Trotz Schmerzen gesund geschrieben!

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

lies meinen Beitrag bei Candlejeck und hier eine weitere Ausführung.

Für diesen Fall rät Patientenberaterin Ulrike Dzengel sofort Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufzunehmen und je nach Empfehlung des Arztes zu reagieren. Geht der behandelnde Arzt entgegen der Meinung des MDK-Gutachters von einer weiter bestehenden Arbeitsunfähigkeit aus, so kann er ein Zweitgutachten bei der Krankenkasse seines Patienten beantragen. Dieser Antrag sollte schriftlich und medizinisch begründet eingereicht werden. Außerdem müsste der Arzt weiterhin die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Gleichzeitig muss der Patient bei seiner Krankenkasse Widerspruch gegen die "Gesundschreibung" und die Einstellung der Krankengeldzahlung einlegen. Dabei sollte der Versicherte von seinem Recht auf Akteneinsicht in das MDK-Gutachten Gebrauch machen, damit er seinen Widerspruch ausreichend begründen kann. Erfolgte die Überprüfung des MDK nur nach Aktenlage, also ohne persönliche Begutachtung, sollte der Versicherte in seinem Widerspruch auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18.10.2007, Az.: L 8 KR 228/06 hinweisen.

Nach diesem Urteil soll bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Zusammenhang mit der Einstellung der Krankengeldzahlung nicht nach bloßer Aktenlage entschieden werden. Dzengel weist allerdings darauf hin, dass es sich bei der richterlichen Entscheidung um die Beurteilung eines Einzelfalles handelt. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Arbeitnehmer unter Schilderung der Umstände schnellstmöglich dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft anbieten.

wenn Du mehr darüber wissen willst, siehe Link

http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=sx25683

Pifendeckel  27.09.2012, 19:37

Danke für Deine Antwort, sorry, hab das da irgendwie rausgelesen, da gibt es nur zwei Möglichkeiten, Du machst das so wie Candlejack geschrieben hat, oder Du gehst am Montagmorgen wieder hin und sagst das Du Schmerzen an der Hand hast und nicht arbeiten kannst, dann wird er sich das ansehen müssen. Du bist ja bis Sonntag krank geschrieben und Montagmorgen zum Arzt, das geht.

Viel Erfolg wünscht Dir Sophia

Pifendeckel  01.10.2012, 16:53
@Pifendeckel

Vielen Dank für das Sternchen.

LG Sophia

Jeder Patient hat das Recht auf eine zweite Meinung, gerade wenn er noch Schmerzen hat.

Pifendeckel  27.09.2012, 11:08

Hi Candlejack,

ich nehme mal an, der Arzt war vom medizinischen Dienst der Krankenkassen und den kann man nicht wechseln.

LG Sophia

Pifendeckel  27.09.2012, 11:20
@Pifendeckel

Da wirst Du nichts machen können, vllt. Wiederspruch einlegen.

Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bewirkt im Rechtsstreit über die Gewährung von Krankengeld keine Beweiserleichterung, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Arbeitsfähigkeit des Versicherten bejaht, so das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 08.11.2005 (Aktenzeichen B 1 KR 18/04 R).

wenn Du mehr wiisen willst, siehe Link

http://www.felser.de/arbeitsvertragde/gelber-schein-vom-hausarzt-gegen-gesundschreibung-medizinischer-dienst-mdk-wer-hat-recht/

Candlejack  27.09.2012, 11:34
@Pifendeckel

Das hab ich da jetzt nicht rausgelesen, aber in dem Fall: interessant. Ich ging von einem normalen Arzt aus, der eine Krankschreibung vornimmt / aufhebt.

Pifendeckel  27.09.2012, 11:39
@Candlejack

nein, das kann man auch nicht wirklich rauslesen, es steht so einbischen zwischen den Zeilen und es ist auch nur ein Verdacht von mir, wissen tue ich es auch nicht und hab da auch noch einen Beitrag extra geschrieben, wenn es Dich interessiert, kannst Du ihn ja mal lesen. Es hört sich ganz nach den Machenschaften des MDKs an.

LG Sophia

sangesabor 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 17:48
@Pifendeckel

Hi Leute,erstmal danke für eure schneller Antwort.Hier handelt sich nicht um MDK sondern um nen Handspezialist. Ich sollte wegen weitere Behandlungen zu ihm und wie ich geschrieben habe,er hat nicht mal 5 min.mit mir gesprochen hat sich gar nicht um meine Krankheit interessiert und sagte dass ich gesund bin und ab nächste Woche wieder voll arbeiten kann.Jetzt hat er mich Arbeitsfähig gesund geschrieben obwohl ich noch schmerzen habe und meine Hand nicht belasten kann!

Pifendeckel  27.09.2012, 19:37
@sangesabor

Danke für Deine Antwort, sorry, hab das da irgendwie rausgelesen, da gibt es nur zwei Möglichkeiten, Du machst das so wie Candlejack geschrieben hat, oder Du gehst am Montagmorgen wieder hin und sagst das Du Schmerzen an der Hand hast und nicht arbeiten kannst, dann wird er sich das ansehen müssen. Du bist ja bis Sonntag krank geschrieben und Montagmorgen zum Arzt, das geht.

Viel Erfolg wünscht Dir Sophia

sangesabor 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 19:54
@Pifendeckel

Hi liebe Sophia,danke dir! Was meinst du,kann ich zum Hausarzt?Ich möchte nicht wieder zu dem Menschen,denn mich nicht Ernst genommen hat!Zumal ich möchte gegen ihn bei Ärztekammer eine Beschwerde einlegen! LG

Pifendeckel  27.09.2012, 20:50
@sangesabor

Hi,

ja, mach das, es ist unmöglich so zu praktizieren, aber glaub mir viele Ärzte arbeiten mitlerweile so und es ist unterste Schublade. Geh zu Deinem HA und erzähl ihm was vorgefallen ist und ruf die KK an die haben extra Abteilungen für Beschwerden.

LG Sophia

Lass Dir die Bilder und den dazugehörigen Arztbericht geben und gehe schleunigst zu einem anderen Arzt! Sollte der bisherige Arzt sich querstellen, kann auch der andere Arzt die Unterlagen anfordern.

Erstens muss die Ursache der Krankheit endgültig abgeklärt werden, und zweitens ist eine Krankheit dieser Zeitdauer noch lange kein Kündigungsgrund. Wenn notwendig, meldest Du Dich wieder in desem Forum... Gute Besserung! Gruß Nightstick

sangesabor 
Beitragsersteller
 26.09.2012, 18:45

Hi Nightstick,meinst du ich soll dann nächste Woche gar nicht arbeiten gehen?

verreisterNutzer  26.09.2012, 18:52
@sangesabor

Das hängt natürlich davon ab, ob Dich der neue Arzt weiter arbeitsunfähig krank schreibt...! Ohne Krankschreibung wirst Du arbeiten müssen, ansonsten würdest Du vertragsbrüchig werden - mit allen möglichen arbeitsrechtlichen Folgen. Aber das war ja wohl klar, oder etwa nicht?

sangesabor 
Beitragsersteller
 26.09.2012, 19:05
@verreisterNutzer

ja das ist mir klar!danke dir!!!ich werde ein anderen Arzt aufsuchen.