Trotz Krankmeldung will mein Ag mir unbezahlten Urlaub erteilen.

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Kann er so agieren?

Nein, das kann er nicht. Du hast doch den unbezahlten Urlaub bestimmt schriftlich beantragt und auch genehmigt bekommen. Wenn der folgende Montag ein regulärer Arbeitstag war, kann der AG den unbezahlten Urlaub nicht beliebig verlängern, er ist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

Frag doch mal nach, womit so eine Aussage ("beliebig verlängern") nachzulesen ist. Der AG kann sich wünschen und erzählen was er will, er hat sich an die Gesetze zu halten. Solange er seine Aussage nicht beweisen kann (und das wird unmöglich sein), muss er Dir die Krankheitstage nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bezahlen.

Dein Lohn/Gehalt steht Dir nach dem Entgeltfortzahlungsprinzip zu. Du wirst bezahlt, als hättest Du gearbeitet.

Hexle2  12.09.2014, 17:17

Danke fürs Sternchen

Mit Verlaub gesagt. Dein AG hat ne ziemliche Macke.

Krank ist kein Urlaub, weder bezahlt noch unbezahlt.

Er hat Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, auch wenn ihm das ja wohl nicht passt. Ab 1 Monat in der Firma, ab dem 1 Tag bis hin zu 6 Wochen. Danach kommt Krankengeld von der Krankenkasse.

Sprich: sollte nicht irgendwas im Hintergrund stehen,w as wir nicht wissen, verstößt er gegen sämtliches geltendes Recht in BRD.

Bei so einem charmanten AG würde ich mal ernsthaft überlegen, ob Du wirklich gut bei ihm aufgehoben bist.

Teichhopser 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 10:57

Das überlege ich ehrlich gesagt, nach dem Telefonat, was ich gerade mit ihm hatte nun auch. Er dreht und wendet sich. Und sagt mir, dass ich ja noch gar keinen Anspruch auf Urlaub gehabt hätte, weil ich ja erst seit Juli dabin. Dabei war wirklich alles vorher besprochen bevor ich überhaupt erst die Stelle angetreten hab.

Warg1  09.09.2014, 11:08
@Teichhopser

Auch das Argument ist Quatsch. Du erwirtschaftest mit jedem Monat, den Du in der Firma bist, 1/ 12 Deines Urlaubs. Sprich: nach 3 Monaten dort hast Du schon 3/12 also 1/4 Deines Urlaubs.

Vielleicht kannst Du ihn während Probezeit noch nicht nehmen.. das ist je nach Firma geregelt. Aber Anspruch erwirbst Du wie beschrieben.

Ich hätte bei dem AG jetzt echt ein schlechtes Gefühl.. "koscher" wirkt das nicht. Und ist auch nicht eben eine "vertrauensbildende Maßnahme"

Maximilian112  09.09.2014, 11:21
@Warg1

Wenn unbezahlte Freistellung gewährt wird spricht auch nix gegen die Gewährung des bisherigen Urlaubsanspruchs.

Teichhopser 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 11:51
@Maximilian112

Werd wohl so oder so kündigen. Nur muss ich versuchen meinen Lohn für August noch zu bekommen, da er auch nicht überweist.

Du bist direkt am Anschluss von unbezahltem Urlaub krank geworden. Da hat Dein Arbeitgeber recht, wenn er die LFZ verweigert.
Hättest Du die Arbeit aufgenommen und nach ca.1 Stunde wegen Krankheit eingestellt, so wärst Du aus dem "aktiven Status" in die Krankheit gegangen und hättest dann Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Familiengerd  09.09.2014, 12:41

@ BillGehts:

Da hat Dein Arbeitgeber recht, wenn er die LFZ verweigert. Hättest Du die Arbeit aufgenommen und nach ca.1 Stunde wegen Krankheit eingestellt [usw.]

Das ist aber völliger Unsinn - siehe vor allem die richtige Antwort und die Kommentare von Hexle2!!

BillGehts  09.09.2014, 14:26
@Familiengerd

Dann solltest Du Dich ein wenig mit dem Arbeitsrecht befassen. Während eines inaktiven Arbeitsverhältnisses besteht KEIN Anspruch auf LFZ.

Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, dass es überhaupt keinen unbezahlten Urlaub gab, da man das Einkommen von Juli auf Juli und August verteilte. Somit hat sie wieder Anspruch auf LFZ und zwar so, wie ich es gesagt habe.

Red nicht so einen Stuß!

