Truppendienstgericht
Hallo Community, Ich bin mittlerweile bereits seit 15 Jahren nicht mehr Soldat! Jetzt habe ich eine Vorladung als Zeuge vom Truppendienstgericht erhalten und will eigentlich dort nicht erscheinen aus mehreren Gründen. Wie weit ist ein Truppendienstgericht mit einem "normalen Gericht" vergleichbar, und muss ich ggf genauso zur Verhandlung erscheinen wie üblich, oder kann das Truppendienstgericht mir nichts "befehlen" da ich Zivilist bin. Eventuell gibt es irgend ein Gesetz, in dem man die "Rangfolge" nachlesen kann, und wie weit es mich verpflichten kann, dort zu erscheinen, mit Androhung von Strafen!?? Danke Euch allen für die Antworten im Voraus!
2 Antworten
Ich würde dort wie auch bei jedem anderen gerichtstermin erscheinen, und frafen zu gesetzen kannst du im bgb nachlesen
Die Frage war, ob ich gesetzlich dazu verpflichte bin, oder nicht!? Und leider steht so etwas weder im BGB, noch sonst wo...gehe davon aus, dass es dort zu erfahren ist, wo ich es jedoch derzeit nicht finde...genau deshalb stellt man hier auf der Plattform eine Frage!
Offenbar kennt der ehemalige den Vorfall um den es geht . Daher ist er verpflichtet zu erscheinen , denn er steht noch unter dem Schirm des BMVtg . Ansonsten wird er von der örtlichen Polizei im Auftrag der BW vorgeführt . ( Den Mehraufwand trägt der Verweigerer. )
Danke für die Antwort, kann ich ggf nachlesen in einer Gesetzesgrundlage dass ich noch unter dem "Schirm" des BMVg stehe? Ich muss dazu sagen, dass ich nach dem Ausscheiden 1999 kein Reservist bin!