Überhöhte Zahnarztrechnung?

4 Antworten

Hast Du vorher keinen Heil- und Kostenplan erhalten? Darauf weist der Zahnarzt sein Honorar und die Laborkosten aus. Ich kenne das so, dass dieser Heil- und Kostenplan vom Patienten unterschrieben wird und dann der Krankenkasse/Zahnzusatzversicherung vorgelegt wird. Dann erfähren die Patienten auch, welche Kosten übernommen werden und welchen Kostenanteil der Patient übernehmen muss. Wenn Du diesen "Vertrag" unterschrieben hast, musst Du auch die Kosten tragen.

ekle66 
Beitragsersteller
 04.04.2012, 09:52

Es geht um die Zahnzusatzversicherung, d.h. für den Teil den die KK nicht übernimmt. Wenn im Kostenvoranschlag irgendwo hinter einer Position eine 6,5 steht, weiß ich als Normalverbraucher nicht unbedingt um was es da geht. Und die Zahnärztin hat immer nur gelächelt und gemeint alles muss so sein....

Helmuthk  04.04.2012, 09:59
@ekle66

Wenn Du weißt, dass Deine Zusatzversicherung nur bis zum 3,5- fachen erstattet und auf dem Heil- und Kostenplan steht eine 6,5 - entschuldigung, da hätte ich nachgefragt, was das bedeutet. Und auf das Lächeln der Zahnärztin hätte ich nichts gegeben. Ich denke, jetzt weißt Du. warum sie gelächelt hatte.

ekle66 
Beitragsersteller
 04.04.2012, 17:46
@Helmuthk

Wohl wahr, hatte ein bißchen zu viel Vertrauen... Trotzdem versuche ich es über die Zahnärztekammer!

Hallo ekle66,

ich finde diesen Gebührensatz reichlich überzogen. Der 3,5fache Satz ist der höchste in der Gebührenordnung, und auch dieser muss schon begründet werden. Es ist also fast doppelt so hoch wie der höchste Satz der Gebührenordnung.

Leider hast diese Sondervereinbarung unterschrieben, das macht die ganze Sache schwierig. Auf dieser Sondervereinbarung müßte ja auch der Grund stehen, der diesen hohen Abrechnungsfaktor begründet.

Du könntest die Zahnärztekammer kontaktieren, wenn du die Begründung für diesen hohen Satz anzweifelst. Es gibt Schlichtungsstellen, die sich damit befassen.

LG :)

ekle66 
Beitragsersteller
 04.04.2012, 17:48

Ich danke Dir sehr für die Antwort! Habe heute mal einen anderen ZA gefragt: Das erste was aus ihm raus kam: Wucher! Ich werde es mal mit der Zahnärztekammer versuchen :) Wünsch mir Glück!

Steinbock123  04.04.2012, 18:18
@ekle66

Viel Glück!!! :)

naja, du hättest dich halt vorher erkundigen müssen, bis zu welchem satz deine versicherung einspringt und in welchem satz abgerechnet wird. ich fürchte, da kannst du im nachhinein nichts mehr machen. wenn dir etwas im heil- und kostenplan schleierhaft war (wenn zum beispiel die 6,5 dran steht und du weißt nichts damit anzufangen), hättest du das erfragen müssen, bevor du es unterschreibst. kannst ja nun schlecht einen vertrag anfechten, dem du vorher noch mit unterschrift zugesagt hast, vorallem nachdem die ärztin ihren teil des vertrags schon geleistet hat.

ich fürchte, da kann man nichts weiter sagen als: dumm gelaufen :(

na ja, wenn du nicht gelesen hast, was du unterschrieben hast, dann wirste im nachhinein keinem andren die schuld hierfür zuweisen können...

ekle66 
Beitragsersteller
 04.04.2012, 09:45

Auch wenn ich vorgelegt bekommen habe, zu welchem Satz abgerechnet wird - wer weiß den als Nichtfachmann was das bedeutet, wenn man nicht aufgeklärt wird?

Ratgeberkoenig  04.04.2012, 09:55
@ekle66

das weiss jeder mündige bürger, der eine solche versicherung abschliesst.. es geht doch um dein geld...auch hier gilt es, die vertragsunterlagen durchzulesen... informationen sind eine HOL-, keine BRINGschuld...