Trotz Krankschreibung zur Freundin?
Guten Abend,
ich bin momentan aufgrund eines Grippalen Infekts bis zum Ende der Woche krankgeschrieben. Nun meine Frage darf ich zu meiner Freundin fahren die am anderen Ende der Stadt wohnt fahren und dort den Tag verbringen oder kann ich da Konsequenzen befürchten falls mich jemand sieht?
Liebe Grüße
6 Antworten
Du bist mit einem grippalen Infekt arbeitsunfähig geschrieben worden.
Das heißt Dein Körper braucht Ruhe und Erholung für die Genesung. Außerdem hast Du als infizierter Mensch die Verantwortung nicht noch weitere Leute anzustecken.
Beides kannst Du nur, indem Du zuhause bleibst.
Eine Krankschreibung ist kein Hausarrest...schon gar nicht bei einem Grippalen Infekt. Du kannst zu deiner Freundin, einkaufen gehen usw, da kann keiner was machen.
Dankeschön!
Generell kommt es natürlich nicht gut an, wenn man zu krank zum Arbeiten, aber gesund genug ist, um Freunde zu treffen. Wenn du bettlägerig krank geschrieben bist, solltest Du am Besten zuhause bleiben. Ich würde es rein aus moralischen Gründen nicht tun, aber im Endeffekt ist jeder selbst für sein Handeln verantwortlich.
Liebe Grüße
Unter Vorbehalt sage ich mal so : Sollte dich dein Arbeitgeber "erwischen" kann er von dir einen weiteren Krankheitsnachweis verlangen, solltest du den nicht bekommen, sieht es nicht unbedingt gut aus.
"Bettlägerig krankgeschrieben" gibt es nicht.
Es liegt in deiner Verantwortung, dich so zu verhalten, dass dein Arbeitgeber keinen Schaden hat, denn er bezahlt dich während deiner Krankheit weiter.
Du spielst also mit deiner Zukunft........wenn du erwischt wirst, ist es dein Problem
Ja na klar. Wenn dich jemand sieht du bist zur Apotheke, Punkt.
Ihr solltet evtl nicht shoppen oder feiern und das ganze auf Facebook hochladen ;-)
Gut, mit einem grippalen Infekt sollte man zu Hause im Bett liegen und sich schonen, also wäre eine Fahrt quer durch die Stadt kontraproduktiv.
Das ist sicher keine Krankheit, wo man Freunde besuchen sollte
Ob es gut ankommt oder nicht ist mir relativ egal. Bin auch nicht bettlägerig krankgeschrieben. Wie sieht es denn von der rechtlichen Seite aus?