Türsteher anzeigen?
Gestern wurden zwei Freunde wegen eines Missverständnis raus geworfen obwohl sie ein vorverkaufsticket für 30 Euro gekauft hatten. Da ein Freund ziemlich betrunken war, erzählte dieser wie man ueber den Club "haette" klettern können und pfiff rum (nicht verwerflich) da es überall sowieso laut war. Ein türsteher dachte dann das er jemand so den weg zeigen wollte in den Club durch das pfeifen obwohl er uns jeglich nur zeigte das es so funktionieren könne. Ohne jeglichen Beweis würden dann 2 Freunde raus geschmissen trotz der gezahlten 30 euro. Da sie sich ungerecht behandelt gefühlt hatten wollten sie wieder in den Club rein was völlig verständlich ist, daraufhin wurde einer von den türsteher geschlagen(mit vorheriger Drohung wenn sie beide versuchen nochmal rein zu kommen) ! Was kann man jetzt rechtlich gesehen machen?
4 Antworten
Da kann man nicht viel machen. Du sagst ja selbst, er war ziemlich betrunken und wurde rausgeworfen. Daraufhin ist er trotzdem einfach wieder zurück in den Club gegangen. Der Türsteher übt hier das Hausrecht aus und kann natürlich Leuten den Zutritt verweigern. Da spielt es keine Rolle, ob der Eintritt bezahlt wurde.
Das spielt ja letztlich auch keine Rolle. Er wurde rausgeworfen und ging trotzdem einfach wieder rein. Daraufhin wurde ihm vom Türsteher mit etwas Nachdruck nochmals verdeutlicht, dass er draußen zu bleiben hat. Damit ist die Geschichte auch schon vorbei. Natürlich steht es euch frei, den Türsteher anzuzeigen. Ich denke jedoch, da wird nichts rauskommen.
Natürlich steht es Dir frei, den Türsteher anzuzeigen. Die Aussichten auf Erfolg sind wegen Nichtigkeit gering. Schlauer wäre es, dem Veranstalter sachlich den Sachverhalt zu schildern und höflich um eine kulante Erstattung des Eintrittspreises zu bitten.
Rechtlich gesehen? Also, falls der Türsteher euch anzeigt?
Blick senken. Geständnis ablegen. Strafe akzeptieren.
Rechtlich gesehen? Also, falls ihr den Türsteher anzeigt?
Abwarten, ob ein Gericht es genauso sieht.
Gruß S.
beim nächsten Mal besser benehmen! Der Türsteher vertritt den Clubbetreiber und übt in dessen Auftrag das Hausrecht aus!
der Türsteher hat es anders gesehen!
Wir haben uns hervorragend benommen ausser das ein freund gepfiffen hat was überhaupt kein. Miss benehmen war
er war jetzt nicht so doll betrunken das er andere Menschen belästigt hat, es gab ja den outdoor Bereich wo menschen ueber all laut waren der türsteher hat es per Zufall mit bekommen, und dann sich diese Annahme selber gemacht