Trennung von EFH in ZFH. Sind separate Strom Wasser und Gaszähler nötig?

1 Antwort

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass in Mietwohnungen der Wärmeverbrauch zu erfassen ist. Im EFH mit Einliegerwohnung könnte allerdings auch nach m² abgerechnet werden. Getrennte Wasserentnahme kann nach Personen oder m² abgerechnet werden. Elektroenergie darfst du nicht an Mieter verkaufen. Aber über Einbau eines Zwischenzählers kann der Verbrauch der E-Energie kontrolliert werden. Im Mietvertrag sollte dazu eine Klausel eingebaut werden, die bei Überschreiten der BK-Pauschale dem Vermieter die Anpassung erlaubt.

ebayer84 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 10:11

Vielen Dank.  Das hilft mir sehr weiter.  Also kann ich die Heizkosten auf qm umrechnen.  Ich hatte damals mal eine Wohnung da habe ich pauschal einen Betrag bezahlt.  Dies war im Vertrag so festgehalten.  Heißt das dass dies nicht rechtens war? Ich möchte ja nicht dran verdienen.  Hätte sogar kein Problem mit solange ein Mieter nicht gerade 2serverräume betreiben möchte. Also wäre bei Strom ein Zähler Pflicht? Ich weiß nämlich noch nicht sicher ob die beiden Stockwerke komplett getrennt sind in Stromkreis.