Truppendienstgericht

2 Antworten

Ich würde dort wie auch bei jedem anderen gerichtstermin erscheinen, und frafen zu gesetzen kannst du im bgb nachlesen

ExSoldat 
Beitragsersteller
 10.11.2014, 21:54

Die Frage war, ob ich gesetzlich dazu verpflichte bin, oder nicht!? Und leider steht so etwas weder im BGB, noch sonst wo...gehe davon aus, dass es dort zu erfahren ist, wo ich es jedoch derzeit nicht finde...genau deshalb stellt man hier auf der Plattform eine Frage!

Offenbar kennt der ehemalige den Vorfall um den es geht . Daher ist er verpflichtet zu erscheinen , denn er steht noch unter dem Schirm des BMVtg . Ansonsten wird er von der örtlichen Polizei im Auftrag der BW vorgeführt . ( Den Mehraufwand trägt der Verweigerer. )

ExSoldat 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 09:21

Danke für die Antwort, kann ich ggf nachlesen in einer Gesetzesgrundlage dass ich noch unter dem "Schirm" des BMVg stehe? Ich muss dazu sagen, dass ich nach dem Ausscheiden 1999 kein Reservist bin!