Übergang der Mieteinnahmen bei Zwangsversteigerung Mehrfamilienhaus
Ich möchte über eine Zwangsversteigerung ein Mehrfamilienhaus kaufen. Ab welchen Termin genau müssen die Mieter die Miete an mich bezahlen? Ab dem Tag der Zwangsversteigerung (weil ich ja dann ab sofort Eigentümer bin) oder erst nachdem die ganze Bezahlung, Umschreibung usw. abgewickelt wurde ?
4 Antworten
Ab dem tag der Zwangsversteigerung:
Mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung ist der Erwerber Eigentümer der von Ihnen gemieteten Wohnung geworden (§ 90 ZVG). Durch diesen Eigentumswechsel ist mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung auch das Mietverhältnis auf den Erwerber übergegangen. Insoweit gilt, dass Ihr Mietverhältnis durch den Eigentumswechsel als solches nicht berührt wird. Vielmehr geht Ihr bestehender Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten grundsätzlich ab dem Eigentumswechsel auf den Erwerber über (§ 57 ZVG in Verbindung mit § 566 BGB).
Quelle:
www.frag-einen-anwalt.de/Mietzahlungen-nach-Zwangsversteigerung-__f66287.html
Selbst im Falle des Widerspruchs steht dem Ersteher ab Zuschlag die Miete gem. § 56 ZVG zu. Der Zuschlag muss allerdings erfolgt sein...
Also, das wird so nicht funktionieren. Entweder wird vor dem Termin gekauft (dann gibt es eben keine Versteigerung mehr) oder es wird erstanden nach Gebot durch Zuschlag. Erst wenn dann der Zuschlag auch wirklich erfolgt, nicht immer im Termin, wird der Ersteher im Grundbuch eingeschrieben und darf sich danach Vermieter nennen. Die fällige Miete bekommt er dann meist ab nächster Fälligkeit. Viel Glück.
ab Grundbucheintrag.
Richtig, natürlich! Ohne Grundbucheintrag eben kein Vermieter. Alles ganz einfach im Deutschen Mietrecht. Merke: Erfolgt der Zuschlag im Termin, was ja nicht immer der Fall ist, wird am gleichen Tag die meist vorhandene Zwangsverwaltung beendet und der Ersteher eingetragen.
Der Ersteher ist per Gesetz ab diesem Tag Eigentümer, selbst dann, wenn er nicht eingetragen wird...
Richtig erkannt.
Ab Tag der Zwangsversteigerung...
Und was ist bitte mit den Fällen, in denen der Zuschlag erst später erfolgt, weil der Gläubiger im Termin nicht kann und deshalb später noch zustimmen muß oder der Schuldner widerspricht?