Über Rot gefahren und gleich angehalten
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin heute knapp über Rot gefahren und diePolizei hat mich angehalten.
Ich habe dann kurz den Sachverhalt geschildert- das ich aufgrund eines stehenden Wagen auf der Straße vom Gas gegen bin und deswegen knapp uber gelb ( der polizeiwagen stand auch da, hatte den auch geasgt-dass ich bestimmt nicht über rot fahre wenn ein Polizeiwagen da steht.. Der Polizist meinte nur naja ob das knapp drunter war muss geprüft werden- nach der Routineuntersuchung- meinte der gute Herr ich kriege einestrafe von 90 € und 1 Punkt glaube ich- die gute Dame meinte, dass mussen sie gleich besprechen, weil 1 monat fahrverbot hätte ich ja verdient!!! Ich habe nichts unterschrieben oder sonst was!!! Können die das echt abziehen? der ein sagt das, sie sagt das!!! wo ist da der maßstab???
LG und eine Gute Nacht
10 Antworten
Hallo KalEl198828,
ich denke mal, dass gegen die Behauptung, dass Du bei Rot in die Kreuzung eingefahren bist. wirst Du nicht gegen angehen können, den so wie Du schreibst bezeugen ja beide Polizisten dass die Amel bereits rot war..
Maßgeblich ob ein Fahrverbot verhängt wird, ist ob die Ampel über eine Sekunde rot oder unter eine Sekunde rot war.
Da im allgemeinen keine Zeitmessung durch die Polizisten durchgeführt wurde, muss Dir zugute gehalten werden, dass die Ampel nicht nachweisbar länger als eine Sekunde rot war.
Das bedeutet für Dich, dass laut Bußgeldkatalog/bundeseinheitlicher Tatbestandkatalog folgender Bußgeldbescheid auf Dich zukommen wird:
Tatbestandsnummer: 137600
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: NEIN
A - Verstoß
Was ich mangels fehlender Zeitmessung für unwahrscheinlich halte, aber dennoch nicht ganz ausschließen möchte, dass der Tatvorwurf lautet, dass die Ampel länger als eine Sekunde rot war. In dem Fall würde der Bußgeldbescheid wie folgt aussehen.
Tatbestandsnummer: 137618
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeld 200,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren
Punkte: 2
Fahrverbot: 1 Monat
A - Verstoß
Bedeutet in beiden fällen muss ein Fahranfänger innerhalb der Probezeit ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen, dessen Kosten bis zu 400,00 Euro betragen können. Zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Aber wie gesagt, aus Deiner Schilderung geht hervor, dass Du jedenfalls nur ganz knapp bei rot in die Kreuzung eingefahren bist. Ohne Zeitmessung dürfte es für die Polizisten schwer werden den Tatvorwurf, dass die Amel länger als eine Sekunde rot war zu beweisen.
Zwar gilt eine Zeugenaussage eines Polizisten (wie auch von jeden anderen Bürger) als Beweis. Aber ich möchte anzweifeln, dass die Polizisten hier angeben, sie könnten in der Schnelle absolut sicher behaupten, dass die Ampel länger als eine Sekunde rot war.
Insofern wird der erste von mir angeführte Tatvorwurf gegen Dich im Bußgeldbescheid auftauchen.
Hoffe Du bist wenigstens aus der Probezeit raus, denn ansonsten wird der Verstoß auch so schon teuer genug für Dich.
Schöne Grüße
TheGrow
Danke für die Antwort TheGrow, ich hoffe es tritt der erste Fall ein.
Die Polizei ist überhaupt nicht zuständig für die "Höhe" der "Strafe". Sie stellen nur den Sachverhalt da und die entsprechende Bußgeldstelle setzt dann die "Strafe fest".
Polizisten können also gar nichts über die "Strafe" aussagen, was sie i.d.R. auch nicht machen. Sie geben vielleicht Auskunft, was im Gesetz vorgesehen ist, fangen aber ganz sicher nicht vor Ort an zu diskutieren, was nun für eine "Strafe" erfolgt.
Rotlichtverstöße müssen immer sehr genau dokumentiert werden. Aufgrund dieser Ergebnisse wird die Bußgeldstelle handeln. Wenn Du also bedenken hast, dann musst Du Dir einen Anwalt nehmen und den Fall überprüfen lassen.
Was du schreibst ist nicht richtig.
Die Bußgeldstelle setzt z.B. die Geldbuße fest. Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz. Für dich nochmals, wer was festsetzt und nach was sich was richtet, sind nicht die selben Sachen. Kleines Beispiel: Das Finanzamt setzt durch einen Steuerbescheid z.B. die entsprechende Steuer fest. Rechtsgrundlage ist z.B. das Einkommensteuergesetz.
