Straftat im Ausland (z.B Australien)?

6 Antworten

erst mal kann jedes Land Straftaten nach dem dort geltenden Recht verurteilen und bestrafen. 

Wenn Die Strafe wesentlich anders ausfällt als es in Deutschland üblich wäre, kann es sein, dass die Botschaft oder das Aussenministerium sich einschaltet, und um Auslieferung, oder Aussetzung der Strafe bittet, also bei Ländern in denen Hände abgehackt werden oder Drogendealer aufgehängt werden. Aber erzwingen kann man nichts, wie die Festnahmen des Herrn Erdogan zeigen, die eher Geselnahmen als rechtsstaatliche Anklagen sind. Australien ist da ein zivilisiertes Land, und auch die Rechtsprechnung dürfte unseren Standards entsprechen. Möglichweise wirst du auch vorzeitig entlassen und an die Deutsche Justiz überstellt. 

Was manche vergessen: auch im Ausland begangene Strafen können hier bestraft werden, d.h. die giltst auch hier als vorbestraft, bekommst z.B. den Führerschein nur erschwert oder wenn der ausländische Staat einer sofortigen Ausweisung zustimmt, dann kommst du hier in den Knast, wenn darauf hier eine (Jugend-) Strafe steht - oder wahrscheinlicher in eine Resozialisierungsmassnahme..

NitradoUser007 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 08:11

Was würde passieren wenn ich mich vor der Ergreifung in die deutsche Botschaft flüchten würde ?

juergen63225  12.10.2017, 08:34
@NitradoUser007

Bei einer richtigen Strafttat und Haftbebefehl würden sie dich wohl ausliefern .. keineswegs aber dich vor Strafe schützen. Wenn die Australier keine Auslieferung wollen und dich lieber schnell loswerden, dann wirst du in den nächsten Flieger gesetzt und in Frankfurt von der Polizei in Empfang genommen.

Eckengucker  12.10.2017, 10:54
@NitradoUser007

Wenn du als deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine Straftat begehst und diese Straftat den deutschen Behörden bekannt wird kann das auch in Deutschland verfolgt werden. In einem solchen Fall wäre natürlich auch getrennt die Auslieferung zu prüfen.

Und wenn du es nicht glaubst, google nach § 7 Strafgesetzbuch, respektive Abs.2 und Punkt 1.

Erstens mal unterliegst du dem Strafrecht des jeweiligen Landes. In vielen Ländern gibts kein Jugendstrafrecht, da wirst du auch mit 15 eingelocht. Bei Betäubungsmitteln sind die meisten Länder viel strenger als Deutschland.

Kann sein, dass du dann ausgeliefert wirst oder bei geringfügigen Vergehen ausgewiesen nach Zahlung einer Strafe. Also der Rückflug verfällt, die Eltern dürfen die Strafe vorstrecken und dann musst du nicht in den Knast.

Hier in Deutschland werden Straftaten aber auch verfolgt, wenn du ausgewiesen wirst, droht also noch eine Strafverfahren hier.

Es gibt keinen Verbund der "englischsprachigen Länder" .. Ein Visum für Australien wirst du nie mehr bekommen. Und als Vorbestrafter dürfte auch das Visum für andere Länder wie USA schwierig werden. Die Behörden arbeiten da zusammen.

du wirst nach dem geltenden Recht des Landes verurteilt - das kann auch eine mehrjährige Haftstrafe sein

in manchen Ländern steht darauf die Todesstrafe

Verbannt werden ist so nicht richtig.

Als erstes musst du mit einer entsprechenden Strafe in dem Land rechnen wo du erwischt wurdest. Und besonders in Südostasien kann das ganz übel ausgehen. Auf für einen 15 jährigen!

Desweiteren kann dir für eine erneute Einreise evtl das Visum nicht genehmigt werden. Dann ist eine Einreise nicht möglich. Bzw wenn du illegal einreist kannst du wieder eine Strafe bekommen und wirst auf eigene Kosten ausgewiesen.

gadus  12.10.2017, 08:44

Australien,Südostasien ?   LG  gadus

JollySwgm  12.10.2017, 08:47
@gadus

Es war ja nur Australien als Beispiel genannt. Und auf dem Weg nach Australien macht man meistens da eine Zwischenlandung.

Ich habe das aber hauptsächlich erwähnt da dort die Strafen für Drogenhandelbund Schnuggel extrem hoch sind.

Dann unterliegst du der Justiz des Landes in welchem du die Straftat begangen hast. Du wirst nach den Gesetzen des Landes vor Ort verurteilt.