Trotz erhaltener EVB Nummer KfFZ noch bei einem anderen Versicherer versichern?
Hi Leute,
es ist folgendes. Ich habe von einem Versicherer bereits eine EVB Nummer erhalten da ich morgen gerne mein neues KFZ anmelden wollte. Nun ist es so, dass ich zwischenzeitlich noch bei einem anderen Versicherer war und das Angebot attraktiver fand. Habe von diesem Versicherer auch direkt eine EVB Nummer erhalten. Diese EVB Nummer würde ich auch morgen bei der KFZ Stelle angeben.
Wie läuft dass aber jetzt mit der Versicherung von der ich als erstes die EVB Nummer bekam? Muss ich dass irgendwie stornieren oder einfach gar nichts tun? Nicht dass ich am Ende irgendwie zwei Versicherungen zahle oder so was in der Art.
Danke für Antworten.
Grüße
3 Antworten
Die erste EVB Nummer hat ja eigentlich nichts zu bedeuten. Wenn Du keinen Wagen mit dieser Nr.anmeldest, passiert überhaupt nichts. Die Versicherung erhält ja auch gar keine Kenntnis davon, dass Du den Wagen bei der Konkurrenz versichert hast. Du kannst getrost ohne Probleme den Wagen mit der anderen VBN Nummer anmelden.
Ich habe im Januar einen neuen Wagen gekauft. Habe mich im Internet auch nach Versicherungen erkundigt. Von einer Versicherung bekam ich dann sogar unaufgefordert eine VBN Nr. zugeschickt. Später habe ich den Wagen dann bei einer ganz anderen Versicherung versichern lassen. Es ist nichts passiert. Die Versicherungen bekommen ja gar nicht mit, ob Du den Wagen später bei einer anderen Versicherung versichern läßt.
Ich danke Dir für Deinen kompetenten, und mich beruhigenden, Rat :)
Erst wenn Du die EVB-Nr. bei der Zulassung angibst, nimmst Du Leistungen des Versicherers in Anspruch (und selbst dann kann man noch kurzfristig zu einem anderen Versicherer wechseln). Andersherum: Wenn Du die übermittelte EVB-Nr. nicht verwendest, passiert auch nichts, es wird kein Vertragsverhältnis begründet. Du kannst daher unbesorgt die "neue" EVB-Nr. benutzen.
Ich danke Dir für Deine Antwort. Sehr nett.
Hallo Leute,
ich habe von der Versicherung von der ich meine erste EVB Nummer hatte heute ein Schreiben bekommen mit der Bitte um Zusendung einer Kopie des KFZ Scheins. Wenn dies nicht geschehe würde man einfach mit den vorliegenden Daten abrechnen....
Können die das? Ich habe doch deren EVB Nummer garnicht eingelöst! Verstehe die Logik nun nicht ganz dahinter.
Danke für deine Antwort. Woher kommt deine Kenntnis?:)