Trotz Kleiner Vorstrafe Work and Travel?
Hallo, ich habe vor ende des Jahres Work and Travel in Neuseeland zu machen. Nun folgendes Problem ich habe eine kleinere Straftat gemscht und habe betrunken mich mit jemanden geschlagen und habe nun einen Vorstrafe Körperverletzung. Ist es nun noch möglich Work and Travel zu machen oder eher nicht. Hat da jemand Erfahrung? Danke Schonmal für die Antworten.😊
3 Antworten
Bei der Visabeantragung wird das Führungszeugnis nicht abgefragt, allerdings musst du bei dem Visaantrag wahrheitsgemäß antworten. 50/50 Ein Versuch ist es wert. Hilfreiche Infos zum selber planen kann ich dir von travelacademy.de empfehlen.
Es hängt von der Höhe der Strafe ab. Wenn weniger als 1 Jahr Haft (auch Bewährung) besteht noch eine Chance. Bei mehr als 1 Jahr müssen 10 Jahre nach Absitzen oder Ablauf der Bewährungszeit abgewartet werden. Auch bei einer rein touristischen Einreise. Bei mehr als 5 Jahre besteht sogar ein Einreiseverbot auf Lebenszeit. Teilerlassene Strafen zählen voll mit.
Hattest du eine Orga, wenn ja, welche und empfiehlst du sie? ;)
Ich hatte eine und Empfehle keine haha
Wenn deine Agentur dein polizeiliches Führungszeugnis verlangt hast du Pech gehabt, das wird nix. Work and Travel kann man aber ja auch völlig ohne Agentur planen, dann interessiert es vermutlich keinen, ob du vorbestraft bist, wenn du einfach nur ins Ausland gehst und dort arbeiten willst und dir nicht grade ein Land aussuchst, in dem du ein Visum brauchst. Bei meiner Aupair Agentur musste mein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung sein, Work and Travel ist aber ja auch wieder was ganz anderes. Bewerb dich doch einfach und schau was passiert, hast ja nichts zu verlieren
Es ging nur um eine kleine schlägerei unter betrunkenen.
Mittlerweile war ich schon 11 Monate in Neuseeland, also keine Probleme gehabt. liebe Grüße :)