Trotz bestandenen fachärztlichen Gutachten MPU - hätte ich etwas tun können?
Hallo an alle!
Folgender Fall trat bei mir auf: Vor 5 Jahren (damals 19 J) wurde der Shuttlebus zur Nature One auf dem Rückweg von der Polizei kontrolliert, wo ich mit 2 MDMA-Kapseln erwischt und angezeigt wurde (erste und einzige Anzeige meines Lebens). Meine Strafe fiel recht gering aus, denn ich bekam die Aufforderung 4 mal zu einer vom Jugendamt ausgewählten Suchtberatung zu erscheinen, wo ich auch stets zuverlässig anwesend war. Bevor ich erwischt wurde, konsumierte ich sehr unregelmäßig Cannabis und zweimalig Amphetamine. Nach dem polizeilichen Vorfall entschied ich mich den Konsum ganz zu lassen, da ich Angst vor den möglichen Folgen hatte. Kurze Zeit später ließ ich mich aufgrund extremer psychischer Instabilität in einer Klinik diagnostizieren (Diagnose Borderline-Syndrom) und stationär behandeln.
5 Jahre später meldete ich mich bei einer Fahrschule an, wo ich alle Theoriestunden und 7 Praxisstunden absolvierte, bis ich einen Brief vom Landratsamt bekam mit der Aufforderung ein fachärztliches Gutachten inklusive spontane Drogenscreenings aufgrund des o. g. Vorfalls vorzulegen, die Kosten musste natürlich ich alleine tragen (ich weiß, selber Schuld!). Beim psychologischen Gespräch war ich ehrlich. Sie verlangten den Entlassbrief von mir, welchen ich ihnen zur Verfügung stellte. Meinen Aussagen (z. B. den unregelmäßigen Konsum) waren übereinstimmend. Mein Erscheinungsbild wirkte auf die Psychologin positiv, alle Urinproben waren negativ, ich bin laut denen clean und habe bestanden. Jedoch erwähnten sie bei den Unterlagen mein Borderline, weshalb das Landratsamt mich zu einem psychiatrischem Gutachten aufforderte (obwohl (auch lt. Gutachten) weder Suizid- und Selbstverletzungsgefahr bestand). Ich erfüllte meine Aufforderung ein psychiatrisches Gutachten vorzulegen, welches ich ebenso problemlos bestand, wo der zuständige Arzt sogar den Kopf schüttelte und sich bei mir aufgrund des ganzen Aufwands entschuldigte. Anschließend informierte ich mich bei der Zulassungsstelle über meine Anmeldung zur Theorieprüfung, wo man mir am Telefon sagte, dass ich mich problemlos bei der Prüfung anmelden kann, sobald sie die Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens vorliegen und ich das Gutachten bestanden habe, was auch der Fall war.
Wochen später bekam ich schriftlich die Aufforderung ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, da meine Fahrtüchtigkeit aufgrund der Angaben des ersten Gutachtens in Frage gestellt wird. Obwohl ich alle Aufforderungen erfüllt und alles sogar bestanden habe, schicken sie mich trotzdem zur MPU, da ihnen eine Abstinenz von 4 Monaten nicht genügt. Das hat mir einen fetten Schlag verpasst.
Wenn ich doch eh aufgrund des ersten Gutachtens eine MPU machen muss - warum war dann das psychiatrische nötig? Hätte ich rechtlich dagegen vorgehen können? Wer entscheidet solche Sachen - gibt es gesetzliche Regelungen?
Tut mir leid für dem langen Text!
Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten!
4 Antworten
Hast du beim FÄG zugegeben, bzw. stand im Entlassungsbrief der Klinik, dass du Amphetamine konsumiert hast? Wenn ja, wundert mich die MPU-Aufforderung nicht...
Bzgl. der gesetzlichen Regelungen etc. solltest du dich an ein Fachforum wenden, ich empfehle dir, dich beim "Verkehrsportal" anzumelden und dort im Unterforum "MPU und Rauschmittel" einen Thread zu eröffnen...
