Wie verbindlich ist ein Expose nach Hauskauf?
Hallo zusammen. ich habe schon viel im web gesucht aber noch keine eindeutige Antwort gefunden. Mein Mann und ich haben ein EFH gekauft und in 7 Tagen findet die Schlüsselübergabe mit den alten Hausbesitzern statt. als wir letzte woche dort waren um etwas zu klären, waren die Vorbesitzer gerade dabei den Kaminofen auszubauen. (kein KAchelofen zwar, aber ein trotzdem fest verbauter kleiner Gussofen) Uns hat es erstmal die Sprache verschlagen, wir sind fest davon ausgegangen dass dieser mit zum Haus gehört, ich zitiere das Expose vom Makler: ... großzügiger Wohnraum mit Kaminofen... Wir haben uns daraufhin beim Makler erkundigt, dieser meint aber dass das Expose nicht bindend wäre und ja auch z.b. die Möbel auf den Fotos nicht zum Haus gehören würden. er sagt der Kaminofen ist keine fest eingebaute Einrichtung, und außerdem müssten wohl alle sonstigen Gegenstände im Kaufvertrag stehen, falls diese drinbleiben.
Ich kann das dennoch nicht so ganz glauben, es steht doch ausdrücklich so drin und deshalb haben wir ja auch nicht extra nachgefragt-bleibt der Kamin drin?? Anstelle des Kaminofens haben wir nämlich jetzt ein loch in Boden und Wand des Wohnzimmers und sind total verärgert über die Art und Weise der Vorbesitzer.
Meine Frage, wie sind denn die Angaben in einem Expose vom Makler erstellt? Danke für schnelle Antworten
15 Antworten
Nun, Ihr bezahlt die Maklergebühr nicht, wenn der Makler meint, daß sein Expose nciht bindend ist, dann könnt Ihr umgekehrt ja davon ausgehen, daß seine Angaben allgemein nicht bindend sind und er damit keine Ansprüche an Euch haben darf.
Schlage das dem Makler einmal vor. Grundsätzlich muß er Euch Urteile und Rechtsgrundlagen vorlegen, mit denen er seine Aussagen untermauern kann. Tut er dies nicht, leistet er keine seriöse Maklerarbeit!
Allerdings kommt es darauf an, was ihr für einen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen habt.
Zur Sicherheit aber trotzdem Anwalt kontaktieren, Prüfen, ob Zahlungen von der Bank zu sperren sind und Notar befragen.
Übrigens: Wenn ein Loch in Boden und Wand zurückbleibt, dann ist (war) der Kaminofen eine fest eingebaute Einrichtung und gehört zum Haus. Nicht fest eingebaute Gegenstände lassen sich ohne größere Schäden an Wand und Fußboden aus dem Haus entfernen!
Sucht eine Seite mit Maklerbewertungen und sorgt dafür, daß der Makler nciht mehr zu häufig Aufträge bekommt.....
Prüfe, ob es eine Rückbuchungsmöglchkeit für die Maklerprovision gibt. Soll er doch klagen. Aber nciht, ohne daß Du vorher einen guten Anwalt gefragt hast, erstberatung z.b. www.frag-einen-Anwalt .de
Das hätte beim Verkauf definitiv geklärt werden müssen. Zwar steht im Expose "großzügiger Wohnraum mit Kaminofen", das bedeutet jedoch nich zwangsläufig, dass der Ofen auch inbegriffen ist. Es ist lediglich eine Beschreibung des Wohnraums.Das hätte ich als erstes nachgefragt, ob der Ofen drin bleibt. Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass dieser Ofen dazugehört. Sicher haben Sie auch das Haus nicht wegen des Ofens gekauft. Wenn IHnen jedoch so ein Ofen gefällt, dann stellen Sie doch selbst einen Kaminofen an diese Stelle, der Preis für einen solchen Ofen ist nicht besonders hoch. Es gibt diese Öfen ab 300 Euro aufwärts, je nachdem wieviele m2 sie beheizen möchten. Der Makler hat recht, wenn er sagt, dass im Haus verbleibende Dinge im Kaufvertrag festgehalten werden müssen. Der Ofen ist Eigentum der Vorbesitzer und die Wut auf diese ist nicht begründet.
Werbung darf nicht unlauter sein. Das Expose des Maklers darf also keine falschen Angaben enthalten - also keine, welche der Makler nicht ausdrücklich vom Verkäufer erhalten hat. Enthält das Expose die Formulierung "...mit Kaminofen" und der Makler hat diese Angaben nicht nachweisbar vom Verkäufer, sollte der Makler wegen Schadenersatz (wohl nur über einen Rechtsanwalt möglich) in die Verantwortung genommen werden. Enthält das Expose hingegen eine Haftungsausschlussklausel und der Verkäufer hat das Expose unterschrieben (das ist bei seriösen, fachkundigen Maklern das Mindeste, um sich abzusichern!), muss man sich an den Verkäufer halten. Dennoch ist es stets üblich, alles in den Kaufvertrag aufzunehmen, was mitgekauft wird. Da Sie als Käufer darauf nicht geachtet haben, hat der Verkäufer das wohl ausgenutzt und den Ofen zusätzlich "vertickert". Bisschen auch eigene Dummheit.
Naja, dem ehemaligen Hausbesitzer könnt ihr keinen Vorwurf machen. Nur der Makler hat mit seinem Exposé Mist gebaut. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen kam der Kaufvertrag zustande. Parkettboden ist auch im Prinzip lose und kann wieder abgebaut werden. Steht aber im Exposé Haus mit Parkettboden kann der nicht einfach so rausgenommen werden. Daher: ab zum Anwalt und beraten lassen. Wahrscheinlich könnt ihr die Maklerfirma auf Schadensersatz verklagen und bekommt einen neuen Kamin.
habe grade einen ähnlichen fall der markler hat in seinem expose eine garage, der verkäufer hat gar keine ich möchte das haus trotzdem was nun???
Leider ist die Provision für den Makler, Notar usw. schon bezahlt. aber die Maklerfirma werde ich sicher niemals vertrauensvoll weiterempfehlen,. wusste garnicht dass es Maklerbewertungen gibt, aber das schaue ich mir auf jeden fall an, danke