucht und deine Lage geschildert?
gibt es die Möglichkeit, dass das JC mir die ganzen Kosten für das Inkasso erstattet?
Inkassokosten sind regelmäßig kein durch den Schuldner zu ersetzender Verzugsschaden, also muss das Jobcenter diese nicht ersetzen. Die Bearbeitungszeit für einen Leistungsantrag beträgt allerdings 6 Monate, erst danach wäre eine Untätigkeitsklage zulässig.
Sind die Inkasokosten tituliert?
Wäre das evtl ein Fall für den Anwalt für Sozialrecht, Verbraucherzentrale etc pp?
Kannst du versuchen aber große Hoffnungen mach ich dir nicht. Auch wie du an meinen Rückfragen erkennst, sind noch ein paar Punkte unklar.
Schau mal, ich habe eine neue Antwort mit Erklärungen verfasst...
Dem ist eigentlich nichts hinzu zu fügen. Ich würde den Gläubigern vorerst nur die Hauptforderung bezahlen und hinsichtlich Mahngebühren u.ä. direkt zum Jobcenter schicken mit dem Verweis auf die rechtswidrig einbehaltenen Beiträge.
Soll sich das Inkasso doch mit dem Jobcenter einigen.
Für diejenigen Sachen, die bereits tituliert sind (MB und VB) wird es etwas komplizierter. Da kann der Gläubiger pfänden und er wird es vermutlich tun. Da sollte man den Zusatzschaden direkt beim JC einfordern.
Nein. Du hättest ja arbeiten gehen oder dir das Geld irgendwo borgen können. Warum soll das Jobcenter deine fehlende Kommunikation mit den Gläubigern ausbaden?
Im Übrigen decken die Leistungen des Jobcenter nichts ab, was bereits nach drei Monaten zu einem Mahnbescheid und zur Einschaltung von Inkassounternehmen führt.
Warum soll das Jobcenter deine fehlende Kommunikation mit den Gläubigern ausbaden?
Du solltest mal die Fragestellung aufmerksamer lesen.
Im Übrigen decken die Leistungen des Jobcenter nichts ab, was bereits nach drei Monaten zu einem Mahnbescheid und zur Einschaltung von Inkassounternehmen führt.
Es geht nicht um die eigentlichen Schulden. Sondern um Folgeschäden für eine rechtswidrige Handlung des Jobcenters. Und ja, wenn die Voraussetzungen stimmen, muss das Jobcenter die Folgeschäden ersetzen.
Das Jobcenter ist hier der Schuldner und wenn der durch seine rechtswidrige Zahlungsverweigerung Folgeprobleme auslöst, muss er diese bezahlen, solange der Gläubiger der Schadensminderungspflicht Rechnung trägt.
Und hier auch nochmal, damit du das auch liest:
Ich denke ja nicht, dass der mittlere Teil deines Usernamens zutrifft, aber du weißt, was "aufstockend" bedeutet? Gehe unter den Voraussetzungen, dass ich damals aus einer Ehe mit kleinen Kindern kam und selbstverständlich arbeiten war, bin und auch immer sein werde. Jetzt kommen meine Kinder wieder ins Spiel: Teilzeit... Stunden aufstocken? Leider nicht möglich... Neuen Job in Vollzeit suchen? Habe ich getan aber finde mal was als Alleinerziehende mit kleinen Kindern ohne Betreuung nach Schule und Kiga...
Geld borgen... Schön, dass du offensichtlich wohlhabende Verwandte und Freunde hast... Ich nicht... Und selbst wenn, hätte ich das auch zurückzahlen müssen...
Erstmal zu Kevin1905:
Selbstverständlich habe ich Widersprüche eingereicht, 2 oder sogar 3 inkl. Überprüfungsantrag.
Mahnbescheiden ist schon richtig. Selbstverständlich habe ich den Kontakt gesucht und meine Lage geschildert. Da ich aber nicht wenigstens eine kleine Rate anbieten konnte, interessierte das aber keinen groß...
Es handelt sich bei den aufgelaufenen Schulden um ganz normale Fixkosten... Ich hätte gern alle gekündigt aber aus den Verträgen kommt man ja so gut raus...
Ob irgendetwas tituliert ist, weiß ich nicht... Mittlerweile habe ich bis auf eine Sache alles ausgeglichen...
@ Treudoofe Tomate:Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... Du weißt, was das Wort "aufstockend" bedeutet? Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass der mittlere Teil seines Usernamens zutrifft; also gehe bitte nochmal in dich und überlege ob der Teil mit "hättest arbeiten gehen können" zutrifft.. berücksichtige bitte auch, dass ich kleine Kinder habe...Und irgendwo Geld borgen... joa, klar... Hat auch mal jeder, den ich kenne, 500 Euro monatlich, die er nicht braucht... Und selbst wenn, hätte ich das auch zurückzahlen müssen...
Ob irgendetwas tituliert ist, weiß ich nicht...
Das kriegt man mit wenn der Vollstreckungsbescheid eintrudelt und man diesen nicht beantwortet oder man zur Zahlung verurteilt wird...
Das ist die entscheidende Frage, denn was gerichtlich festgestellt wurde muss gezahlt werden.
Warum ein Anwalt?Sie wollen doch anscheinend Zahlen,
Wenn Sie es doch nicht machen,dann kannst Du immer noch einen Anwalt nehmen.
Gib mal infos zu den Forderungen.,,Klagen expl WG inkassokosten sind sehr unwahrscheinlich weil :
http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html