Auch bei deinem zweiten Teil möchte ich dir widersprechen. Selbstredend kennen Polizisten die entsprechenden Gesetzte, Vorschriften... Nur gibt ein Polizist eben i.d.R. keine Auskunft über Sachverhalte die er nicht entscheidet. Ein Polizist gibt i.d.R. (wenn er Lust hat) Auskunft über die Folgen von einem "Regelverstoß". Er wird i.d.R. nie konkret weiter Auskunft geben. Dies hat mehrere Gründe: Oft muss der Sachverhalt noch konkret ausgewertet werden (wie lange war z.B. die Ampel schon auf rot, sind die Aufnahmen eindeutig....). Das kann er i.d.R. gar nicht abschließend vor Ort feststellen. Weiter gibt es unzählige Ermessensentscheidungen bei dem es je nach Bewertung unterschiedliche Strafen / Bußgelder möglich sind.... und zuletzt, jeder Polizist weiß genau, er ist eben nicht dafür zuständig.
Im Grunde hast du es "nur" mit deinem letzten Satz richtig erfasst. Der Polizist kann eine grobe, ungenaue, ohne Rechtsverbindlichkeit "voraussichtliche" Auskunft geben.
Wie gesagt, wer dies alles weiß, dem ist klar, niemals werden sich zwei Polizisten darüber "streiten" wie hoch die Strafe wohl ausfallen wird. Warum sollten die es denn auch machen? Max. bekommt man grob eine unverbindliche Auskunft und das war es dann. Wenn die zwei dann noch was zu "klären" haben, dann stellen sie ihre Vermutungen später alleine an.
Naja, eigentlich waren die nett. Der Polizist hat mir teils geglaubt,dass es versehentlich war- war es auch. Meinte mit abziehen,dass der erstmal sagt, ich komme mnit einem blauen Auge davon und im nächsten atemzug sagt die Polizist, dass besprechen wir - und ich hätte 1 monat fahverbot verdient... habe auch niemanden gefährdet
Ja, das können sie machen. Über rot gefahren, ist eben über rot gefahren. Kannst Glück haben, wenn du sonst niemanden gefährdet oder behindert hast - dann wird es billiger aber kaum unter dem genannten Betrag liegen.
Über rot gefahren, ist eben über rot gefahren.
Naja gibt schon noch paar Abstufungen. Spielt schon eine Rolle ob:
die Ampel keine Sekunde rot war (Bußgeld 90 Euro)
die Ampel keine Sekunde rot war, mit Gefährdung anderer
die Ampel keine Sekunde rot war, mit Unfall
die Ampel bereits eine Sekunde rot war Bußgeld 200 Euro)
die Ampel bereits eine Sekunde rot war und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag
die Ampel bereits eine Sekunde rot war und es zu einem Unfall kam
.
Im ersten Fall ist zum Beispiel kein Fahrverbot fällig, in den anderen Fällen ist ein Fahrverbot fällt
Der Bußgeldkatalog kennt sehr sehr sehr viel Abstufungen.
Dementsprechend stehen da auch viele Bußgelder zur Verfügung. Geht los, bei nicht mitgeführten Fahrzeugpapieren die gerade mal 5,- Euro Verwarnungsgeld kosten bis hin zu 1500,- Euro bei einem Alkoholverstoß der auch gleich drei Monate Fahrverbot und 2 Punkte mit sich bringt.
Im mittleren preislichen Feld hätte ich da das Umfahren einer geschlossenen Halbschranke im Angebot, was "nur" 750 Euro, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot bringt :-). Hier kann sich wirklich jeder was schönes aussuchen, ist für jeden Geldbeutel etwas dabei ^^
Sorry, war jetzt etwas vom Thema abgekommen. Jedenfalls was den rotlichtverstoß angeht gibt es viele Abstufungen.
Schöne Grüße
TheGrow
tjsa wahrscheinlich haben die Beamten auch mal schnelle auf https://www.bussgeldrechner.org/rote-ampel.html nachgelesen ;-)
Warum sollten die das machen? Die "Strafe" wird doch gar nicht von denen festgesetzt!?!?
Das ist so auch nicht ganz richtig, bzw. nur bedingt richtig.
Die Bußgeldstelle setzt die Geldbuße auch nicht fest. Die Bußgeldstelle richtet sich beim Bußgeld einzig und alleine nach dem Bußgeldkatalog.
Polizisten kennen den Inhalt des Bußgeldkataloges auch, und müssen den auch kennen, weil Verwarnungsgelder auch in bar vor Ort von den Polizisten erhoben werden können. Dazu müssen sie natürlich auch wissen, bei welchen Verstößen, schon Bußgelder fällig sind bzw. wann noch Verwarnungsgelder fällig sind und wie hoch diese anzusetzen sind.
Dementsprechend kann ein Polizist auch durchaus die Auskunft geben, was der Verstoß voraussichtlich kosten wird.
Schöne Grüße
TheGrow