Betriebskostenabrechnung für ein ganzes Jahr zahlen obwohl man erst später eingezogen ist?
Guten Abend :) Beim heutigen postgang stellte sich heraus dass ich eine Nachzahlung von über 650 € für das Jahr 2013 zahlen muss. Das doofe an der Sache ist, dass ich erst im November 2013 eingezogen bin. Ich also NUR 2 Montag im Jahr 2013 dort Heizung ect. Genutzt habe. Welche rechtliche Grundlage liegt vor, dass der Vermieter mir für das ganze Jahr die Betriebskosten berechnet ??? Kann er das machen ???
4 Antworten
Welche rechtliche Grundlage liegt vor, dass der Vermieter mir für das ganze Jahr die Betriebskosten berechnet ???
Frag ihn halt !
Welche rechtliche Grundlage liegt vor, dass der Vermieter mir für das ganze Jahr die Betriebskosten berechnet ???
Die Betriebskostenverordnung.
Der VM berechnet dir nicht die Kosten eines ganzen Jahres, sondern nur anteilig für Deinen Nutzungszeitraum. Grundlage dafür sind allerdings die Gesamtkosten des ganzen Abrechnungszeitraumes (12 Monate) des Hauses.
Schau dir die Abrechnung nochmal genau an.
Du bist in der Heizperiode eingezogen. Konntest also kein Heizkostenguthaben aus heizfreien Monaten "ansparen".
Da ist es logisch das es zu einer Nachzahlung kommt.
Ob die 650 € gerechtfertigt sind kann nicht sagen ohne die Wohnungsgröße und Höhe der monatlichen Vorauszahlungen zu kennen.
Da hier kalenderjährlich Abrechnung erfolgt, darf natürlich der V. nur den verkürzten tatsächlichen Nutzungszeitraum in Rechnung stellen. Wird das so nicht gemacht, ist die Abrechnung unwirksam. Du solltest also das dem Vermieter schleunigst per Einwurfeinschreiben mitteilen. Da hier ja explizid die verbrauchsunabhängigen BK betroffen sind, dürftest du auch selbst die Beträge auf 2 Monate runter rechnen und das zuviel Berechnete in Abzug bringen.
Nein kann er nicht! Da muss er schon eine Rechnung für die 2 Monate extra erstellen.