Trotz Hartz/4 bei Ebay etwas verkaufen?
Hallo, darf ich eigentlich bei ebay was verkaufen. ohne das man mir das Hartz4 geld streicht oder kürzt?? da ich grad aus meiner Vertragsverlängerung mein handy verkauft habe. Sonst habe ich keine nebeneinkünfte usw...
Mfg
16 Antworten
bin grad in derselben situation beziehe hartz4 und habe bei ebay verkauft. kindersachen die meinen kids zu klein sind und bücher die ich gelesen habe. und jaaa ARGE ist sehr aufmerksam geworden, die wollen mir das auch anrechnen. habe den erklärt das man bei den beträge die versandkosten abziehen muß. tja dann bleibt auch bei mir kein wirklicher gewinn wenn man die meisten sachen für 1 euro verkauft, aber so ist es eben. die verkäufe werden als einkommen gewertet.
hallo alle zusammen,
ich habe vor kurzem erfolgreich geklagt gegen die arge.ich hatte ein modellflugzeug für 600,- € verkauft das mir als einkommen angerechnet werden sollte und man mir mit pfändung durch das zollamt drohte.mein modellflugzeug ist vermögen und wenn ich es verkaufe ist es immer noch mein vermögen, nur umgewandelt in geld.und als freibetrag hat man 250,- € pro lebensjahr frei. freiwillig hat sich die arge nicht dazu bewegen lassen,nur durch das sozialgericht.man muß wissen das die arge sich komplett über das gesetz hinweg setzt,nach dem motto wer sich nicht wehrt ist selber schuld.
also leute nichts zurück zahlen und vor das sozialgericht gehen,kostet nichts für harz 4 empfänger.
ergo wurden dir dann 350€ angerechnet ???
kann ja eigentlich auch nicht sein wenn du dein vorhandenes Vermögen zu Geld machst :-/
Da es sich immer wieder um ein aktuelles The handelt hier die Sachlage.
Hartz IV ist nicht Zweckgebunden - Hartz IV empfänger sind also nicht gezwungen genau die Dinge zu kaufen, die für die Berechnung herangezogenw erden. Einzige ausnahme: Miete & Nebenkosten.
Die erworbenen gegenstände sind vermögenswerte, in denen das Amt kein Mitspracherecht hat. Solange es sich nicht um Barvermögen oder sonstige Finanzreserven handelt, die eine bestimmte Grenze überschreiten (recht hoch bemessen) passwiert Dir gar ncihts.
ein verkauf des eigenen Eigentums gilt als so genannte 'vermögensumwandlung' und auch dies ist absolut zulässig. Wenn Du also Deine Münzsammlung, Dein Handy oder Dein Fahrrad verkaufst, um Deinen Kinder Weihnachtsgeschenke kaufen zu können ist das alles rechtens und niemand kann Dir dafür irgend etwas abziehen.
Problematisch wird es erst, wenn Du gewinne aus Deinen verkäufen erzielst. Diese (und wirklich nru die gewinne - nicht der reine umsatz) wird als Einkommen gewertet. (Was natürlich verständlich ist) und entsprechend den bestimmugnen angerechnet. Das Bedeutet bei 100,-€ gewinn wird nichts abgezogen. Alles was über die 100,-€ hinausgeht wird zu 80% abgezogen. Erneut: es ahndelt sich NUR um die gewinne, nciht um die reinen Zahlungseingänge.
Auffällig wird es natürlich, wenn Du ständig bei eBay Dinge als neu/unbenutz oder Originalverpackt verkauftst, denn hier liegt die Vermutung Nahe, dass Du sie mit einer Gewinnabsicht veräußerst. Wenn Du für die Dinge noch kaufbelege hast, dass Du sie aus der Zeit VOR dem Leistungsbezug erworben hast, doer dass Du sie ohne Gewinn verkaufst bist Du auf der sicheren Seite.
Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten beseitigen.
hallo , das gleiche Problem hatte ich auch mal. Du darfst im Monat 100 Euro bei ebay machen. zuzüglich der Gebühren . du mußt der Arge aber Nachweisen können was du wann für wieviel verkauft hast und wie hoch die Versandkosten für die einzelnen Sachen sind.Sag denen , da du Hartz4 bekommst - kaufst du dir bei ebay neue Sachen - daher verkaufst du die anderen. Es ist nichts anderes als ein tausch für dich. Du darfst nur keine NEUEN Sachen verkaufen - dann kann dir die Arge einen Handel mit Neuwaren unterstellen.Viel Glück
hallo zusammen, mir wurde von der arge das komplette bei ebay erzielte geld von der arge abgezogen - ohne rücksicht auf portokosten etc. - ausserdem bekomme ich 1/2 jahr monatl.die leistung um 120,- euro gekürzt, weil mir ein fiktives einkommen unterstellt wird. habe auch nur klamotten von mir persönlich verkauft, weil ich nicht einsehe, das ich alles entsorgen od verschenken soll. nur weil ich hartz IV erhalte.... der anwalt meinte, das sei lediglich eine umschichtung des vermögens und keinesfalls einkommen.die akte ist nun beim sozialgericht in koblenz und ich hoffe, das urteil fällt zu meinen gunsten aus
Was ist daraus geworden?
Ich bin bei Meinungsstudie angemeldet. Es ist ein netter Zeitvertreibt und bringt zudem noch ein kleines Taschengeld. Globaltestmarket ist auch zu empfehlen
hallo , das gleiche Problem hatte ich auch mal. Du darfst im Monat 100 Euro bei ebay machen. zuzüglich der Gebühren . du mußt der Arge aber Nachweisen können was du wann für wieviel verkauft hast und wie hoch die Versandkosten für die einzelnen Sachen sind.Sag denen , da du Hartz4 bekommst - kaufst du dir bei ebay neue Sachen - daher verkaufst du die anderen. Es ist nichts anderes als ein tausch für dich. Du darfst nur keine NEUEN Sachen verkaufen - dann kann dir die Arge einen Handel mit Neuwaren unterstellen.Viel Glück
Hallo monacopower2002, danke Dir sehr für die für mich sehr wichtige Information. Ist es möglich das Aktenzeichen für die erfolgreiche Klage mit dem Sozialgericht zu bekommen? Bin im Moment in einer ähnlichen Lage und weiß nicht wirklich weiter. Danke Dir schon jetzt für die Hilfe