Trennung von EFH in ZFH. Sind separate Strom Wasser und Gaszähler nötig?
Ich habe mit meiner Freundin ein Haus gekauft. Da wir das Obergeschoss theoretisch in nächster zeit nicht benötigen würden wir dies evtl vermieten. Wohnraum ist knapp und evtl benötigt jmd für eine gewisse Zeit eine kleine Wohnung. Die Frage ist, müssen extra Zähler installiert werden oder kann nach Wohnraum Schlüssel abgerechnet werden. Muss auch ein extra Telefon Anschluss gelegt werden oder könnte ich einen extra Router aufstellen und eine Telefonnummer zur Verfügung stellen? Ich weiß das der Nachteil daran liegt wenn ein potenzieller Mieter viel verbraucht. Geht mir nur darum was gesetzlich vorgeschrieben ist. Evtl mit Info wo ich das finden kann.
1 Antwort
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass in Mietwohnungen der Wärmeverbrauch zu erfassen ist. Im EFH mit Einliegerwohnung könnte allerdings auch nach m² abgerechnet werden. Getrennte Wasserentnahme kann nach Personen oder m² abgerechnet werden. Elektroenergie darfst du nicht an Mieter verkaufen. Aber über Einbau eines Zwischenzählers kann der Verbrauch der E-Energie kontrolliert werden. Im Mietvertrag sollte dazu eine Klausel eingebaut werden, die bei Überschreiten der BK-Pauschale dem Vermieter die Anpassung erlaubt.
Vielen Dank. Das hilft mir sehr weiter. Also kann ich die Heizkosten auf qm umrechnen. Ich hatte damals mal eine Wohnung da habe ich pauschal einen Betrag bezahlt. Dies war im Vertrag so festgehalten. Heißt das dass dies nicht rechtens war? Ich möchte ja nicht dran verdienen. Hätte sogar kein Problem mit solange ein Mieter nicht gerade 2serverräume betreiben möchte. Also wäre bei Strom ein Zähler Pflicht? Ich weiß nämlich noch nicht sicher ob die beiden Stockwerke komplett getrennt sind in Stromkreis.