Treckerführerschein auf Antrag mit 15 - Ist das möglich?
Ich Wohne auf einem Landwirtschaftlichen betrieb und werde in einem Vierteljahr 15. Kann ich einen Treckerführerschein auf Antrag machen- wenn ja mit welchen bediengungen? Bitte helft mir!!!!
4 Antworten
Ganz einfach: Antrag bei der Führerscheinstelle einreichen, dass Bedarf besteht, weil du auf eurem Hof mithelfen musst. ;) Mehr wie ablehnen können sie nicht.
In der Regel sind Ausnahmegenehmigungen, z. B. für Klasse B (Pkw), schwer zu bekommen. In der Landwirtschaft scheint dies aber etwas einfacher zu sein.
Ob du allerdings dann Klasse T machen kannst, oder doch nur Klasse L, steht halt auf einem anderen Blatt. Klasse T enthielte noch die Klassen L (logisch), S und M. Bezüglich der Klassen S und M bekämste da aber sicherlich Auflagen.^^
Aber eins ist sicher: sowie du Klasse L hast, darfste zumindest auch Mofa fahren. ;)
Vielen Dank für den Stern. ;)
Das wäre durchaus ein wichtiger Grund. Vor allem wenn es euch nicht zumutbar ist, einen Helfer einzustellen (ggf. wegen dann bestehender Existenzbedrohung).
Schön auch, dass du dir darüber Gedanken machst und deinem Vater helfen willst - find ich Prima, Hut ab. ;)
Übrigens: begeinnen darf man immer ein halbes Jahr vorher.
Nein, dass ist kein wichtiger Grund, dann muss eben jemand eingestellt werden.
Nein, dass ist kein wichtiger Grund, dann muss eben jemand eingestellt werden.
Existenzbedrohung ist also kein wichtiger Grund bzw. eine unzumutbare Härte? Naja, evtl. im Norden...^^
Ganz so einfach, wie in einigen Antworten ist es nicht. Du musst nicht helfen müssen, sondern es muss eine besondere, vom Verordnungsgeber nicht beabsichtigte Härte vorliegen. Denn helfen wollen/ müssen alle anderen 15-jährigen Landwirtssöhne auch!
In SH gilt folgende Regel: Eine unzumutbare Härte hinsichtlich der Klasse T könnte vorliegen, wenn folgende Ausgangslage angenommen würde: - In einem Familienbetrieb fällt der Vater als Betriebsleiter krankheitsbedingt längerfristig oder dauerhaft aus. - Der Antragsteller ist künftiger Betriebsnachfolger. - Es ist keine andere Lösung möglich, um die für den Betrieb unaufschiebbaren Fahrten auf öffentlichen Straßen durchzuführen. - Der Betrieb kann eine Aushilfskraft (auch vorübergehend) finanziell nicht ohne Existenzgefährdung verkraften, so dass im Ausnahmeversagungsfall die Gefahr bestünde, dass der Betrieb für den Antragsteller (Sohn, Tochter) als Hofnachfolger verloren ginge.
Dann darf eine Ausnahmegenehmigung - nach positiver MPU - erteilt werden.Ganz so einfach ist es eben nicht. zumindest nicht in SH! Wenn die Arbeit zu viel wird, muss eben jemand eingestellt werden. Die Landwirte können nicht nur von Ausnahmegenehmigungen und Subventionen leben.
(§11 Abs. 3 FeV)
Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden, … zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,
Die entsprechende MPU kostet 126,14€.
nein, das kannst du nicht. dazu musst du, wie überall in deutschland auch, mindestens 17 sein
16
Wie zum Geier kommste bezüglich Klasse L bzw. T auf ein Mindestalter von 17??
frage ich mich auch! ^^
Natürlich ab 16, § 10 FeV, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Dass ist doch sonst ab 16 dass weiß ich genau!!!
Meine hilfe wird wohl aufm hof gebraucht und mit unseren 70 Hektar land ist es für meinen Vater auch nicht leicht alles alleine zu machen.