Ich kann jetzt nur noch kurz auf deine Rückantwort eingehen:
In deinem Fall (und der jetzigen MPU-Aufforderung) geht es wohl weniger um das THC, sondern darum das der Behörde erst jetzt der Konsum von "harten Drogen" bekannt wurde. Bereits der einmalige Konsum macht ungeeignet zum Führen von KFZ und der FS wird entzogen und kann nur durch eine MPU wieder erlangt werden. In deinem Fall steht die MPU halt vor der FS-Ersterteilung. Wenn der Konsum (wie in deinem Fall) bereits länger zurückliegt, kann die Eignung zwar wieder hergestellt worden sein (und der FS wird belassen) aber trotzdem ist durch eine MPU abzuklären, ob künftig damit zu rechnen ist, dass wieder konsumiert wird...
Eine MPU ist keine Strafe, sondern dient der Prävention...
Bzgl. des psych. Gutachtens wäre dies auf jeden Fall (unabhängig von der Drogen-MPU) auf dich zugekommen, da durch den Klinikbericht eine psych. Erkrankung offensichtlich wurde, die von der Behörde vorab geklärt werden musste. Dies geht eben nur durch ein psych. Gutachten.
Okay, dann lässt sich wenigstens beantworten, weshalb sie aufgrund des fachärztlichen Gutachtens trotzdem eine MPU auffordern (dann aber hätten sie mir am Telefon nicht sagen sollen, dass ich nach dem zweiten bestandenen Gutachten meine Prüfung problemlos absolvieren kann).
Aber was das psychiatrische Gutachten angeht, kann ich persönlich dennoch (noch nicht) nachvollziehen. Dass dies auf mich aufgrund meiner psychischen Krankheit zugekommen war, ist mir bewusst. Aber; Die MPU ist doch ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Also gibt es wahrscheinlich neben den Screenings ein Gespräch mit einer/einem Psychologen/-in. Heißt es, dass ein psychiatrisches Gutachten sich intensiver auf psychische Instabilitäten bezieht, wie bei der MPU?
Deswegen stellte ich die Frage, warum sie mich erst nach Erhalt meines psychiatrischen Gutachtens zur MPU aufforderten.
Heißt es, dass ein psychiatrisches Gutachten sich intensiver auf psychische Instabilitäten bezieht, wie bei der MPU?
So ist es, der Psychologe bei der MPU hat keine psychiatrische Ausbildung.
Ein Psychologe hat ein Studium der Psychologie abgeschlossen. Ein Psychiater hat zunächst Medizin studiert und sich im Anschluss zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ausbilden lassen.
Du kannst dir auch mal den §11 der FeV durchlesen, das macht dir die Sache vllt. noch klarer:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html
Deswegen stellte ich die Frage, warum sie mich erst nach Erhalt meines psychiatrischen Gutachtens zur MPU aufforderten.
Wenn dieses Gutachten ergeben hätte, dass du aus psych. Sicht nicht fähig bist ein KFZ zu führen, wäre dein Antrag abgelehnt worden. Jetzt hat die Behörde aber ein, für dich, pos. Ergebnis erhalten und kann die weiteren Schritte (MPU-Aufforderung) angehen.
Vielen Dank, deine Antworten auf meine Fragen haben mir mehr Klarheit geschafft. :)
Das ist die gute deutsche Bürokratie die du grad am eigenen Leibe spüren musst.
Ich kann dir nicht weiterhelfen aber fühle mit dir, kenne ich doch das Problem nur zu gut. Ich musste zwar nie eine MPU machen, kiffe aber auch und bin daher passiv betroffen.
Wünsche dir, dass du es irgendwie auch ohne MPU hinkriegst, wehr dich dagegen, denn eine MPU wird teuer.
Alleine für die Gutachten musste ich über 1.000 € blechen, zusätzlich musste ich der Zulassungsstelle Verwaltungsgebühren von 60 € überweisen, da ich die finanziellen Mittel für eine MPU nicht habe. :(
Danke für dein Mitleid! :D Aber soweit ich richtig recherchiert habe, ist es beinahe unmöglich eine MPU zu widerrufen... :/
Hallo.
Alles der Reihe nach.
Ich sag dir ehrlich keiner aus der Führerscheinstelle, muss sich Arbeit suchen.
Ich rate dir, vor der MPU mit Drogen, erst noch einen Vorbereitungskurz zu machen.
Jedoch einen der Anerkannt ist.
Wenn dich einer fragt, warum sind sie hier. Ich möchte meinen Führerschein wiederhaben. /machen.
