über 700 euro Nachzahlung obwohl ich da nicht gewohnt habe?
Guten Tag
Ich würde gerne wissen ob es rechtlich korrekt ist, das mein alter Vermieter Nachzahlung in höhe von über 700 Euro haben möchte und auch für die Monate wo ich da noch nicht eingezogen war.
Nachzahlung für Januar 2013 bis August 2013 mein Einzug September 2013 mein Auszug September 2015 Nachzahlung für Oktober 2015 bis Dezember 2015
ist sowas möglich vorallem für die zeit vor meinem Einzug,
6 Antworten
Bitte mal den genauen Abrechnungszeitraum bzw. die genauen Abrechnungszeiträume.
Ist es nur eine Abrechnung oder mehrere?
Nachzahlung für Januar 2013 bis August 2013 mein Einzug September 2013
Evtl. verstehst Du das nur falsch. In der Abrechnung müssen die Gesamtkosten des kompletten Abrechnungszeitraumes (12 Monate) angegeben sein. Dann natürlich auch den tatsächlichen Nutzungszeitraum des Mieter aufgeteilt.
Es zählt der Mietvertrag, nicht der Einzug. Stand die Wohnung von Januar bis August 2013 leer und war unvermietet, so kommt der Vermieter für die anfallenden Kosten wie, Gebäudeversicherung, Müllgebühren etc in diesem Zeitraum auf. Sollte eigentlich alles in einer Nebenkostenerklärung aufgelistet sein. Sind deine 700€ allerdings Verbrauchskosten wie Strom oder Heizung die durch den Zählerstand vom Einzug bis Auszug notiert sind, musst du natürlich die offene Rechnung für den Verbrauch zahlen.
Also keiner kann Geld von dir einfordern für eine Zeit, in der du nicht dort gewohnt hast - außer, du hattest da schon einen Mietvertrag unterschrieben, bist aber nicht eingezogen. Oder kurz: schau in deinen Mietvertrag! Nur für diese Zeit musst du zahlen, egal ob Miete oder Nebenkosten. Wofür will er denn das Geld haben? Nebenkostennachzahlung oder Miete oder was?
Das ist ja dreist oO wenns wirklich so ist, das er dir vor deinem Einzug Geld abziehen will. Hast du mal angerufen und gefragt wieso du für eine Wohnung zahlen sollst, von deren Existenz du bis dato noch gar nichts wusstest?
Edit: Wenn du ordentlich gekündigt hast, also 3 Monate vor Auszug, dann können höchstens Nachzahlungen für Nebenkosten oder Renovierungskosten gemeint sein. Aber das hätte er dir wohl auch schon zu aktueller Zeit gesagt, also das beispielsweise deine Kaution nicht reicht um entstandene Schäden zu reparieren. Aber bei ordentlicher Kündigung hast du auch mit dieser Miete nichts mehr am Hut.
Kündigung habe ich rechtzeitig abgegeben und frist eingehalten.
Das kommt ja noch dazu. Renovierungskosten will er auch haben, obwohl er bei der übergabe nicht dabei war und erst jetzt mir post geschickt hat das da war gemacht werden muss.Ich werde dies ab morgen beim Rechtsanwalt vorzeigen denn es ist echt krass.
vielen dank für eure hilfe :)
Mit wem hattest du denn die Wohnungsübergabe? Geht doch nur mit Hausverwaltung oder Vermieter? oO (Oder?) Aber das ganze Schreiben ist so unseriös, leg es beim Anwalt deines Vertrauens vor, du wirst es sicher nicht bereuen...
Natürlich nicht. Er kann doch von dir kein Geld verlangen für Zeiten, in denen du noch nicht da gewohnt hast. Das wäre ja noch schöner...
Für die Berechnung gilt nicht wann der MV unterschrieben wurde sondern ab wann deine Mietzeit gelten soll und das bis Ende deiner Kündigungsfrist bzw. deinem Auszug.
Es zählt also deine Mietzeit und nix andres. Alles davor und/oder danach ist nicht anrechenbar.
Was ist der vereinbarte Abrechnungsmodus? Das Kalenderjahr oder welch evt. anderer Zeitraum von 12Monaten? Dieses Zeitfenster gilt und innert diesem dein tatsächlicher Nutzungszeitraum.
Was steht zu Betriebskosten im MV? Wie hoch sind deine mntl. Vorauszahlungen und wie groß ist die Wohnung?
Mietvertrag habe ich erst September 2013 Unterschrieben und auch eingezogen. Er möchte es als Nachzahlung haben so in den unterlagen was ich schriftlich bekommen habe. ich sollte dann mal zum Rechtsanwalt gehen