BillGehts  09.09.2014, 14:35
@BillGehts

Noch eine arbeitsrechtliche Ergänzung: Wenn ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nimmt und im Verlauf des unbezahlten Urlaubes (die Arbeit wurde nicht wieder aufgenommen) erkrankt, würde ein Vergütungsanspruch nicht bestehen, da im Falle des unbezahlten Urlaubes die gegenseitigen Hauptleistungspflichten (Arbeitsleistung und Lohnzahlung) ohnehin suspendiert sind.

http://www.mewes-arbeitsrecht.de/index.php/taetigkeitsbereich/entgeltfortzahlung-bei-krankheit.html

Familiengerd  09.09.2014, 17:36
@BillGehts

Selbstverständlich besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da die Erkrankung erst nach dem Ende des - wenn es denn einer war - unbezahlten Urlaubs eingetreten ist; das Arbeitsverhältnis war also nicht mehr "inaktiv".

Und selbst wenn die Erkrankung während der unbezahlten Urlaub aufgetreten wäre, dann bestünde jedenfalls ab Ende dieses Urlaubs ein Anspruch auf diese Leistung!

BillGehts  09.09.2014, 20:51
@Familiengerd

Während des unbezahlten Sonderurlaubs ist der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber befreit. Er schuldet keine Arbeit, hat aber andererseits auch keinen Anspruch auf Lohnzahlung. Dies heißt auch, dass der Arbeitnehmer bei Erkrankung im unbezahlten Urlaub grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber hat. Erst durch die aktive Wiederaufnahme der Arbeit und die ist durch eine Erkrankung nicht gegeben besteht erneut ein Anspruch auf LFZ. Das ist Gesetz!

Familiengerd  10.09.2014, 12:04
@BillGehts

So schwer kann das doch gar nicht zu verstehen sein - vorausgesetzt, Du hast die Frage richtig gelesen:

Der Arbeitnehmer ist erst nach - und nicht während - dem Urlaub erkrankt, war also nicht mehr in dem Rechtszustand, in dem er (durch unbezahlten Urlaub) keine Arbeitsleistung schuldete.

An dem Tag, an dem er erkrankt ist, schuldete er dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung!

Erst durch die aktive Wiederaufnahme der Arbeit [...]

Das ist Unsinn. Wenn Du "normal" arbeitest und erkrankst, kommt es für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung schließlich auch nicht darauf an, dass Du an dem Tag, an dem Du erkrankst, vorher erst einmal "aktiv" die Arbeit aufgenommen haben musst!

BillGehts  11.09.2014, 13:41
@Familiengerd

Es scheint einfach nicht in Deinen Schädel zu gehen, dass die Arbeit nach dem unbezahlten Urlaub nicht wieder aufgenommen wurde. Solange das nicht passiert ist, verlängert sich der unbezahlte Urlaub automatisch. Daran ändert auch eine Krankheit im direkten Anschluss an den unbezahlten Urlaub nichts.

Wenn ich normal arbeite bin ich in einem aktiven Arbeitsverhältnis und habe selbstverständlich Anspruch auf LFZ im Krankheitsfall. Das hat niemand bestritten,! Habe ich aber unbezahlten Urlaub so bin ich in einem inaktiven Arbeitsverhältnis. Die aus dem Arbeitsvertrag resultierenden beiderseitigen Leistungen ruhen bis zur Wiederaufnahme der Arbeit.

Dein letzter Satz ist nicht nur Schwachsinn, sondern widersprüchlich.

Mach Dich schlau beim Arbeitsgericht und gib Ruhe!

Teichhopser 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 11:02

Doch aber nicht, wenn mein Monatsgehalt von Juli auf Juli und August aufgeteilt wurde und ich somit eigentlich keinen unbezahlten Urlaub habe. Damit die Krankenversicherung abgedeckt ist.

BillGehts  09.09.2014, 11:24
@Teichhopser

In dem Fall hätte man eigentlich eine Arbeitszeitänderung vornehmen müssen, daher nicht ganz legal.

Beispiel: Monatsgehalt bei 100 Stunden = 1.000,-- €. In Juli erbracht, aber wie folgt verteilt: 50 Stunden für Juli = 500 €, 50 Stunden für August = 500 €.

Basis für die anteilige Lohnfortzahlung September wäre dann aber nur : 50 Stunden = 500 €

Bei Krankheit greift die Lohnfortzahlung von 6 Wochen - das ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht durch unbezahlten Urlaub umgangen werden - unbezahlter Urlaub kann nur von Dir beantragt werden - der ArbG kann dem zustimmen, muß er aber nicht; der ArbG kann nicht von sich aus unbezahlten Urlaub anordnen.

XXungerechtXX  09.09.2014, 10:53

Bei Krankheit greift die Lohnfortzahlung von 6 Wochen

Du meinst wohl nach 6 Wochen!

Bis 6 Wochen muss der Ag zahlen!

Okay...man kann deine Schreibweise auch anders deuten....hmmm...

Natürlich muss der AG weiter deinen Lohn zahlen, wenn du krankgeschrieben bist. Er erhält ja schließlich einen Großteil der Kosten, die ihm dadurch entstehen durch das Umlageverfahren von deiner Krankenkasse erstattet. Würde er deinen Lohn also nicht fortzahlen, würde er sich sogar bereichern.