Schon Durchgefallen.
Die Erwarten von dir, das du deine Einstellung und dein Gewissen in Tun und vor dir selbst zu den Gesetzen Stehen willst.
Du sollst deine Schwächen und Fehler lernen zu begreifen und abzuarbeiten. Ändern wirst.
Mit Gruß
Was soll man den sonst sagen? Man hat seinen Führerschein verloren und ist da um ihn wieder zu bekommen und zu beweisen das man fähig ist Auto zu fahren.
Ja, ich möchte ihn wiederhaben sagt mir bitte wie, was muss ich anders machen, wenn du es denn nicht weis.
90% wissen warum. Also zu deren Bedingungen.
Hier bei der Führerscheinstelle gibt Vordrucke der /die Sachbearbeiter/in das konkret ankreuzen.
Mit Gruß
Bley 1914
- Warum sind sie hier?
Antwort; JA ich möchte ihn wiederhaben, bitte sage mir wie, was muss ich anders machen?
Und das klappt und ist besser als ich möchte mein Führerschein wieder(wobei man deiner Aussage nach durchfällt)
nancycotten hat das ganze ja schon sehr gut erklärt !
Hätte ich rechtlich dagegen vorgehen können
Nein , gegen die Aufforderungen kann man zuerst nichts machen . man hat hier noch keine Rechtsmittel .
Erst gegen die Ablehnung könntest dann rechtlich vorgehen .
Wer entscheidet solche Sachen - gibt es gesetzliche Regelungen?
Die Fahrerlaubnisbehörde .
§§ 11, 14 FEV Anlage 4
Hallo.
Du war wohl noch nicht in einer Behörde. zunächst schreibst Zulassungsstelle (Führscheinstelle wäre richtig)
Dann wird Fahrerlaubnisbehörde = Führerscheinstelle.
Der Landkreis = Behörde für alles. Aufteilung usw
Hallo Bley1914 ,
zunächst schreibst Zulassungsstelle (Führscheinstelle wäre richtig)
Wo ?
Fahrerlaubnisbehörde = Führerscheinstelle
Die Fahrerlaubnisbehörde sitzt in vielen fällen in der Führerscheinstelle . Dies ist aber nicht zwangsläufig so .
Es gibt Ortschaften die haben zwar eine Führerscheinstelle , dort kannst du dann deinen Führerschein beantragen jedoch sitzt die Fahrerlaubnisbehörde dann in der nächsten größeren Stadt .
So zum Beispiel in Remseck , die haben für den Bürger eine Führerscheinstelle jedoch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ist Ludwigsburg .
Du gehst ja auch auf eine Polizeidienststelle und darin ist eine Polizeibehörde .
Gruß
Ich habe einen ehemaligen unregelmäßigen Konsum zugegeben. Die Angaben im Entlassbrief stimmten über meine Aussagen überein. Dennoch habe ich laut Psychologin bestanden und lieferte negative Urinproben. "-hier beliebigen Namen einfügen- nimmt keine Betäubungsmittel nach dem BtMG. Es bestehen keine Bedenken zu ihrer Fahrtüchtigkeit.", fast genauso steht es im Brief.
Der Arzt vom psychiatrischen Gutachten hatte die Unterlagen des fachärztlichen Gutachtens mit den Ergebnissen der Urinscreenings ebenso vor sich liegen und bestätigte mir, dass ich laut den Unterlagen bestanden habe. Er empfand den kompletten Aufwand als völliger Unsinn und von der FSS endlos übertrieben.
Und wenn der FSS eine Abstinenz von 4 Monaten nicht reicht, warum haben sie mich dann nicht generell sofort zur MPU geschickt? Und wenn ich sowieso aufgrund des ersten Arztbriefes eine Aufforderung zur MPU habe, wozu musste ich dann das psychiatrische Gutachten, was mich 300 € kostete, absolvieren?
Das ist eben das, was mich ein wenig stutzig macht und wo ich auf Antworten hoffe.
Danke für den Vorschlag zu den Fachforen, jedoch bin ich (ehrlich gesagt) zu faul um mich dort extra zu registrieren, um die Frage zu stellen. Außerdem kann man auf gutefrage.net ebenso hilfreiche Antworten von Kennern erhalten. :)