Treppenhausreinigung kosten erhöhung

3 Antworten

Wohnt ihr in einer Einliegerwohnung und seid neben den Eigentümer / Vermietern die einzigen im Haus?

Dann würde ich an Deiner Stelle die Füsse ruhig halten, wenn ihr noch länger da wohnen möchtet. Deine Vermieter können nämlich unter den oben genannten Umständen auch Euch jederzeit ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen.

Also - von welchem Mehr-Betrag, den sie gerne haben möchte, sprechen wir hier?

Davon abgesehen ist normale Verschmutzung nicht gleichzustellen mit "Sand im Hausflur" - und JA, das bedeutet Mehrarbeit.

Es ist zweifelhaft, ob die Vermieterin sich ihre Arbeit zur Hausflurreinigung bezahlen lassen darf, denn im Wechsel putzen bedeutet für jede Partei gleichen Aufwand. Der Inhalt des Mietvertrages und /oder der Hausordnung könnte bezüglich der Reinigungskosten exakt darüber Auskunft geben.

Eine Nebenkostenanpassung kann zwar im Verlaufe einer Abrechnungsperiode erfolgen, aber hier erscheint mir das als Willkürakt der Vermieterin. Falls die Erhöhung sich im einstelligen Bereich pro Monat bewegt, solltest du tatsächlich der Forderung nachgeben, vorausgesetzt, die Vermieterin hat überhaupt ein Recht auf Reinigungskosten.

Mingming12 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 17:00

Ich habe mir den Vertrag nochmal vorgenommen. Da steht lediglich, dass die Kosten der treppenhausreinigung nicht in den betriebskosten enthalten sind und gesondert mit 20€ im monat aufgeführt wird. Es ist also nirgends direkt festgeschrieben wer wie oft putzen muss. Es geht mir weniger um das Geld an sich sondern darum, dass sie die Kosten erhöht mit der Begründung öfter putzen zu müssen obwohl sie nach wie vor nur samstags putzt. Wir geben uns Mühe das Treppenhaus stets sauber zu halten und deshalb sauge ich freiwillig mind 3 mal die Woche drüber.

Natürlich werde ich dir 5€ die aber immerhin auch 25% ausmachen zahlen um Streit zu vermeiden aber theoretisch könnte sie also willkürlich immer wieder diese Kosten erhöhen?!

Gerneso  28.05.2015, 17:39
@Mingming12

Theoretisch kann sie Euch ohne Angabe von Gründen den Mietvertrag kündigen. Das sollte einem bewusst sein, wenn man zum Vermieter ins Haus zieht und in diesem nur Vermieter + eine Mietpartei wohnen. 

Gerhart  28.05.2015, 22:46
@Mingming12

Da es sich nicht um eine Anpassung der Neben- oder Betriebskosten handelt sondern um die einseitige Änderung einer Vertragsklausel, erlangt dieser Änderungsversuch zunächst keine Rechtskraft. Wird jedoch durch den Mieter die Forderung bedient, so erlangt sie durch das konkludente Handeln des Mieters rechtswirksamen Bestand. 

Gerneso  28.05.2015, 16:36

im Wechsel putzen bedeutet für jede Partei gleichen Aufwand.

Es wird aber ja nicht im Wechsel geputzt, sondern die Vermietern macht die Treppenhausreinigung gegen Gebühr:

Die Treppenhausreinigung übernimmt vertraglich die Vermieterin 1x die Woche.

Das ist schon eine seltsame Vertragsgestaltung.

Ich habe mir den Vertrag nochmal vorgenommen. Da steht lediglich, dass die Kosten der treppenhausreinigung nicht in den betriebskosten enthalten sind und gesondert mit 20€ im monat aufgeführt wird.

Häufig sieht man in Mietverträgen mehrere Abrechnungspositionen. Zum Beispiel:

  • Kaltmiete
  • Stellplatz
  • Heizung- und Warmwasser
  • Betriebskosten

und jetzt bei Euch noch "Treppenhausreinigung".

Dennoch kann es bei dieser Position nur um einen Teil der Betriebskosten gehen, der im Mietvertrag ausdrücklich mit 20 € festgeschrieben ist.

Würde einfach nur Treppenhausreinigung, so wie z. B. Gartenpflege, bei den Betriebskosten stehen, könnte die Vermieterin nach Aufwand abrechnen. Also auch für selbst geleistete Arbeiten das ansetzen, was üblicherweise am Markt zu zahlen ist exkl. Sozialabgaben und Lohnsteuern. Auf gut deutsch: Den Lohn, den normalerweise eine Putzfrau bekommt - x. Damit wäre eine Erhöhung jederzeit entsprechend der Marktlage möglich oder auch die Beauftragung einer externen Putzfrau zu den Kosten, die diese Person bekommt.

Mit der Festlegung auf 20 € im Monat hat sich die Vermieterin selbst ins Knie geschossen, wenn man so will. Sie kann nun nicht einseitig diesen Betrag erhöhen und müßte eine Erhöhung über die Erhöhung der Kaltmiete erwirken.

Als vergleichbares Beispiel: Auch die Stellplatzmiete kann in so einem Vertrag nicht gesondert erhöht werden. Sie wird als Teil der Kaltmiete betrachtet und dann geht das nur über ein normales Mieterhöhungsverlangen, das frühestens 1 Jahr nach Beginn des Mietverhältnisses erstmals gestellt werden kann.

Nun ist es aber so, dass die Vermieterin ein erleichtertes Kündigungsrecht hat. Sie kann Euch mit 6-monatiger Kündigungsfrist ohne Begründung kündigen. Wollt ihr es darauf ankommen lassen?

Es gibt ansonsten noch 2 Möglichkeiten:

Ihr akzeptiert die geringfügige Erhöhung um des lieben Friedens willen und ansonsten bleibt alles, wie bisher.

Oder

Ihr akzeptiert die geringfügige Erhöhung und Du stellst eigene Putzaktivitäten ein. Schließlich ist es nicht Deine Aufgabe, das Treppenhaus bei normaler Verschmutzung (wozu einzelne Sandkörner gehören), auch zu putzen. Immerhin bezahlst Du dafür. Daraus kannst Du sogar ein Recht darauf ableiten, dass das Treppenhaus sauber gehalten wird.

Wenn man es ganz extrem nach dem Motto betrachtet: Dein Sohn bringt Sand ins Haus. Dieser Sand stört Dich und Du gehst sofort zur Vermieterin und bittest sie, die Sauerei zu entfernen. Wie oft die Vermieterin pro Woche oder pro Tag das Treppenhaus putzt, ist schließlich nirgends festgelegt. Ihr bezahlt eine Pauschale dafür und sie hat die Gegenleistung (=Sauberkeit) zu erfüllen.